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   BGH, 01.02.2007 - III ZR 282/05   

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https://dejure.org/2007,7663
BGH, 01.02.2007 - III ZR 282/05 (https://dejure.org/2007,7663)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2007 - III ZR 282/05 (https://dejure.org/2007,7663)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - III ZR 282/05 (https://dejure.org/2007,7663)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsberatung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezüglich eines Treuhandvertrages; "Geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten" i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes (RBerG); Rechtliche Auswirkungen eines unter Verstoß gegen das RBerG geschlossenen Vertrags; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Treuhandvertrag; Abwicklungstreuhandvertrag als unzulässige Rechtsberatung; Rückzahlung der geleisteten Treuhändervergütung; Einwand der unzulässigen Rechtsausübung

  • Judicialis

    RBerG § 1; ; RBerG § 1 Satz 1; ; RBerG § 5; ; RBerG § 5 Nr. 2; ; WPO § 2 Abs.... 3 Nr. 3; ; WPO § 51a a.F.; ; StBerG § 57 Abs. 3 Nr. 3; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 492 Abs. 4; ; BGB § 655b Abs. 1 Satz 2 n.F.; ; BGB § 812; ; BGB § 818 Abs. 2; ; VerbrKrG § 15 Abs. 1 Satz 2; ; VerbrKrG § 15 Abs. 1 Satz 3; ; VerbrKrG § 15 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß eines im Rahmen eines Immobilienfonds-Kapitalanlagemodells abgeschlossenen Treuhandvertrages gegen das Rechtsberatungsgesetz; Anspruch des Anlegers auf Rückzahlung der Treuhändervergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - III ZR 282/05
    Ob der Geschäftsbesorger dabei einen inhaltlichen Gestaltungsspielraum hat oder ob er allgemein verwendete Vertragsformulare benutzt, ist unerheblich (BGHZ 145, 265, 269 m.w.N.).

    Dasselbe gilt, wenn die Rechtsbesorgung selbständiger Gegenstand eines Auftrags ist (BGHZ 145, 265, 272 m.w.N.).

    Dementsprechend war der Treuhandvertrag wegen des Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig (BGHZ 145, 265; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Oktober 2001 - III ZR 182/00 = NJW 2002, 66).

    a) Die Erlaubnispflichtigkeit derartiger Geschäftsbesorgungs- oder Treuhandverträge ist erst durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2000 (BGHZ 145, 265) aufgedeckt worden.

    Zuvor wurde nur vereinzelt eine Nichtigkeit solcher Verträge angenommen; überwiegend wurden sie in Rechtsprechung und Schrifttum für bedenkenfrei gehalten (Nachweise in BGHZ 145, 265, 275 ff).

    Deswegen hat der IX. Zivilsenat in dem seiner Entscheidung BGHZ 145, 265 zugrunde liegenden Amtshaftungsprozess gegen den beurkundenden Notar ein Verschulden desselben verneint, weil dieser nach seinem zum Zeitpunkt der objektiv amtspflichtwidrigen Beurkundung bestehenden Kenntnisstand schuldlos von einer Wirksamkeit des zu beurkundenden Vertrages habe ausgehen können.

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - III ZR 282/05
    Dementsprechend war der Treuhandvertrag wegen des Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig (BGHZ 145, 265; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Oktober 2001 - III ZR 182/00 = NJW 2002, 66).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat zu diesem Zweck eine Reihe von Rechtsinstituten (z.B. unzulässige Rechtsausübung, Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verwirkung) erarbeitet, die es im Allgemeinen ermöglichen, die berechtigten Belange beider Parteien ausreichend zu berücksichtigen, wenn die bisherige Rechtslage durch eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung modifiziert wird (BGHZ 132, 119, 130; s. auch Senatsurteil vom 11. Oktober 2001 - III ZR 182/00 = NJW 2002, 66, 67).

  • BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 290/85

    Beruflicher Wirkungskreis eines Wirtschaftsprüfers; Verjährung von

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - III ZR 282/05
    Eine solche Tätigkeit pflegt einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegebenenfalls gerade mit Rücksicht auf die berufsspezifische Sachkunde und Erfahrung auf betriebswirtschaftlichem Gebiet übertragen zu werden (BGHZ 100, 132, 135).

    Die Entscheidung BGHZ 100, 132 hatte dementsprechend auch eine in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung betriebene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betroffen.

  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - III ZR 282/05
    Unter diesen Umständen überwiegt das Interesse der Beklagten, die für ihre im Vertrauen auf die seinerzeitige Rechtslage erbrachten Leistungen empfangene Gegenleistung behalten zu dürfen, das Interesse der Kläger an deren Rückerlangung (vgl. Staudinger/Lorenz, BGB [1999], Vorbem. zu §§ 812 ff, Rn. 32 unter Hinweis auf BGHZ 53, 152).
  • BGH, 24.04.2001 - XI ZR 40/00

    Grundsatzentscheidung zum Inhalt von Vollmachten für Abschluß von

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - III ZR 282/05
    Das Risiko, das mit der Bestellung eines Vertreters einhergeht, wird vom Verbraucherkreditgesetz nicht begrenzt (vgl. BGHZ 147, 262, 266).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - III ZR 282/05
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat zu diesem Zweck eine Reihe von Rechtsinstituten (z.B. unzulässige Rechtsausübung, Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verwirkung) erarbeitet, die es im Allgemeinen ermöglichen, die berechtigten Belange beider Parteien ausreichend zu berücksichtigen, wenn die bisherige Rechtslage durch eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung modifiziert wird (BGHZ 132, 119, 130; s. auch Senatsurteil vom 11. Oktober 2001 - III ZR 182/00 = NJW 2002, 66, 67).
  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - III ZR 282/05
    Weiterhin hat der IX. Zivilsenat entschieden, dass einem Geschäftsbesorger, der sich bei Erbringen seiner Dienstleistung eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nicht bewusst war, seinerseits ein Wertersatzanspruch nach §§ 812, 818 Abs. 2 BGB in Höhe der üblichen oder angemessenen Vergütung zustehen kann (Urteil vom 17. Februar 2000 - IX ZR 50/98 - NJW 2000, 1560, 1562).
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 492/06

    Verbindlichkeiten des Veräußerers sog. Schrottimmobilien wegen

    Entgegen der Auffassung des Finanzministeriums Baden-Württemberg in seiner Stellungnahme vom 5. Juni 2009 könnten die Grundsätze des BGH-Urteils vom 1. Februar 2007 III ZR 282/05 nicht angewandt werden, weil es sich um eine mit dem vorliegenden Streitfall nicht vergleichbare Konstellation handle.

    Den - tatsächlichen oder vermeintlichen - Bereicherungsansprüchen von Erwerbern steht ein zivilrechtlicher Gegenanspruch der Klägerin in gleicher Höhe wegen unzulässiger Rechtsausübung, Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verwirkung gegenüber (vgl. etwa BGH Urteile vom 1. Februar 2007 III ZR 281/05 und III ZR 282/05 und III ZR 126/06): Der Sachverhalt, der streitig werden könnte, ist längst abgeschlossen - hier: in den Jahren 1994 bis 1998 -.

  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 493/06

    Verbindlichkeiten des Veräußerers sog. Schrottimmobilien wegen

    Entgegen der Auffassung des Finanzministeriums Baden-Württemberg in seiner Stellungnahme vom 5. Juni 2009 könnten die Grundsätze des BGH-Urteils vom 1. Februar 2007 III ZR 282/05 nicht angewandt werden, weil es sich um eine mit dem vorliegenden Streitfall nicht vergleichbare Konstellation handle.

    Den - tatsächlichen oder vermeintlichen - Bereicherungsansprüchen von Erwerbern steht ein zivilrechtlicher Gegenanspruch der Klägerin in gleicher Höhe wegen unzulässiger Rechtsausübung, Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verwirkung gegenüber (vgl. etwa BGH Urteile vom 1. Februar 2007 III ZR 281/05 und III ZR 282/05 und III ZR 126/06): Der Sachverhalt, der streitig werden könnte, ist längst abgeschlossen - hier: in den Jahren 1994 bis 1998 -.

  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 494/06

    Verbindlichkeiten des Veräußerers sog. Schrottimmobilien wegen

    Entgegen der Auffassung des Finanzministeriums Baden-Württemberg in seiner Stellungnahme vom 5. Juni 2009 könnten die Grundsätze des BGH-Urteils vom 1. Februar 2007 III ZR 282/05 nicht angewandt werden, weil es sich um eine mit dem vorliegenden Streitfall nicht vergleichbare Konstellation handle.

    Den - tatsächlichen oder vermeintlichen - Bereicherungsansprüchen von Erwerbern steht ein zivilrechtlicher Gegenanspruch der Klägerin in gleicher Höhe wegen unzulässiger Rechtsausübung, Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verwirkung gegenüber (vgl. etwa BGH Urteile vom 1. Februar 2007 III ZR 281/05 und III ZR 282/05 und III ZR 126/06): Der Sachverhalt, der streitig werden könnte, ist längst abgeschlossen - hier: in den Jahren 1994 bis 1998 -.

  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 490/06

    Verbindlichkeiten des Veräußerers sog. Schrottimmobilien wegen

    Entgegen der Auffassung des Finanzministeriums Baden-Württemberg in seiner Stellungnahme vom 5. Juni 2009 könnten die Grundsätze des BGH-Urteils vom 1. Februar 2007 III ZR 282/05 nicht angewandt werden, weil es sich um eine mit dem vorliegenden Streitfall nicht vergleichbare Konstellation handle.

    Den - tatsächlichen oder vermeintlichen - Bereicherungsansprüchen von Erwerbern steht ein zivilrechtlicher Gegenanspruch der Klägerin in gleicher Höhe wegen unzulässiger Rechtsausübung, Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verwirkung gegenüber (vgl. etwa BGH Urteile vom 1. Februar 2007 III ZR 281/05 und III ZR 282/05 und III ZR 126/06): Der Sachverhalt, der streitig werden könnte, ist längst abgeschlossen - hier: in den Jahren 1994 bis 1998 -.

  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 491/06

    Rückstellungsbildung wegen drohender Inanspruchnahme aus der Vermittlung von

    Entgegen der Auffassung des Finanzministeriums Baden-Württemberg in seiner Stellungnahme vom 5. Juni 2009 könnten die Grundsätze des BGH-Urteils vom 1. Februar 2007 III ZR 282/05 nicht angewandt werden, weil es sich um eine mit dem vorliegenden Streitfall nicht vergleichbare Konstellation handle.

    Den - tatsächlichen oder vermeintlichen - Bereicherungsansprüchen von Erwerbern steht ein zivilrechtlicher Gegenanspruch der Klägerin in gleicher Höhe wegen unzulässiger Rechtsausübung, Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verwirkung gegenüber (vgl. etwa BFH Urteile vom 1. Februar 2007 III ZR 281/05 und III ZR 282/05 und III ZR 126/06): Der Sachverhalt, der streitig werden könnte, ist längst abgeschlossen - hier: in den Jahren 1994 bis 1998 -.

  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 495/06

    Verbindlichkeiten des Veräußerers sog. Schrottimmobilien wegen

    Entgegen der Auffassung des Finanzministeriums Baden-Württemberg in seiner Stellungnahme vom 5. Juni 2009 könnten die Grundsätze des BGH-Urteils vom 1. Februar 2007 III ZR 282/05 nicht angewandt werden, weil es sich um eine mit dem vorliegenden Streitfall nicht vergleichbare Konstellation handle.

    Den - tatsächlichen oder vermeintlichen - Bereicherungsansprüchen von Erwerbern steht ein zivilrechtlicher Gegenanspruch der Klägerin in gleicher Höhe wegen unzulässiger Rechtsausübung, Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verwirkung gegenüber (vgl. etwa BGH Urteile vom 1. Februar 2007 III ZR 281/05 und III ZR 282/05 und III ZR 126/06): Der Sachverhalt, der streitig werden könnte, ist längst abgeschlossen - hier: in den Jahren 1994 bis 1998 -.

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