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   BGH, Ermittlungsrichter, 23.05.1989 - 1 BGs 151/89   

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https://dejure.org/1989,23157
BGH, Ermittlungsrichter, 23.05.1989 - 1 BGs 151/89 (https://dejure.org/1989,23157)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 23.05.1989 - 1 BGs 151/89 (https://dejure.org/1989,23157)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 23. Mai 1989 - 1 BGs 151/89 (https://dejure.org/1989,23157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verteidigung - Beschränkung des Verkehrs mit dem Verteidiger - Ermittlungsverfahren - Richterliche Anordnung - Dringender Tatverdacht - Verdacht einer Straftat

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.04.1989)

    Zusammenlegung in Gruppen oder Tod // Der RAF-Hungerstreik stürzt die Justizminister der Bundesländer in einen schweren Konflikt

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 21.05.1990)

    Strafrecht: Erst mal wegschließen

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 205
  • NJW 1989, 2827
  • NStZ 1989, 440
  • StV 1989, 285
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 29.03.1989 - 1 BGs 101/89

    Terroristen - Beteiligung am Hungerstreik - RAF-Gefangener - Tatverdacht -

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 23.05.1989 - 1 BGs 151/89
    [zuletzt in NJW 1989, 2002].
  • BGH, 14.12.1983 - 2 ARs 374/83

    Generalbundesanwalt - Vergehen - Ermittlungsverfahren - U-Haft - Überprüfung der

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 23.05.1989 - 1 BGs 151/89
    Es bedarf daher insoweit einer Anordnung des für das jetzige Ermittlungsverfahren zuständigen Haftrichters, also des Ermittlungsrichters des BGH (vgl. BGH, NStZ 1984, 177 ..).
  • BGH, 17.02.1981 - 5 AR (Vs) 43/80

    Anwendung des § 29 Absatz 1 Satz 2 und 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) auf

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 23.05.1989 - 1 BGs 151/89
    (b-c) "Da die Beschuld. keine Straftat nach § 129 a StGB verbüßen und deshalb nicht zu dem in § 29 Abs. 1 Satz 2 und 3 StVollzG bezeichneten Personenkreis gehören, können die Strafvollzugsbehörden die Beschränkungen des Verteidigerverkehrs nach § 148 Abs. 2 StPO nicht selbst anordnen (BGHSt 30, 38 [hier: IV (467) 131 c]).
  • BVerfG, 16.10.2023 - 2 BvR 1330/23

    Mangels substantiierter Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung

    Soweit unter pauschalem Verweis auf die Gesetzeshistorie und entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorgebracht wird, die Regelung des § 148 Abs. 2 StPO sei auf eine "Zeit besonderer terroristischer Aktivitäten ausgerichtet" gewesen und eine Anwendung sei deshalb auch heute nur in einer ähnlich bedrohlichen Situation möglich, setzen sich die Beschwerdeführer nicht mit der Möglichkeit oder dem Erfordernis einer entsprechend engen Auslegung der Vorschrift und der dazu ergangenen Rechtsprechung auseinander (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, Rn. 32, im Anschluss an BGHSt 36, 205 m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist eine enge Auslegung der Vorschrift verfassungsrechtlich geboten (vgl. dazu bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, Rn. 32, im Anschluss an BGHSt 36, 205 m.w.N.).

  • BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10

    Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires

    Eine - eng auszulegende (vgl. BGHSt 36, 205 m.w.N.) - Ausnahme sieht § 148 Abs. 2 StPO lediglich für Fälle des dringenden Verdachts einer Straftat nach § 129a StGB, auch in Verbindung mit § 129b StGB, vor.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 13.11.1989 - 1 BGs 351/89

    Beschlagnahmung - Beschaffung eines Beweismittels - Anhängiges

    Diese Entscheidung steht, was den Tatverdacht angeht, nicht im Widerspruch zu den Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. März 1989 (BGHR StPO § 148 Überwachung 1) und vom 23. Mai 1989 (BGHSt 36, 205).
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