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   BGH, 01.02.1952 - I ZR 23/51   

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https://dejure.org/1952,320
BGH, 01.02.1952 - I ZR 23/51 (https://dejure.org/1952,320)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1952 - I ZR 23/51 (https://dejure.org/1952,320)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1952 - I ZR 23/51 (https://dejure.org/1952,320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag über Wertpapiere - Bereicherungsanspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises - Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren - Sammelverwahrfähigkeit von Schuldbuchforderungen - Übertragung von Miteigentumsanteile am Sammelverwahrbestand der gekauften ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 27
  • NJW 1952, 1012
  • DB 1952, 468
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.05.1951 - I ZR 65/50

    Steckengebliebene Ost-West-Überweisung

    Auszug aus BGH, 01.02.1952 - I ZR 23/51
    Die insoweit für die Überweisung von Geldbeträgen in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (BGHZ 2, 218, 222 ff) [BGH 29.05.1951 - I ZR 65/50] müssen für den Wertpapiergiroverkehr, der dem Geldüberweisungsverkehr weitgehend angeglichen ist, in entsprechender Weise gelten.

    Denn daß die Wirksamkeit von Staatshoheitsakten auf das Gebiet derjenigen Macht beschränkt ist, welche den Staatshoheitsakt erlassen hat, entspricht anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen und ist von der Rechtsprechung wiederholt bestätigt worden (OGHZ 1, 386, 390 BGHZ 2, 218, 222) [BGH 29.05.1951 - I ZR 65/50] .

  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

    Auszug aus BGH, 01.02.1952 - I ZR 23/51
    Die Ansicht des Obersten Gerichtshofes, der Kaufvertrag sei entweder schon durch Abschluß des Kommissionsvertrages oder - bei Lieferung aus eigenen Beständen - durch Vornahme der Buchungen bei der Zentrale der Beklagten in Berlin am 19. März 1945 im Wege des Selbsteintrittes der Beklagten rechtswirksam abgeschlossen worden, liegt also der Aufhebung des ersten Berufungsurteils unmittelbar zugrunde und ist infolgedessen sowohl für die erneute Entscheidung des Berufungsgerichtes als auch für die jetzige Revisionsinstanz gemäß § 565 Abs. 2 ZPO bindend (BGH vom 6. November 1951,- I ZR 61/51 - vom 18. Januar 1952 - I ZR 105/51 -).
  • BGH, 18.01.1952 - I ZR 105/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.02.1952 - I ZR 23/51
    Die Ansicht des Obersten Gerichtshofes, der Kaufvertrag sei entweder schon durch Abschluß des Kommissionsvertrages oder - bei Lieferung aus eigenen Beständen - durch Vornahme der Buchungen bei der Zentrale der Beklagten in Berlin am 19. März 1945 im Wege des Selbsteintrittes der Beklagten rechtswirksam abgeschlossen worden, liegt also der Aufhebung des ersten Berufungsurteils unmittelbar zugrunde und ist infolgedessen sowohl für die erneute Entscheidung des Berufungsgerichtes als auch für die jetzige Revisionsinstanz gemäß § 565 Abs. 2 ZPO bindend (BGH vom 6. November 1951,- I ZR 61/51 - vom 18. Januar 1952 - I ZR 105/51 -).
  • BGH, 04.06.2002 - XI ZR 301/01

    Auswirkung einer Vermögensenteignung auf hypothekarisch gesicherte

    a) Die Wirkung einer Enteignung ist nach der verfassungsgemäßen (BVerfGE 84, 90, 123 f.) ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 5, 27, 34 f.; 5, 35, 36 ff.; 9, 34, 38; 12, 79, 83 f.; 13, 106, 108; 17, 209, 212; 23, 333, 336; 25, 127, 129; 25, 134, 140; 32, 97, 99; 39, 220, 227; 104, 240, 244) durch das Territorialitätsprinzip begrenzt.
  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 81/95

    Anforderungen an die Verpfändung von Schuldbuchforderungen; Pflichten des Notars

    Die Rechtssätze über bewegliche Sachen finden auf sie entsprechende Anwendung; die Verpfändung vollzieht sich daher nach den Vorschriften der §§ 1204 ff BGB (Heinsius/Horn/Than, DepotG § 42 Rdnr. 26, 35; Meder/Ernst, Schuldbuchrecht des Bundes und der Länder S. 23; Canaris, Bankvertragsrecht 2. Bearb. Rdnr. 2053; Büchner, Die treuhandrechtliche Organisation des Effektengiroverkehrs S. 189; LG Konstanz WM 1988, 1124; vgl. auch BGHZ 5, 27, 31, 35).
  • BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56

    Carl Zeiss

    1.) Zur Frage der Anwendbarkeit der Rechtsgrundsätze, die über die Auswirkungen sowjetzonaler Enteignungen von privatwirtschaftlichen Unternehmen entwickelt worden sind (vgl. BGHZ 5, 27, 35 [BGH 01.02.1952 - I ZR 23/51] ; 17, 209, 213) [BGH 10.05.1955 - I ZR 120/53] auf die Enteignung der ein zweckgebundenes Sondervermögen darstellenden industriellen Unternehmen einer Stiftung.

    Nach diesen Rechtsgrundsätzen (BGHZ 5, 27 (35) [BGH 01.02.1952 - I ZR 23/51] ; 17, 209 (213) [BGH 04.05.1955 - VI ZR 37/54] ) werden die gewerblichen Kennzeichnungsrechte solcher Unternehmen durch die Enteignung jedenfalls insoweit nicht betroffen, als das Gebiet außerhalb der Sowjetzone in Frage steht.

  • BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54

    Ostenteignung

    Es ist anerkannten Rechts, daß eine von einem Staat ausgesprochene Enteignungsmaßnahme in ihrer Wirkung nicht über die räumlichen Grenzen des enteignenden Staates hinausreicht (OGHZ 1, 386 [390] mit zahlreichen Zitaten aus Rechtsprechung und Schrifttum des Inlands und des Auslands: 4, 54: BGHZ 1, 109 [112]; 2, 218 [222]; 5, 27 [35]; 5, 35 [37]: 9, 34 [38]; 12, 79 [84]; 13, 106 [108]; 17, 209 [212]).
  • OLG Schleswig, 04.12.2014 - 5 U 89/14

    Staatenimmunität; Internationale Gerichtsbarkeit; Schuldenschnitt; hoheitliches

    Nach den vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. Februar 1952 (I ZR 23/51) aufgestellten Grundsätzen zur Funktionsweise des Wertpapierverkehrs komme es auch auf die Buchungen bei der C- Bank AG an.
  • BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53

    Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen

    In Ermangelung solcher Vorschriften und mangels eines besonderen Staatsvertrages, durch den das Enteignungsdekret vom 24. Oktober 1945 von der deutschen Bundesrepublik anerkannt worden wäre, verbleibt es mithin bei den seit langem anerkannten Rechtsgrundsätzen des internationalen Privatrechts, dass Enteignungsmaßnahmen eines Staates nur das Vermögen ergreifen, das seiner Gebietshoheit unterliegt, ihre Wirkungen also an der Grenze des Landes enden, von dem sie ausgegangen sind (vgl. BGHZ 2, 218 [222]; 5, 27 [35]).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 120/53

    Schutzrechte bei Enteignung in Sowjetzone

    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 5, 27 [35], 35 [37]; 13, 106 [108]. Urteil des erkennenden Senats vom 1. April 1935 - I ZR 37/53 -) hört die Wirkung der Enteignung da auf, wo die Gebietshoheit der enteignenden Macht endet.
  • OLG Hamm, 11.12.2014 - 5 U 60/14

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen

    Aus der vom Kläger in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.02.1952 (Az.: I ZR 23/51) ergeben sich keine anderen Schlüsse.
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2014 - 21 O 318/12
    Denn die Wirksamkeit von Staatshoheitsakten ist auf das Gebiet derjenigen Macht beschränkt, welche den Staatshoheitsakt erlassen hat (vgl. BGH vom 1.2.1952, I ZR 23/51).
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 178/56

    Rechtsmittel

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß hoheitliche Maßnahmen nur im Machtbereich des sie anordnenden Hoheitsträgers wirken (OGHZ 1, 386 [390]; 4, 54; BGHZ 1, 109 [112]; 2, 218 [222]; 5, 27 [35]; 5, 35 [37]; 9, 34 [38]; 12, 79 [84]; 13, 106 [108]; 17, 209 [212]; Urt. v. 18.2.57 - II ZR 287/54 -).
  • BGH, 30.06.1983 - VII ZB 6/83

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • OLG Nürnberg, 04.03.2015 - 4 U 2450/14

    Keine Überprüfung eines ausländischen Gesetzes durch deutsches Gericht

  • BGH, 23.01.1963 - Ib ZR 78/61

    Filmfabrik Köpenick

  • BGH, 18.12.1959 - I ZR 62/58

    Rechtsmittel

  • OLG Nürnberg, 13.02.2015 - 4 U 2450/14

    Staatliche Immunität aufgrund der Einführung von Umschuldungsklausel bei Anleihen

  • BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 349/55

    Ostzonaler Konfiskationsmaßnahmen - Leitender Angestellter - Betriebsgeheimnisse

  • BGH, 26.03.1953 - IV ZR 128/52

    Interzonales Währungsrecht

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