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   BGH, 01.02.1966 - 1 StR 380/65   

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https://dejure.org/1966,4302
BGH, 01.02.1966 - 1 StR 380/65 (https://dejure.org/1966,4302)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1966 - 1 StR 380/65 (https://dejure.org/1966,4302)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1966 - 1 StR 380/65 (https://dejure.org/1966,4302)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Handeln als Rechtsanwalt bei Abfassung eines Briefes an das Jugendamt - Tätigwerden eines Rechtsanwalts für die Gegenpartei in derselben Rechtssache - Tätigwerden als Rechtsanwalt - Äußerer und Innerer Tatbestand des Parteiverrats - Vorliegen eines Tatsachenirrtums

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.12.1952 - 2 StR 198/51
    Auszug aus BGH, 01.02.1966 - 1 StR 380/65
    Da er sich dessen auch bewußt war, hat er den Tatbestand des § 356 Abs. 1 StGB vorsätzlich verwirklicht (BGHSt 3, 400, 403) [BGH 16.12.1952 - 2 StR 198/51].

    Zum Vorsatz gehört, daß der Täter bei der Tat den Gegensatz der Interessen erkennt (so die herrschende Rechtsprechung u.a. BGHSt 3, 400, 402 [BGH 16.12.1952 - 2 StR 198/51]; 5, 284, 287 [BGH 02.02.1954 - 5 StR 590/53]; 7, 261 [BGH 01.03.1955 - 5 StR 53/55]; BGH GA 1961, 203).

  • BGH, 02.02.1954 - 5 StR 590/53
    Auszug aus BGH, 01.02.1966 - 1 StR 380/65
    Zum Vorsatz gehört, daß der Täter bei der Tat den Gegensatz der Interessen erkennt (so die herrschende Rechtsprechung u.a. BGHSt 3, 400, 402 [BGH 16.12.1952 - 2 StR 198/51]; 5, 284, 287 [BGH 02.02.1954 - 5 StR 590/53]; 7, 261 [BGH 01.03.1955 - 5 StR 53/55]; BGH GA 1961, 203).

    Schon daraus ergab sich, wie das Landgericht richtig erkannt hat, daß der Angeklagte in dieser Rechtssache nicht mehr auf Seiten des geschiedenen Ehemannes tätig sein, ihn insbesondere im Strafverfahren nicht verteidigen durfte, weil Harald G. hier das entgegengesetzte Interesse hatte, die Wahrheit seiner eidesstattlich versicherten Angaben oder zum mindesten seine Überzeugung hiervon zu beweisen (vgl. BGHSt 5, 284).

  • BGH, 06.10.1964 - 1 StR 226/64

    Rechtskundiger Beistand eines Rechtsanwalts in einem Sorgerechtsverfahren für

    Auszug aus BGH, 01.02.1966 - 1 StR 380/65
    Der Senat hat schon in seinem früheren Urteil (abgedruckt in BGHSt 20, 41 [BGH 06.10.1964 - 1 StR 226/64]) darauf hingewiesen, daß, wenn der Rechtsanwalt einer Partei beruflich gedient habe und nun für die Gegenpartei in derselben Rechtssache tätig werde, dies nur ganz ausnahmsweise als losgelöst von seinem Beruf angesehen werden könne.
  • BGH, 01.03.1955 - 5 StR 53/55
    Auszug aus BGH, 01.02.1966 - 1 StR 380/65
    Zum Vorsatz gehört, daß der Täter bei der Tat den Gegensatz der Interessen erkennt (so die herrschende Rechtsprechung u.a. BGHSt 3, 400, 402 [BGH 16.12.1952 - 2 StR 198/51]; 5, 284, 287 [BGH 02.02.1954 - 5 StR 590/53]; 7, 261 [BGH 01.03.1955 - 5 StR 53/55]; BGH GA 1961, 203).
  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 381/54
    Auszug aus BGH, 01.02.1966 - 1 StR 380/65
    Zum Vorsatz gehört, daß der Täter bei der Tat den Gegensatz der Interessen erkennt (so die herrschende Rechtsprechung u.a. BGHSt 3, 400, 402 [BGH 16.12.1952 - 2 StR 198/51]; 5, 284, 287 [BGH 02.02.1954 - 5 StR 590/53]; 7, 261 [BGH 01.03.1955 - 5 StR 53/55]; BGH GA 1961, 203).
  • BGH, 15.03.1960 - 1 StR 569/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.02.1966 - 1 StR 380/65
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das entgegengesetzte Interesse der Ehefrau jetzt noch bestand(so auch das Urteil des Senats vom 15.3.1960 - 1 StR 569/59).
  • BGH, 24.06.1960 - 2 StR 621/59

    Verbot der anwaltlichen Vertretung bei Vorliegen von entgegengesetzten Interessen

    Auszug aus BGH, 01.02.1966 - 1 StR 380/65
    Sein Vorsatz umfaßte also nicht die Pflichtwidrigkeit seines "Dienens" (vgl. BGHSt 15, 332, 339) [BGH 24.06.1960 - 2 StR 621/59].
  • RG, 29.04.1937 - 2 D 21/37

    Darf ein Rechtsanwalt, ohne gegen seine Standespflicht zu verstoßen, mehrere

    Auszug aus BGH, 01.02.1966 - 1 StR 380/65
    Zwar hat das Reichsgericht in RGSt 71, 231, 236 ausgesprochen, daß der Widerstreit der Interessen zur Zeit der Tat vorliegen müsse.
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