Rechtsprechung
BGH, 01.02.2000 - 4 StR 564/99 |
Stahlblechkassette ohne Drogen
§§ 242, 249 StGB, keine Vollendung bei leerem Behältnis;
§ 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch;
§ 23 Abs. 2 StGB: hier kein geringerer Unrechtsgehalt des Versuchs;
§ 31 Abs. 2 JGG, ausdrückliche Einbeziehung auch bereits früher einbezogener Taten
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 357 StPO; § 249 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 22 StGB; § 24 Abs. 2 StGB
Zueignungsabsicht beim Raub; Mittäterschaft; Vollendung; Fehlgeschlagener Versuch - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Sachrüge - Schuldspruch - Schwerer Raub - Gefährliche Körperverletzung - Raub - Einheitsjugendstrafe
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StPO § 265; ; StGB § 24 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rostock, 22.01.1998 - 20 Ds 421/97
- BGH, 01.02.2000 - 4 StR 564/99
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 531
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 13.10.2016 - 3 StR 173/16
Besonders schwerer Raub: Fehlgeschlagener Versuch bei Wegnahme einer Geldkassette …
Befindet sich in einem Behältnis, das die Täter in ihren Gewahrsam bringen, indes nicht die vorgestellte werthaltige Beute, kann in diesen Fällen nicht wegen eines vollendeten Diebstahls oder Raubes, sondern nur wegen (fehlgeschlagenen) Versuchs verurteilt werden (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 564/99, NStZ 2000, 531; vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 309; jeweils mwN; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 162). - BGH, 03.04.2019 - 3 StR 530/18
Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Behältnisses mit von den Vorstellungen des …
Enthält ein Behältnis, das der Täter in seinen Gewahrsam bringt, nicht die vorgestellte werthaltige Beute, auf die es ihm bei der Tat allein ankommt, und entledigt er sich - nachdem er dies festgestellt hat - deswegen des Behältnisses sowie des ggf. darin befindlichen, ihm nutzlos erscheinenden Inhalts, so kann er mangels Zueignungsabsicht bezüglich der erlangten Beute nicht wegen eines vollendeten, sondern nur wegen versuchten (fehlgeschlagenen) Diebstahls bestraft werden (…BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 173/16, juris Rn. 5; vom 1. Februar 2000 - 4 StR 564/99, NStZ 2000, 531; vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 309; jeweils mwN;… LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 162). - BGH, 26.07.2017 - 3 StR 182/17
Subjektiver Tatbestand des Diebstahls (Zueignungsabsicht bei der Wegnahme von …
Enthält ein Behältnis, das der Täter in seinen Gewahrsam bringt, nicht die vorgestellte werthaltige Beute, auf die es ihm bei der Tat allein ankommt, und entledigt er sich - nachdem er dies festgestellt hat - deswegen des Behältnisses sowie des ggf. darin befindlichen, ihm nutzlos erscheinenden Inhalts, so kann er mangels Zueignungsabsicht bezüglich der erlangten Beute nicht wegen eines vollendeten, sondern nur wegen versuchten (fehlgeschlagenen) Diebstahls bestraft werden (…BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 173/16, juris Rn. 5; vom 1. Februar 2000 - 4 StR 564/99, NStZ 2000, 531 f.; vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 309; jeweils mwN;… LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 162). - BGH, 25.06.2004 - 2 StR 205/04
Raub (Zueignungsabsicht, Versuch); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
In diesem Fall läge lediglich der Versuch eines Raubes vor (…vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 4; BGH NStZ 2000, 531 jeweils m.w.N.). - LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06
Karton-Fall - Raub; Zueignungsabsicht; Fehlvorstellung über die entwendete Sache; …
Wirft der Täter die in dem Behältnis befindliche Sache im Anschluss an die Wegnahmehandlung weg, weil er erkannt hat, dass sie nicht seinen ursprünglichen Vorstellungen entspricht, so wird dies in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig als Beweisanzeichen dafür angesehen, dass der Täter auch zum Zeitpunkt der Wegnahmehandlung keine Zueignungsabsicht an der tatsächlich entwendeten Sache gehabt habe, so dass er nur wegen eines versuchten Eigentumsdelikts bestraft werden könne (vgl. BGH GA 1962, 144 [145]; NStZ 2006, 686 ; NStZ 2004, 333 ; NStZ 2000, 531 ; NStZ-RR 2000, 343 ; StV 1987, 245 ; StV 1983, 460 [Ls.]; MDR 1976, 16 ; 1975, 543; 1975, 22 [jeweils bei Dallinger]; BGHR StGB § 249 Abs. 1 , Zueignungsabsicht 4; weitere Nachweise bei Ruß in Festschrift für Pfeiffer S. 61 [63] Fnn.