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   BGH, Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11   

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https://dejure.org/2011,29391
BGH, Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11 (https://dejure.org/2011,29391)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11 (https://dejure.org/2011,29391)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 26. Januar 2011 - 4 BGs 1/11 (https://dejure.org/2011,29391)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 4 EMRK; Art. ... 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. a, b EMRK; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 147 Abs. 2, Abs. 5 Satz 2 StPO; § 153f StPO; § 153c StPO; § 1 VStGB; § 7 VStGB; § 8 VStGB; § 9 VStGB; § 11 VStGB; § 129a StGB; § 129b StGB; Artikels 17 IStGH-Statu
    Ersuchen um Akteneinsicht (Gefährdung des Untersuchungszwecks für den Fall einer möglichen Wiederaufnahme der Ermittlungen und für ein Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Ermittlungsrichter des BGH); Verbrechen gegen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 147 Abs 5 S 2 Alt 3 StPO
    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eines in anderer Sache in Haft befindlichen Beschuldigten

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung des Verfahrens vor dem Internationalen Strafgerichtshof durch Gewährung einer über die bisher erfolgte Akteneinsicht hinausgehende Einsichtnahme in die Akten

  • rewis.io

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eines in anderer Sache in Haft befindlichen Beschuldigten

  • rewis.io

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eines in anderer Sache in Haft befindlichen Beschuldigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 147 Abs. 2; StPO § 147 Abs. 5 S. 2
    Gefährdung des Verfahrens vor dem Internationalen Strafgerichtshof durch Gewährung einer über die bisher erfolgte Akteneinsicht hinausgehende Einsichtnahme in die Akten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung umfassender Akteneinsicht durch Generalbundesanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 223
  • NStZ-RR 2012, 16
  • StV 2012, 321
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Mannheim, 09.05.2001 - 25 AR 8/01
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11
    Dieser Auffassung ist jedoch, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, nicht zu folgen (ebenso LG Mannheim StV 2001, 613; KK-Laufhütte, aaO, § 147 Rn. 26, wonach es bei einer Inhaftierung in anderer Sache des - hier nicht gegebenen - Vorliegens eines (noch) nicht vollzogenen Haftbefehls in der Sache bedarf, auf die sich das Akteneinsichtsgesuch bezieht).
  • LG München I, 26.02.2004 - 5 Qs 13/04
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11
    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte und im Schrifttum wird allerdings teilweise die Ansicht vertreten, dass ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 147 Abs. 5 Satz 2 Alt. 3 StPO auch dann zulässig ist, wenn sich der Beschuldigte in anderer Sache in Haft befindet (LG München I, StV 2006, 11; LG Regensburg StV 2004, 369; Lüderssen/Jahn in LöweRosenberg, StPO, 26. Aufl., § 147 Rn. 160b; wohl auch Meyer-Goßner, aaO, § 147 Rn. 39).
  • LG Regensburg, 17.12.2003 - 2 Qs 167/03
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11
    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte und im Schrifttum wird allerdings teilweise die Ansicht vertreten, dass ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 147 Abs. 5 Satz 2 Alt. 3 StPO auch dann zulässig ist, wenn sich der Beschuldigte in anderer Sache in Haft befindet (LG München I, StV 2006, 11; LG Regensburg StV 2004, 369; Lüderssen/Jahn in LöweRosenberg, StPO, 26. Aufl., § 147 Rn. 160b; wohl auch Meyer-Goßner, aaO, § 147 Rn. 39).
  • EGMR, 13.02.2001 - 24479/94

    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (wesentliche Verfahrensakten;

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11
    cc) Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (NJW 2002, 2013, 2014 f.), deren Umsetzung die Einführung des § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO diente (BT-Drucks. 16/11644, S. 33 f.), bedarf es aufgrund des in Art. 6 EMRK verankerten Rechts auf ein kontradiktorisches Verfahren nur der Vorlage der Schriftsätze und Beweismittel an die Verteidigung, die von der Staatsanwaltschaft dem Gericht zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung vorgelegt wurden und die daher für den Verteidiger zum Zwecke einer wirksamen Anfechtung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung seines Mandanten wesentlich sind.
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten "beweglichen Zuständigkeit" in Bezug auf die erstinstanzliche Zuständigkeit der Strafgerichte (BVerfGE 9, 223; 22, 254) ändere hieran nichts.
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten "beweglichen Zuständigkeit" in Bezug auf die erstinstanzliche Zuständigkeit der Strafgerichte (BVerfGE 9, 223; 22, 254) ändere hieran nichts.
  • BVerfG, 01.03.2011 - 2 BvR 1/11

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Schutzbereich; Zuständigkeit des

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11
    Mit Schriftsätzen vom 3. Januar 2011 hat Rechtsanwalt R. gegen die oben genannte Verfügung des Generalbundesanwalts vom 3. Dezember 2010 Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben (2 BvR 1/11) und zugleich beantragt, den Generalbundesanwalt im Wege der einstweiligen Anordnung anzuweisen, die Ermittlungen gegen den Beschuldigten bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde wieder aufzunehmen.
  • BVerfG, 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97

    Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bei Erlaß eines

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11
    Die Möglichkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 147 Abs. 5 Satz 2 Alt. 3 StPO bezieht sich auf das nunmehr in § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO geregelte - und zuvor nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. BTDrucks. 16/11644, S. 33 f. mwN) sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, NStZ-RR 1998, 108 mwN) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, 3. Strafsenat, Beschluss vom 28. September 1995 - 2 BJs 148/93 - 7 StB 54/95, NJW 1996, 734) gegebene - besondere Akteneinsichtsrechts des Beschuldigten, der sich in Untersuchungshaft befindet oder gegen den diese im Falle der vorläufigen Festnahme beantragt ist.
  • BGH, 28.09.1995 - StB 54/95

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers - Inhaftierter Beschuldigter - Abschluß der

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11
    Die Möglichkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 147 Abs. 5 Satz 2 Alt. 3 StPO bezieht sich auf das nunmehr in § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO geregelte - und zuvor nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. BTDrucks. 16/11644, S. 33 f. mwN) sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, NStZ-RR 1998, 108 mwN) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, 3. Strafsenat, Beschluss vom 28. September 1995 - 2 BJs 148/93 - 7 StB 54/95, NJW 1996, 734) gegebene - besondere Akteneinsichtsrechts des Beschuldigten, der sich in Untersuchungshaft befindet oder gegen den diese im Falle der vorläufigen Festnahme beantragt ist.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2021 - 2 BGs 751/20

    Versagung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im vorbereitenden

    In anderen als den genannten Fällen ist diese Entscheidung der Anklagebehörde regelmäßig nicht anfechtbar (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 3 StB 22/08, NStZ-RR 2009, 145; BGH (ER), Beschluss vom 26. Januar 2011 - 4 BGs 1/11, NStZ-RR 2012, 16; vgl. aber auch BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 330).

    aa) Hierfür ist grundsätzlich ausreichend, dass sich der Beschuldigte im nämlichen Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft (§§ 112, 127b StPO) oder in einer einstweiligen Unterbringung befindet (§ 126a StPO; vgl. BGH (ER), Beschluss vom 26. Januar 2011 - 4 BGs 1/11, NStZ-RR 2012, 16; nach weitergehender Ansicht soll sogar Haft in anderer Sache ausreichen, vgl. etwa LR/Jahn, 27. Aufl., § 147 Rn. 206 f. m.w.N.; Tsambikakis in FS Richter (2006), S. 529, 530; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 330).

    Hieraus mag auf eine restriktive Auslegung des Anwendungsbereichs für diesen Rechtsbehelf geschlossen und eine notwendige Kongruenz zwischen dem Verfahren, in dem die Freiheitsentziehung erfolgt, und dem Verfahren, das Gegenstand des Akteneinsichtsgesuchs ist, hergeleitet werden (vgl. BGH (ER), Beschluss vom 26. Januar 2011 - 4 BGs 1/11, NStZ-RR 2012, 16).

    a) Eine Gefährdung des Untersuchungszwecks - auch in einem anderen Strafverfahren (vgl. BGH (ER), Beschluss vom 26. Januar 2011 - 4 BGs 1/11, NStZ-RR 2012 16; ferner Senge FS Strauda (2006), S. 459, 464) - durch Akteneinsicht des Verteidigers liegt vor, wenn nach den Umständen des Einzelfalls zu befürchten ist, dass bei Gewährung von Akteneinsicht die Sachaufklärung beeinträchtigt ist (vgl. nur Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 147 Rn. 25 ; H. Schneider, Jura 1995, 337, 343; Pfeiffer in FS Odersky (1996), S. 453, 459).

    Hierbei war auch (ausdrücklich) über die notwendigen Auslagen des Beschuldigten zu befinden (vgl. BGH (ER), Beschluss vom 26. Januar 2011 - 4 BGs 1/11, BeckRS 2011, 26970).

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