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   BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74   

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BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74 (https://dejure.org/1977,919)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1977 - VI ZR 204/74 (https://dejure.org/1977,919)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1977 - VI ZR 204/74 (https://dejure.org/1977,919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 655
  • GRUR 1977, 801
  • VersR 1977, 640
  • DVBl 1977, 640
  • afp 1978, 33
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74
    a) Das BerG geht zwar zutreffend davon aus, daß die Presse in solchen politisch brisanten Auseinandersetzungen mitunter scharf kritisieren darf (BGHZ 45, 296, 310 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 718. Mai 1971, VI ZR 220/69, LM GG Art. 5 Nr. 33 MDR 1971, 999; jeweils mit Nachw.).

    Vor allem ist der befugtermaßen seine Meinung Vertretende nicht verpflichtet, die mildeste Fassung zu verwenden (Senatsurteil vom 18. Juni 1974, VI ZR 16/73, LM GG Art. 5 Nr. 36, NJW 1974, 1762; schon zuvor unter teilweiser Aufgabe der früheren Rechtsprechung BGHZ 45, 296 (Höllenfeuer)).

    Die Grenzen für eine zulässige Meinungsäußerung sind vielmehr bei einer solchen Auseinandersetzung (die vorliegende gehört nicht nur wegen der gewerkschaftlichen und presserechtlichen Aufgabenstellung für die Bekl., sondern auch wegen des Interesses der Allgemeinheit an sozialer Ausgewogenheit des Arbeitslebens dazu) weit zu ziehen (BGHZ 45, 296, 309 f.).

    Allerdings sind, wie das bereits erwähnte Senatsurteil BGHZ 45, 296, 308 f. ausgeführt hat, gegebenenfalls auch Angriffe "schimpfend-polternder Art" hinzunehmen; ihre Wertung am guten Geschmack müsse dem Leser überlassen werden.

  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74
    Es kommt auch nicht darauf an, daß einzelne der im Lauf des Rechtsstreits festgestellten Belastungspunkte schon in dem Artikel nicht ausdrücklich zur Stützung des Gesamturteils aufgeführt gewesen waren (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1974, VI ZR 16/73, NJW 1974, 1772, 1773; BVerfG NJW 1976, 1680, 1681).

    Vor allem ist der befugtermaßen seine Meinung Vertretende nicht verpflichtet, die mildeste Fassung zu verwenden (Senatsurteil vom 18. Juni 1974, VI ZR 16/73, LM GG Art. 5 Nr. 36, NJW 1974, 1762; schon zuvor unter teilweiser Aufgabe der früheren Rechtsprechung BGHZ 45, 296 (Höllenfeuer)).

    Dies alles schließt jedoch eine allgemeine und im Einzelfall nur durch Abwägung zu erfüllende Pflicht zur Abgrenzung gegenüber dem, was nach der Sachlage als Schimpf- und Schmähkritik empfunden werden muß, nicht aus (obiges Senatsurteil vom 18. Juni 1974, a.a.O.; vgl. auch neuerlich Senatsurteil vom 7. Dezember 1976, VI ZR 272/75 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74
    Es kommt auch nicht darauf an, daß einzelne der im Lauf des Rechtsstreits festgestellten Belastungspunkte schon in dem Artikel nicht ausdrücklich zur Stützung des Gesamturteils aufgeführt gewesen waren (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1974, VI ZR 16/73, NJW 1974, 1772, 1773; BVerfG NJW 1976, 1680, 1681).

    Er gehört, jedenfalls soweit er auf eine namentlich benannte Person angewandt wird, nicht mehr zu den Äußerungen, die im politischen Tageskampf - vor allem in gedruckten Veröffentlichungen - üblich sind und normalerweise auch ohne Beanstandungen hingenommen werden (vgl. BVerfG in NJW 1976, 1680, 1681).

  • BGH, 04.06.1974 - VI ZR 68/73

    Persönlichkeitsschutz Verstorbener - Grobe Entstellung - Angehörige -

    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74
    Ein Widerruf der tatsächlichen Behauptungen kann schon deshalb nicht in Frage kommen, weil ihre Unwahrheit nicht feststeht (zuletzt Senatsurteil vom 4. Juni 1974, VI ZR 68/73, LM GG Art. 5 Nr. 35 VersR 1974, 1080, 1081 mit Nachw.).

    Hat so aber das BerG die tatsächliche Richtigkeit der Aussage fehlerfrei festgestellt, dann verbietet sich insoweit der vom LG zugesprochene Widerruf, der sich nur auf Tatsachen, und zwar - jedenfalls in uneingeschränkter Form - nur auf erweislich unwahre, beziehen kann (Senatsurteil vom 4. Juni 1974, VI ZR 68/73, LM GG Art. 5 Nr. 35, NJW 1974, 1371 mit Nachw.).

  • OLG Zweibrücken, 12.03.1974 - 5 U 95/73
    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74
    Es kommt auch nicht darauf an, daß einzelne der im Lauf des Rechtsstreits festgestellten Belastungspunkte schon in dem Artikel nicht ausdrücklich zur Stützung des Gesamturteils aufgeführt gewesen waren (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1974, VI ZR 16/73, NJW 1974, 1772, 1773; BVerfG NJW 1976, 1680, 1681).
  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 199/72

    Negatorisches Klagebegehren - Vermögensrechtliche Natur - Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74
    Da sich der Kl. als Unternehmer gekränkt sieht, sind bei seinem Interesse an der Abwehr der unter sich zusammenhängenden Kränkungen, auch soweit die Klage nicht auf § 824 BGB abstellt, wirtschaftliche Gesichtspunkte mindestens in wesentlicher Weise beteiligt (zuletzt Senatsurteil vom 30. Mai 1974, IV ZR 199/72, Brüning-Memoiren, NJW 1974, 1470 mit Nachw.).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74
    Sie darf auch einprägsame, starke Formulierungen für erforderlich halten (BVerfGE 24, 278, 282 f.; BVerfG in NJW 1969, 227).
  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 220/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer rechtswidrigen Ehrverletzung - Umfang der

    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74
    a) Das BerG geht zwar zutreffend davon aus, daß die Presse in solchen politisch brisanten Auseinandersetzungen mitunter scharf kritisieren darf (BGHZ 45, 296, 310 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 718. Mai 1971, VI ZR 220/69, LM GG Art. 5 Nr. 33 MDR 1971, 999; jeweils mit Nachw.).
  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 272/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Umfang der

    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74
    Dies alles schließt jedoch eine allgemeine und im Einzelfall nur durch Abwägung zu erfüllende Pflicht zur Abgrenzung gegenüber dem, was nach der Sachlage als Schimpf- und Schmähkritik empfunden werden muß, nicht aus (obiges Senatsurteil vom 18. Juni 1974, a.a.O.; vgl. auch neuerlich Senatsurteil vom 7. Dezember 1976, VI ZR 272/75 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 30/58

    Plagiatsvorwurf / La chatte

    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74
    Bei diesem Verständnis kann dem BerG zunächst hier gefolgt werden (vgl. BGH-Urteil vom 12. Januar 1960 (La Chatte), I ZR 30/58, LM BGB § 1004 Nr. 49, NJW 1960, 672; allg. Rspr.).
  • BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 322/72

    Prüfung eines außerordentlichen Missverhältnisses zwischen Leistung und

  • BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 1149/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Kündigung wegen eines

    Allein in dem sinngemäßen Vorwurf an einen Vorgesetzten, ein "Ausbeuter" zu sein, liegt daher keine Schmähkritik (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 1. Februar 1977 - VI ZR 204/74 -, juris, Rn. 52).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

    Soweit für die Behauptung "innerer" Tatsachen Grundsätze heranzuziehen sind, die für Werturteile und Meinungen entwickelt worden sind (vgl. Senatsurteil vom 1. Februar 1977 - VI ZR 204/74 = GRUR 1977, 801 = LM Art. 5 GG Nr. 40 - Halsabschneider), könnten sie im Streitfall keine andere Abwägung rechtfertigen.
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

    Soweit für die Behauptung "innerer" Tatsachen Grundsätze heranzuziehen sind, die für Werturteile und Meinungen entwickelt worden sind (Senatsurteil vom 1. Februar 1977 - VI ZR 204/74 = GRUR 1977, 801 - LM Art. 5 GG Nr. 40 - Halsabschneider), könnten auch sie im Streitfall keine andere Abwägung rechtfertigen.
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

    Das Berufungsgericht hat keine Tatsachen dafür festgestellt, daß der Beklagte die Veröffentlichungen verfaßt hätte, um dem Kläger zu schaden (§ 826 BGB), Es ist auch nicht zu der Überzeugung gelangt, daß der Beklagte mit der Veröffentlichung nur das Ziel verfolgt hätte, den Kläger zu verunglimpfen oder zu beleidigen, so daß ein Fall der in jedem Fall unzulässigen Schmähkritik vorgelegen hätte (vgl. dazu BGHZ 65, 325, 333 - Warentest II; Urt. v. 1.2.1977 - VI ZR 204/74, GRUR 1977, 801, 803 - Halsabschneider).
  • OLG München, 22.08.2019 - 18 U 1310/19

    Sperrung eines Facebook-Accounts

    Diese sind als Formalbeleidigungen gemäß §§ 185, 192 StGB grundsätzlich nicht hinzunehmen und damit als unzulässig anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 01.02.1977 - VI ZR 204/74, BGHZ 1, 58, juris Rn. 49 ff; BVerfG, Beschluss vom 29.09.2016 - 1 BvR 2646/15, NJW 2016, 2870, juris Rn. 13; Götting/Schertz/Seitz, Handbuch des Persönlichkeitsrechts, 2. Aufl., § 21 Rn. 13).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

    Soweit für die Behauptung "innerer" Tatsachen Grundsätze heranzuziehen sind, die für Werturteile und Meinungen entwickelt worden sind (Senatsurteil vom 1. Februar 1977 - VI ZR 204/74 = GRUR 1977, 801 = LM Art. 5 GG Nr. 40 - Halsabschneider), könnten auch sie im Streitfall keine andere Abwägung rechtfertigen.
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Soweit für die Behauptung "innerer" Tatsachen Grundsätze heranzuziehen sind, die für Werturteile und Meinungen entwickelt worden sind (Senatsurteil vom 1. Februar 1977 - VI ZR 204/74 = LM Art. 5 GG Nr. 40 = GRUR 1977, 801 - Halsabschneider), können sie im Streitfall eine andere Sicht nicht rechtfertigen.
  • OLG München, 28.07.1989 - 21 U 2754/88

    Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung ; Veröffentlichung des Urteilstenors ;

    Von Schmähkritik kann nur dann gesprochen werden, wenn der Ausdruck einen Überschuß an nicht mehr hinzunehmender Abwertung (Schmähung) enthält, der seine Untersagung rechtfertigen könnte (BGH AfP 1978, 33, 35 = VersR 1977, 640, 642 - Halsabschneider).
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 77/86

    Substantiierungspflicht bei behauptetem Insiderwissen; Widerruf teilweise

    Derartige Schlußfolgerungen auf innere Beweggründe können nur mit der Unterlassungsklage, nicht mit einem Widerrufsverlangen bekämpft werden (vgl. Senatsurteil vom 1. Februar 1977 - VI ZR 204/74 - LM GG Art. 5 Nr. 40).
  • OLG Dresden, 16.09.1994 - 5 U 1423/93

    Zulässigkeit kritisierender Äußerungen als Reaktion auf eine zuvor vom

    Ebenso wie auch sonst im Meinungskampf kann es in der wettbewerblichen Abwehrsituation ein Sachlichkeitsgebot schon deswegen nicht geben, weil eine nur sachliche Entgegnung häufig zu schwach wäre, die Wirkung des Angriffs einigermaßen auszugleichen (BVerfGE 12, 113, 131 - Spiegel/Richard Schmidt) und weil auch die Adressaten die Subjektivität der Kritik im Rahmen geführter Auseinandersetzungen im allgemeinen in Rechnung stellen (BGHZ 45, 296, 308 - Höllenfeuer, BGH GRUR 1977, 801, 803 - Halsabschneider; GRUR 1980, 309, 310 - Straßen- und Autolobby), ganz abgesehen davon, daß, wer sich selbst in die Arena des Kampfes begeben hat, dessen Spielregeln akzeptieren und eine Beeinträchtigung seiner Ehre eher hinnehmen muß (vgl. BVerfGE 54, 129, 138 - Kunstkritik).

    Nach alledem gibt es bei der wettbewerblichen Abwehr, abgesehen vom Verbot wahrheitswidriger Äußerungen (§ 14 UWG ), im wesentlichen nur zwei Zulässigkeitsgrenzen: Erstens, die Verteidigung muß noch verhältnismäßig sein; d.h. je nach der Intensität des Angriffs kann zwar durchaus ein drastisches Zurückschlagen (BGHZ 45, 296, 310 - Höllenfeuer) und eine scharfe Abwehr (BGH, GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel) gerechtfertigt sein; unzulässig sind aber reine Beschimpfungen und Formalbeleidigungen (die sog. Schmähkritik), die nicht mehr vom Abwehr- und Gegendarstellungszweck getragen sind, sondern allein auf Diffamierung und persönliche Ehrenkränkung abzielen (BGH GRUR 1971, 529, 530 - Dreckschleuder; GRUR 1975, 208, 210 - Deutschland-Stiftung; GRUR 1977, 801, 803 - Halsabschneider; von Gamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb , 14 Rdn. 6).

  • BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78

    Straßen- und Autolobby

  • BGH, 27.01.1987 - VI ZR 20/86

    Unterlassunganspruch in Bezug auf den Vorwurf des Gefälligkeitsjournalismus im

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 162/78

    Unterlassungsklage gegen grobe Entstellungen des Lebensbildes eines verstorbenen

  • LAG München, 07.07.1987 - 2 Sa 237/87

    Koalitionsfreiheit; Koalitionsbetätigung; Gewerkschaftliche Plakatwerbung

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