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   BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04   

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https://dejure.org/2005,1289
BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04 (https://dejure.org/2005,1289)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2005 - 1 StR 327/04 (https://dejure.org/2005,1289)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 1 StR 327/04 (https://dejure.org/2005,1289)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 261 StPO
    Verdeckungsabsicht bei Tötung eines Opfers, das die Straftat bekanntermaßen bereits anderen mitgeteilt hat (Grundsätze der Beweiswürdigung beim Zeugen vom Hörensagen; Sicherstellung der Strafbarkeit)

  • lexetius.com

    § 211 Abs. 2 StGB

  • DFR

    Zeugenmord mit Verdeckungsabsicht

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tötung eines Opfers in Verdeckungsabsicht nach Mitteilung des Opfers gegenüber einer anderen Person von der zu verdeckenden Tat; Würdigung einer tatrichterlichen Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorliegens von Rechtsfehlern durch das Revisionsgericht; Begriff der ...

  • opinioiuris.de

    Zeugenmord mit Verdeckungsabsicht

  • Judicialis

    StGB § 211 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Verdeckungsmord trotz Mitteilung der zu verdeckenden Tat durch das Opfer an einen Dritten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Mordes in Verdeckungsabsicht

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Mordes in Verdeckungsabsicht

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verdeckungsabsicht beim Mord

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Mordes in Verdeckungsabsicht bestätigt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verdeckungsabsicht trotz bereits bekannter Täterschaft

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 8 Ks 401 Js 111334/03
  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 11
  • NJW 2005, 1203
  • NStZ 2005, 383
  • StV 2005, 665
  • JR 2007, 291
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04
    In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluß über bedeutsame Tatumstände geben könnten (BGHSt 15, 291, 295 ff.; BGH NJW 1999, 1039, 1041; BGHSt 41, 358, 360; Schneider in MünchKomm StGB § 211 Rdn. 71).

    Jedoch kann auch nach Bekanntwerden einer Straftat ein Täter dann noch in Verdeckungsabsicht handeln, wenn er zwar weiß, daß er als Täter dieser Straftat verdächtigt wird, die genaue Kenntnis über den strafrechtlich bedeutsamen Sachverhalt jedoch allein er und das Opfer haben und die Tatumstände deshalb noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt sind (BGHSt 15, 291, 296; BGH, Urteil vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 28, 18 ff.).

    Hierbei ging der Angeklagte - zutreffenderweise - subjektiv (vgl. hierzu BGH NStZ 1994, 583) davon aus, daß ohne die Aussage der Geschädigten P. bei der Polizei die Tatumstände noch nicht für eine Strafverfolgung zureichend aufgedeckt sind (BGHSt 15, 291, 296).

    Damit waren auch objektiv die Tatumstände nicht in einem für eine Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt (vgl. BGHSt 15, 291, 296).

  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04
    In solchen Fällen sind jedoch strenge Anforderungen an die Tragfähigkeit einer zur Verurteilung führenden Beweiswürdigung zu stellen, weil der Tatrichter die Glaubwürdigkeit der unmittelbaren Beweisperson und die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben nicht originär, sondern nur vermittelt über Berichte anderer beurteilen kann (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 28; NStZ-RR 2002, 176).

    Ob die Situation anders zu beurteilen wäre, wenn die Geschädigte zum Sachverhalt der Vergewaltigung bereits durch in der Ermittlung von Sachverhalten geschulte Polizeibeamte vernommen worden wäre (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 28), braucht der Senat nicht zu entscheiden.

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04
    In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluß über bedeutsame Tatumstände geben könnten (BGHSt 15, 291, 295 ff.; BGH NJW 1999, 1039, 1041; BGHSt 41, 358, 360; Schneider in MünchKomm StGB § 211 Rdn. 71).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04
    Das ist dann der Fall, wenn die im Urteil mitgeteilten Überlegungen des Tatrichters in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar sind oder sie gegen Denkgesetze oder anerkannte Erfahrungssätze verstoßen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04
    Jedoch kann auch nach Bekanntwerden einer Straftat ein Täter dann noch in Verdeckungsabsicht handeln, wenn er zwar weiß, daß er als Täter dieser Straftat verdächtigt wird, die genaue Kenntnis über den strafrechtlich bedeutsamen Sachverhalt jedoch allein er und das Opfer haben und die Tatumstände deshalb noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt sind (BGHSt 15, 291, 296; BGH, Urteil vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 28, 18 ff.).
  • BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94

    Mordversuch - Beweisantrag - Fragepflicht - Auslegung

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04
    Hierbei ging der Angeklagte - zutreffenderweise - subjektiv (vgl. hierzu BGH NStZ 1994, 583) davon aus, daß ohne die Aussage der Geschädigten P. bei der Polizei die Tatumstände noch nicht für eine Strafverfolgung zureichend aufgedeckt sind (BGHSt 15, 291, 296).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04
    In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluß über bedeutsame Tatumstände geben könnten (BGHSt 15, 291, 295 ff.; BGH NJW 1999, 1039, 1041; BGHSt 41, 358, 360; Schneider in MünchKomm StGB § 211 Rdn. 71).
  • BGH, 20.02.2002 - 1 StR 545/01

    Telephonüberwachung; richterliche Anordnung; Fragerecht (unterlassene Beantragung

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04
    In solchen Fällen sind jedoch strenge Anforderungen an die Tragfähigkeit einer zur Verurteilung führenden Beweiswürdigung zu stellen, weil der Tatrichter die Glaubwürdigkeit der unmittelbaren Beweisperson und die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben nicht originär, sondern nur vermittelt über Berichte anderer beurteilen kann (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 28; NStZ-RR 2002, 176).
  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 278/96
    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04
    Schon deshalb handelte er in Verdeckungsabsicht, weil er einen Menschen töten wollte, von dem er die Aufdeckung seiner Tat befürchtete, die nach seiner Vorstellung den Strafverfolgungsbehörden noch nicht in einem für eine Verurteilung ausreichenden Umfang bekannt war (BGH StV 1998, 24).
  • BGH, 12.03.1991 - 5 StR 2/91

    Strafzumessung - Strafschärfung - Verdecken der eigenen Täterschaft

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04
    Das kann etwa in Betracht kommen, wenn eine Überführung des Täters durch die Beseitigung eines Belastungszeugen nur erschwert wird (BGH GA aaO; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 6: für den Sachverhalt, daß wegen der "zu verdeckenden Straftat" bereits Anklage erhoben worden war).
  • BGH, 06.06.2019 - 4 StR 541/18

    BGH hebt zweites Urteil zum tödlich verlaufenden Überfall auf einem

    Solange der Täter subjektiv davon ausgeht, dass die Umstände der Tat noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang bekannt sind, kommt eine Tötung aus Verdeckungsabsicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239, 243 ff.; vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11, 14 f.; vom 2. Dezember 1960 - 4 StR 453/60, BGHSt 15, 291, 295 f.).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Die Kammer hat berücksichtigt, dass aufgrund des eingeschränkten Beweiswerts von Angaben eines Zeugen vom Hörensagen bei der Beurteilung der Aussage strengere Anforderungen an die Tragfähigkeit einer zur Verurteilung führenden Beweiswürdigung zu stellen sind, weil die Glaubwürdigkeit der unmittelbaren Beweisperson und die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben nicht originär, sondern nur vermittelt über Berichte anderer beurteilt werden kann (vgl. BGH, Urt. 1 StR 40/02 v. 16.05.2002; BGHSt 50, 11, 15).
  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11

    Mordmerkmal: Voraussetzungen von Verdeckungsabsicht

    Zu den Anforderungen an das Vorliegen von Verdeckungsabsicht (im Anschluss an Senatsurteil vom 1. Februar 2005, 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11 f.).

    In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten (vgl. u.a. Senatsurteil vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04 = BGHSt 50, 11 ff. mit Anm. u.a. Steinberg JR 2007, 291; Kudlich JuS 2005, 659; Fischinger JA 2005, 490).

    Auch nach Bekanntwerden einer Straftat kann ein Täter dann noch in Verdeckungsabsicht handeln, wenn er zwar weiß, dass er als Täter dieser Straftat verdächtigt wird, die genauen Tatumstände aber noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt sind (vgl. Senatsurteil vom 1. Februar 2005 aaO).

  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

    Unter diesen Prämissen hat es das Landgericht unterlassen zu erwägen, ob ein untauglicher Unterlassungsversuch der Tötung zur Verdeckung der zuvor erfolgten Körperverletzung vorliegen kann (vgl. BGH, Urteile vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11, 14, und vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11).
  • LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15

    Lebenslange Haftstrafe: Sextäter zwang Teenager zum Sprung von Staumauer

    In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten (BGH Urt. v. 01.02.2005, 1 StR 327/04, NStZ 2005, 383; Urt. v. 17.05.2011, 1 StR 50/11, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung Nr. 18).

    Eine Tötung zur Verdeckung einer Straftat scheidet zwar dann aus, wenn diese bereits aufgedeckt ist und der Täter dies weiß; jedoch kann auch nach Bekanntwerden einer Straftat ein Täter dann noch in Verdeckungsabsicht handeln, wenn er zwar weiß, dass er als Täter dieser Straftat verdächtigt wird, die genaue Kenntnis über den strafrechtlich bedeutsamen Sachverhalt jedoch allein er und das Opfer haben und die Tatumstände deshalb noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt sind (BGH Urt. v. 01.02.2005, 1 StR 327/04, NStZ 2005, 383; Urt. v. 17.05.2011, 1 StR 50/11, BGHR, StGB, § 211 Abs. 2, Verdeckung Nr. 18).

    Der Angeklagte wusste, dass der Nebenkläger J1 hinsichtlich der konkreten Umstände der vorangegangenen Sexualstraftaten der einzige unmittelbare Tatzeuge war; soweit der Nebenkläger anderen Zeugen von dem Missbrauch berichtet hatte, waren diese lediglich Zeugen vom Hörensagen und hätten hinsichtlich der konkreten Tatumstände nichts bekunden können (vgl. BGH Urt. v. 01.02.2005, 1 StR 327/04, NStZ 2005, 383).

  • BGH, 30.09.2021 - 4 StR 170/21

    Verurteilung wegen Mordes an einem Polizeibeamten ist rechtskräftig

    aa) In Verdeckungsabsicht im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB handelt, wer ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11).

    Für die Beurteilung dieser Frage kommt es nicht auf die objektiv gegebene Sachlage, sondern ausschließlich auf die subjektive Sicht des Täters an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 2. Dezember 1960 ? 4 StR 453/60, BGHSt 15, 291, 295; vom 1. Februar 2005 ? 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11; vom 17. Mai 2011 ? 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239; vom 19. Juli 2018 ? 4 StR 121/18; vom 6. Juni 2019 - 4 StR 541/18).

  • BGH, 30.03.2022 - 4 StR 356/21

    Mord (Verdeckungsabsicht: Vorliegen, aufgedeckte Tat, subjektive Sicht des

    Solange der Täter subjektiv davon ausgeht, dass die Umstände der Tat noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang bekannt sind, kommt eine Tötung aus Verdeckungsabsicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - 4 StR 541/18, NStZ 2019, 605 Rn. 14; vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239, 243 ff.; vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11, 14 ff.; vom 2. Dezember 1960 - 4 StR 453/60, BGHSt 15, 291, 295 ff.).
  • BGH, 19.12.2017 - 4 StR 483/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Verdeckung einer Straftat

    Die Verdeckung einer Straftat scheidet insbesondere dann aus, wenn diese bereits vollständig aufgedeckt ist und der Täter dies weiß (BGH, Urteile vom 7. Juni 2017 - 2 StR 474/16, und vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11, 14, jew. mwN).
  • BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16

    Anwendung des auslieferungsrechtlicher Spezialitätsgrundsatzes bei freiwilligem

    b) In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter das Opfer tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten (BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11, 14).
  • BGH, 24.02.2021 - 1 StR 489/20

    Beweiswürdigung von Zeugenaussagen (Zeuge vom Hörensagen,

    aa) So sind aufgrund des eingeschränkten Beweiswerts von Angaben eines Zeugen vom Hörensagen bei der Beurteilung der Aussage strengere Anforderungen an die Tragfähigkeit einer zur Verurteilung führenden Beweiswürdigung zu stellen, weil das Tatgericht die Glaubwürdigkeit der unmittelbaren Beweisperson und die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben nicht originär, sondern nur vermittelt über Berichte anderer beurteilen kann (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2002 - 1 StR 40/02 Rn. 13 f. und vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04 Rn. 18, BGHSt 50, 11, 15; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 99).
  • LG Essen, 22.12.2020 - 22 Ks 15/20

    Niedriger Beweggrund, Mord

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 473/15

    Bedrohung (Verhältnis zum Versuch des Verbrechens: Konsumtion)

  • LG Arnsberg, 22.06.2010 - 2 KLs 12/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Täterschaft anhand von Zeugenaussagen und

  • LG Essen, 16.05.2017 - 22 Ks 24/16
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