Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1980 - StB 3/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1310
BGH, 01.02.1980 - StB 3/80 (https://dejure.org/1980,1310)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1980 - StB 3/80 (https://dejure.org/1980,1310)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1980 - StB 3/80 (https://dejure.org/1980,1310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 200
  • NJW 1980, 1401
  • MDR 1980, 416
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 23.02.2016 - 2 Ws 111/14

    DNA-Identitätsfeststellung: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die

    Der Wechsel der richterlichen Zuständigkeit für den Erlass der Ausgangsanordnung führt zugleich zum Wechsel der hierauf aufbauenden Rechtsmittelinstanz mit der Folge, dass eine unerledigte Beschwerde gegen die Anordnung unzulässig wird (Senat, Beschl. v. 4. Oktober 2006, Az.: 2 Ws 103-104/06; OLG Celle NStZ-RR 2001, 145 f.; OLG Düsseldorf NStZ 2004, 349 f.; vgl. auch BGHSt 29, 200 ff.).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05

    Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Diese Grundsätze entsprechen einer lang andauernden Tradition in der Rechtsprechung namentlich des Bundesgerichtshofs (BGHSt 27, 253; 29, 200; OLG Karlsruhe, wistra 1998, 76), die - entgegen der Ansicht der Kammer - nicht etwa auf das Haftrecht beschränkt ist (vgl. etwa Meyer-Goßner, § 162 Rn 19; Rieß, in: Löwe/Rosenberg, § 162 Rn 52; OLG Karlsruhe, Justiz 1998, 130; Senat, Beschl. v. 27.11.2001 - 3 Ws 1049/01).
  • BGH, 20.03.1991 - StB 3/91

    Keine Haft-Beschwerde zur Erweiterung des Tatvorwurfs

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
    Die Vorschrift ist wegen ihres Ä auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BT-Drucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4 StPO ) Ä Ausnahmecharakters eng auszulegen (BGHSt .. 32, 365, 366 [hier: IV (458) 143 c]).Zulässig ist eine gegen den Bestand und Vollzug des Haftbefehls gerichtete Beschwerde (BGHSt 25, 120, 121; 29, 200, 202 [hier: IV (480) 163 d]).
  • OLG Celle, 15.03.2006 - 1 Ws 131/06

    Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls unter Auflagen; Statthaftigkeit der

    Entscheidungen über die Ausgestaltung der Haftverhältnisse im einzelnen und die bei einer Haftverschonung angeordneten Auflagen sind jedoch mit der weiteren Beschwerde nicht anfechtbar (so auch BGHSt 25, 120; 29, 200; OLG Hamm, StraFo 2002, 140; OLG Dresden vom 20.12.2001, 1 Ws 232/01; KG vom 2.8.2000, 1 ARs 887/00 - 4 Ws 137/00; OLG Köln, StV 1994, 321; OLG Hamburg, StV 1994, 323; OLG Koblenz NStZ 1990, 102; KK-Engelhardt, 5. Aufl., § 310 Rn. 10; Meyer-Goßner, 48. Aufl., § 310 Rn. 7).
  • OLG Köln, 15.03.1994 - 2 Ws 64/94
    Zu § 304 StPO entspricht es seit jeher der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß nach Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 und Absatz 5 dieser Vorschrift die - ansonsten nicht eröffnete - Beschwerde auch gegen den Bestand eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls zulässig ist (BGHSt 25, 120 = (vollständiger:) NJW 73, 664; BGHSt 29, 200, 202 = NJW 80, 1401).
  • LG Hanau, 23.09.1999 - 3 Qs 149/99

    E-Mail-Beschlagnahme beim Provider rechtmäßig?

    Die Beschwerde ist in einen Antrag auf Überprüfung der Beschlagnahme nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO durch das nunmehr zuständige Gericht umzudeuten (vgl. BGHSt 29, 200; Karlsruher Kommentar - Nack, 4. Auflage, § 98 Randnummer 33; sowie für den Fall des § 1 1 1 a StPO Löwe/Rosenberg-Schäfer, 24. Auflage, § 1 11 a Randnummer 90).
  • BGH, 12.07.2000 - StB 4/00

    Einziehung eines Pkws

    Ob auch bei Zweifeln am Vorliegen eines Staatsschutzdelikts der Beschwerderechtszug zum Bundesgerichtshof gegeben ist (vgl. BGHSt 29, 200, 202), kann offen bleiben.
  • OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 189/10

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Rechtsfolgen eines Wechsels der

    Dies ist für haftrichterliche Maßnahmen (vgl. BGHSt 29, 200, 202 f.; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 117 Rdn. 12 m.w.N.), für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO sowie für die Beschlagnahme (BGHSt 27, 253 ff.) und Anträge auf richterliche Untersuchungshandlungen im Ermittlungsverfahren anerkannt.
  • OLG Zweibrücken, 27.12.2000 - 1 Ws 644/00

    Weitere Beschwerde des Beschuldigten gegen Aufhebung des Haftbefehls

    Der Gesetzgeber wollte dem Betroffenen wegen der besonderen Tragweite des Eingriffs in die persönliche Freiheit die Möglichkeit eröffnen, den Bestand und Vollzug des Haftbefehls nochmals nachprüfen zu lassen (OLG Braunschweig, NJW 1965, 1288; LR-Gollwitzer, aaO, § 310, Rdnr. 11; Kleinknecht/MeyerGoßner, aaO, Rdnr. 7; für den ähnlich gelagerten Fall des § 304 Abs. 4 StPO: BGHSt 25, 120; 26, 270; 29, 200).
  • BGH, 12.07.2000 - 3 BJs 15/00

    Beschwerde gegen Beschlagnahmebeschluß zur Sicherstellung der Einziehung

  • OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 184/10

    Arrest im Strafverfahren: Rechtsfolgen eines Wechsels der richterlichen

  • OLG Düsseldorf, 18.08.2003 - 3 Ws 232/03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht