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   BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84   

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https://dejure.org/1985,199
BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84 (https://dejure.org/1985,199)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1985 - 2 StR 685/84 (https://dejure.org/1985,199)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1985 - 2 StR 685/84 (https://dejure.org/1985,199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln als Verbrechenstatbestand - Kriterien zur Differenzierung zwischen einer "nicht geringen Menge" und "Eigenbedarf" an Betäubungsmitteln - Begründung der Gefahr der Weitergabe eines Betäubungsmittels an Dritte - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nicht geringe Menge bei Kokain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 133
  • NJW 1985, 2771
  • MDR 1985, 514
  • NStZ 1985, 366 (Ls.)
  • StV 1985, 189
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
    Die Tatbestandsmerkmale eines Strafgesetzes sind so konkret zu umschreiben, daß ihre Tragweite und ihr Anwendungsbereich allgemein zu erkennen sind (vgl. BVerfGE 25, 285; BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]; BGH in Strafverteidiger 1984, 466).

    Bei Heroin hat der 1. Strafsenat 30 äußerst gefährliche Konsumeinheiten zu 50 mg Heroinhydrochlorid als die Quantität bezeichnet, bei der die nicht geringe Menge im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG in jedem Fall beginnt (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]).

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
    Die Tatbestandsmerkmale eines Strafgesetzes sind so konkret zu umschreiben, daß ihre Tragweite und ihr Anwendungsbereich allgemein zu erkennen sind (vgl. BVerfGE 25, 285; BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]; BGH in Strafverteidiger 1984, 466).

    Bei Haschisch ist der 3. Strafsenat von 500 Konsumeinheiten mit einem Wirkstoffgehalt von je 15 mg Tetrahydrocannabinol (THC) ausgegangen und hat demgemäß schon 7, 5 g THC als nicht geringe Menge bezeichnet (Strafverteidiger 1984, 466).

  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
    Es liegt im Wesen der abstrakten Gefährdungsdelikte, daß sie gelegentlich auch Sachverhalte erfassen, in denen sich im Einzelfall die Gefahr nicht verwirklichen konnte (vgl. auch § 306 Nr. 2 StGB; BGHSt 26, 124 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77

    Nicht geringe Menge; Strafgrund; Berechnung

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
    Der 2. Strafsenat hat in einer Entscheidung zu § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG nicht beanstandet, daß der Tatrichter die "nicht geringe Menge" mit dem OLG Karlsruhe (NJW 1978, 1697) nach dem Monatsbedarf eines Einstiegskonsumenten errechnete und auf ca. 9 g Kokain festlegte (Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 224/83).
  • BGH, 01.06.1983 - 3 StR 193/83

    Zu berücksichtigende Kriterien zur Bejahung des Merkmals einer "nicht geringen

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
    Der 3. Strafsenat hat zunächst 40 g Kokain unbekannter Qualität dem Grenzbereich zur "nicht geringen Menge" zugeordnet (Beschluß vom 1. Juni 1983 - 3 StR 193/83 - = NStZ 1983, 560) und später bei 27, 4 g Kokain mit einem Wirkstoffgehalt von 97 % Kokainhydrochlorid die Bejahung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" außer Frage gestellt (Beschluß vom 3. August 1984 - 3 StR 290/84 = Strafverteidiger 1984, 515).
  • BGH, 03.08.1984 - 3 StR 290/84

    Betäubungsmittel - Kokain - Nicht geringe Menge - Gewicht - Wirkstoffgehalt

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
    Der 3. Strafsenat hat zunächst 40 g Kokain unbekannter Qualität dem Grenzbereich zur "nicht geringen Menge" zugeordnet (Beschluß vom 1. Juni 1983 - 3 StR 193/83 - = NStZ 1983, 560) und später bei 27, 4 g Kokain mit einem Wirkstoffgehalt von 97 % Kokainhydrochlorid die Bejahung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" außer Frage gestellt (Beschluß vom 3. August 1984 - 3 StR 290/84 = Strafverteidiger 1984, 515).
  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 224/83

    Regelbeispiel - Widerlegbare Vermutung - Annahme - Besonders schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
    Der 2. Strafsenat hat in einer Entscheidung zu § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG nicht beanstandet, daß der Tatrichter die "nicht geringe Menge" mit dem OLG Karlsruhe (NJW 1978, 1697) nach dem Monatsbedarf eines Einstiegskonsumenten errechnete und auf ca. 9 g Kokain festlegte (Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 224/83).
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