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   BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15   

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https://dejure.org/2017,3881
BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15 (https://dejure.org/2017,3881)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2017 - XII ZB 601/15 (https://dejure.org/2017,3881)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - XII ZB 601/15 (https://dejure.org/2017,3881)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1684 BGB, § 1697a BGB, § 159 Abs 2 FamFG
    Umgangsrecht: Auf paritätisches Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung

  • IWW

    § 1684 Abs. 1 BGB, § ... 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 1684 BGB, § 1697 a BGB, § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 26 FamFG, § 159 Abs. 1 FamFG, § 159 Abs. 2 FamFG, § 1684 Abs. 4 Satz 1 und 2 BGB, § 1696 Abs. 1 BGB, § 1687 BGB, § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 1628 BGB, § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 156 Abs. 2 FamFG, § 57 Satz 1 FamFG, § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG, §§ 1626 a, 1671 BGB, § 1626 a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 156 Abs. 1 FamFG, § 163 FamFG, § 158 FamFG, §§ 68 Abs. 3 Satz 2, 159 Abs. 2 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1684, 1697a; FamFG §§ 26, 159
    Familiengerichtliche Anordnung des Wechselmodells

  • Wolters Kluwer

    Gleichmäßige Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells als Ergebnis einer gerichtlichen Umgangsregelung; Voraussetzung einer bestehenden Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern; Im konkreten Einzelfall ...

  • rewis.io

    Umgangsrecht: Auf paritätisches Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichmäßige Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells als Ergebnis einer gerichtlichen Umgangsregelung; Voraussetzung einer bestehenden Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern; Im konkreten Einzelfall ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1684 ; BGB § 1697a; FamFG § 26 ; FamFG § 159
    Gleichmäßige Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells als Ergebnis einer gerichtlichen Umgangsregelung; Voraussetzung einer bestehenden Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern; Im konkreten Einzelfall ...

  • datenbank.nwb.de

    Umgangsrecht: Auf paritätisches Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (61)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils möglich

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils möglich

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Anordnung des Wechselmodells als Umgangsregelung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Paritätisches Wechselmodell - als Umgangsregelung des Familiengerichts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell: Getrennte Eltern, geteilte Betreuung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

  • archive.is (Pressebericht, 27.02.2017)

    "Wechselmodell": Getrennte Eltern, geteilte Betreuung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Familiengericht darf Wechselmodell als Umgangsregelung anordnen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sorgerecht: BGH lässt Anordnung des "Wechselmodells" zu

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell nicht ausgeschlossen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des umgangsrechtlichen Wechselmodells nach Maßgabe des Kindeswohls

  • welt.de (Pressebericht, 05.03.2017)

    Streit um Scheidungskinder: Wütende Väter schöpfen neue Hoffnung

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Anordnung eines Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Väter-Rechte gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anordnung eines Wechselmodells durch das Familiengericht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils ist möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gericht kann nun auch Wechselmodell anordnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Paritätisches Wechselmodell

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Familienrecht - Anordnung des Wechselmodells entgegen dem Willen eines Elternteils

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen des anderen Elternteils

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Getrennte Eltern aber geteilte Betreuung - die gerichtliche Anordnung des Wechselmodells

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell für alle?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Wechselmodell kann gerichtlich angeordnet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anordnung eines Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell, Umgang und elterliche Sorge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Getrennt lebende Eltern haben Anspruch auf die gleiche Zeit mit dem Kind - unter einer Voraussetzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anordnung Wechselmodell ist möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erweiterte Umgangsregelung (Wechselmodell) auch gegen den Willen des anderen Elternteils möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Voraussetzungen des Wechselmodells

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern kann nach der Trennung auf Antrag eines Elternteils angeordnet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell, elterliche Sorge und Umgang

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell nach Trennung und Scheidung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell, elterliche Sorge und Umgang

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Recht auf gerichtliche Anordnung gleich langer Umgangszeiten des Kinds bei Mutter und Vater

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell per Beschluss?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Wechselmodell im Familienrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Wechselmodell

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell - wer bekommt die Kinder?

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht und Unterhalt für Kinder nach Trennung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell - Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht, Umgang, Unterhalt - Wenn um das Kind gestritten wird

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Wechselmodell im Hinblick auf Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgang

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht - Wann kann das Gericht ein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils anordnen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Getrennt lebende Eltern haben Anspruch auf die gleiche Zeit mit dem Kind - allerdings nur unter einer Voraussetzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell - rotes Tuch oder Chance?

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell auch gegen den Willen der Eltern möglich

  • kanzleibeier.eu (Leitsatz)

    Doppelresidenz kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anordnung eines Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils

  • rug-anwaltsblog.de (Kurzinformation)

    Das Wechselmodell kann als Umgangsregelung durch das Familiengericht auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann gegen den Elternwillen beim Umgang ein Wechselmodell angeordnet werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell einklagen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auf paritätisches Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Errichtung eines Wechselmodells auch gegen den Willen eines Elternteils möglich

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Neue Entscheidung zum Wechselmodell

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 214, 31
  • NJW 2017, 1815
  • MDR 2017, 401
  • FamRZ 2017, 532
  • Rpfleger 2017, 334
  • JR 2018, 328
  • JR 2018, 620
  • JR 2018, 621
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (43)

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Auszug aus BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15
    Die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 15. Juni 2016, XII ZB 419/15, FamRZ 2016, 1439).

    Dies erfordert grundsätzlich auch die persönliche Anhörung des Kindes (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Juni 2016, XII ZB 419/15, FamRZ 2016, 1439).

    Die Neigungen, Bindungen und der Kindeswille sind gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls (Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2016 - XII ZB 419/15 - FamRZ 2016, 1439 Rn. 44 und BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 19).

    Zumal sämtliche im Gesetz aufgeführten Aspekte in Verfahren betreffend das Umgangsrecht einschlägig sind, ist eine Anhörung auch des noch nicht 14 Jahre alten Kindes regelmäßig erforderlich (vgl. zum Sorgerecht Senatsbeschluss vom 15. Juni 2016 - XII ZB 419/15 - FamRZ 2016, 1439 Rn. 44).

    Ähnlich wie bei der gemeinsamen Sorge als paritätischer Wahrnehmung des Elternrechts (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2016 - XII ZB 419/15 - FamRZ 2016, 1439 Rn. 21 ff.) setzt die Kindeswohldienlichkeit des paritätischen Wechselmodells als hälftig geteilter Ausübung der gemeinsamen Sorge auch die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern voraus (vgl. Kinderrechtekommission FamRZ 2014, 1157, 1165; Hammer FamRZ 2015, 1433, 1441 f.; Heilmann NJW 2015, 3346, 3347).

    Durch die Regelung in § 1626 a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 BGB ist vielmehr gerade ermöglicht worden, den Vater auch ohne Zustimmung der Mutter an der elterlichen Sorge zu beteiligen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2016 - XII ZB 419/15 - FamRZ 2016, 1439 Rn. 21 ff.).

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15
    Die Neigungen, Bindungen und der Kindeswille sind gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls (Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2016 - XII ZB 419/15 - FamRZ 2016, 1439 Rn. 44 und BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 19).

    Als gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls hat der Senat in Sorgerechtsfragen bislang die Erziehungseignung der Eltern, die Bindungen des Kindes, die Prinzipien der Förderung und der Kontinuität sowie die Beachtung des Kindeswillens angeführt (Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 19 und vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 66/88 - FamRZ 1990, 392, 393 mwN).

    Dass dadurch die Bedeutung der Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen unterstrichen wird, verleiht diesem Gesichtspunkt aber noch keinen generellen Vorrang gegenüber anderen Kindeswohlkriterien (Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 25).

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15
    Bei dem Verfahren betreffend den Umgang zwischen Eltern und Kind nach § 1684 BGB handelt es sich um ein grundsätzlich nicht antragsgebundenes Verfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 47/15 - FamRZ 2016, 1752 Rn. 46 f.; vom 1. Februar 2012 - XII ZB 188/11 - FamRZ 2012, 533 Rn. 21 und vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 88/92 - FamRZ 1994, 158; OLG Hamm FamRZ 1982, 94; Staudinger/Rauscher BGB [2014] § 1684 Rn. 158 mwN; Johannsen/Henrich/Jaeger Familienrecht 6. Aufl. § 1684 BGB Rn. 21).

    Liegt bereits eine gerichtliche Umgangsregelung vor, so ist eine abändernde Regelung nach § 1696 Abs. 1 BGB nur zu treffen, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2014 - XII ZB 165/13 - FamRZ 2014, 732 Rn. 26 und vom 1. Februar 2012 - XII ZB 188/11 - FamRZ 2012, 533 Rn. 22 f.).

    Der familiengerichtlich gebilligte Vergleich ist gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG sodann auch taugliche Grundlage einer Vollstreckung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2014 - XII ZB 165/13 - FamRZ 2014, 732 Rn. 10 und vom 1. Februar 2012 - XII ZB 188/11 - FamRZ 2012, 533 Rn. 11).

  • BGH, 27.11.2019 - XII ZB 512/18

    Anordnung des paritätischen Wechselmodells bei fehlender Kooperations- und

    Die gerichtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil hat keine Bindungswirkung hinsichtlich einer späteren Entscheidung zum Umgang und der sich dabei stellenden Frage, ob ein paritätisches Wechselmodell anzuordnen ist (Fortführung von Senatsbeschluss vom 1. Februar 2017 - XII ZB 601/15, BGHZ 214, 31 = FamRZ 2017, 532).

    Während im Sorgerechtsverfahren etwa nach § 1671 BGB oder § 1666 BGB die Frage der Rechtszuständigkeit der Eltern für die elterliche Sorge oder Teile davon in Rede steht, betrifft die Umgangsregelung die tatsächliche Ausübung der elterlichen Sorge und schränkt insoweit die Befugnisse des Sorgeberechtigten entsprechend ein, ohne in das Sorgerecht als Status einzugreifen (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 214, 31 = FamRZ 2017, 532 Rn. 20 mwN; Rake FamRZ 2019, 213, 214).

    Dass eine auf das Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung in bestimmten Fallgestaltungen, wenn der umgangsberechtigte Elternteil nicht mitsorgeberechtigt ist, zu einer vorherigen sorgerechtlichen Regelung möglicherweise in sachlichen Widerspruch treten kann, stellt sich als eine im jeweiligen Einzelfall zu beantwortende Frage der inhaltlichen Folgerichtigkeit der im jeweiligen Verfahren zu treffenden Entscheidung dar (Senatsbeschluss BGHZ 214, 31 = FamRZ 2017, 532 Rn. 21).

    Ähnlich wie bei der gemeinsamen Sorge als paritätischer Wahrnehmung des Elternrechts setzt die Kindeswohldienlichkeit des paritätischen Wechselmodells als hälftig geteilter Ausübung der gemeinsamen Sorge auch die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern voraus (Senatsbeschluss BGHZ 214, 31 = FamRZ 2017, 532 Rn. 25 mwN).

    Durch die Regelung in § 1626 a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 BGB ist vielmehr gerade ermöglicht worden, den Vater auch ohne Zustimmung der Mutter an der elterlichen Sorge zu beteiligen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht (Senatsbeschluss BGHZ 214, 31 = FamRZ 2017, 532 Rn. 26 mwN).

    Das Wechselmodell ist danach anzuordnen, wenn die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht (Senatsbeschluss BGHZ 214, 31 = FamRZ 2017, 532 Rn. 27 mwN).

    Bei Kindern im Jugendalter verringert sich ohnedies die gemeinsame Zeit von Eltern und Kind, weil die Kinder ihren Aktionsradius erweitern und für sie die mit Gleichaltrigen verbrachte Zeit bedeutsamer wird (Senatsbeschluss BGHZ 214, 31 = FamRZ 2017, 532 Rn. 28 f. mwN).

    Auch mag ein Wechselmodell in akuten Trennungssituationen - etwa zunächst versuchsweise - angeordnet werden können, um eine für das Kind möglichst wenig belastende Elterntrennung zu ermöglichen und insbesondere bei starker Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen Kontinuität herzustellen, die dem Kind bei der Bewältigung der Elterntrennung helfen kann (Senatsbeschluss BGHZ 214, 31 = FamRZ 2017, 532 Rn. 30 f. mwN).

    Es wirkt sich nachteilig auf die Kinder aus, wenn sie von einem Elternteil - bewusst oder unbewusst - unter "Koalitionsdruck" gesetzt und sie dadurch in Loyalitätskonflikte gebracht werden (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 214, 31 = FamRZ 2017, 532 Rn. 31 mwN).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2018 - 1 UF 74/18

    Zum Anwendungsbereich § 1696 Abs. 1 BGB

    Eine gerichtliche Umgangsregelung, die zu einem paritätisch ausgestalteten Wechselmodell führt, kann nach hier vertretener Auffassung bei der gegenwärtigen Gesetzes- und Rechtslage nicht losgelöst von einer bereits bestehenden, rechtlichen Zuordnung des Aufenthaltsbestimmungsrechts getroffen werden (offen gelassen BGH Beschl. v. 1.2.2017 - XII ZB 601/15, Rn. 17 ff., 21; a.A.: KG Berlin v. 18.5.2018 - 3 UF 47/18 = NZFam 2018, 637, juris Rn. 36 = ZKJ 2018, 374 [KG Berlin 18.05.2018 - 3 UF 4/18] mit Anm. Dürbeck; ebfs.

    Offen bleiben konnte in diesem Zusammenhang die im Schrifttum nach wie vor umstrittene Frage, ob nach der gegenwärtigen Gesetzeslage entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine gerichtliche Umgangsregelung in einem Umgangsverfahren, die im Ergebnis zu einem paritätischen Wechselmodell führt, überhaupt möglich oder ob eine solche Regelung in einem Sorgerechtsverfahren zu treffen ist (BGH, Beschl. v. 1.2.2017 - XII ZB 601/15; KG Berlin v. 18.5.2018 - 3 UF 4/18 = NZFam 2018, 637 = juris Rn. 36 f.; OLG Frankfurt am Main vom 10.10.2017 - 1 UF 283/16; AG Konstanz v. 10.12.2015 - 6 F 126/14 = FamRZ 2016, 476; AG Heidelberg v. 19.8.2014 - 31 F 15/14, juris Rn. 52 ff.; Überblick bei Viefhues, jM 2018, 178: Die neue Rechtsprechung zum Wechselmodell und ihre Auswirkungen; Beschlüsse des 72. Deutschen Juristentags Leipzig 2018 - Gemeinsam getragene Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung B. 5.b); Schumann, Gutachten B zum 72. Deutschen Juristentag Leipzig 2018, B 59 ff.; Keuter, Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht? FamRZ 2018, 1125; Hammer, Überlegungen zu einer grundlegenden Reform des Sorge- und Umgangsrechts, in: Das Wechselmodell - Reformbedarf im Kindschaftsrecht? Göttinger Juristische Schriften 2018, S. 97 ff.; Scheiwe, Reformbedarfe bei der Regelung der gemeinsamen Elternverantwortung, NZFam 2018, 830; Klein, Das Wechselmodell - Reformbedarf im Kindschaftsrecht, FF 2018, 134, 135; kritisch: Stellungnahme des Deutschen Familiengerichtstags e.V. vom 9.3.2017, FamRZ 2017, 584; Gottschalk/Heilmann, Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils? ZKJ 2017, S. 181 ff.; Hammer, Die gerichtliche Anordnung des Wechselmodells, FamRZ 2015, 1433 m.w.N.; Heilmann/Keuter, Praxiskommentar Kindschaftsrecht 2015, § 1671 Rn. 24; Heilmann/Gottschalk, Praxiskommentar Kindschaftsrecht 2015, § 1684 Rn. 11; Marchlewski, Das Wechselmodell zwischen § 1671 und § 1684 BGB, FF 2015, 98, 106; Stellungnahme der Kinderrechtekommission des DFGT, FamRZ 2014, 1157, 1161).

    Wie bei der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt die Kindeswohldienlichkeit des paritätischen Wechselmodells in der Regel auch die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern voraus (BGH, Beschl. v. 1.2.2017 - XII ZB 601/15, Rn, 25; OLG Bremen v. 16.8.2018 - 4 UF 57/18).

    Bei Anordnung eines paritätischen Wechselmodells müsste sich dies als das im Vergleich zu anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entsprechend erweisen (BGH, Beschl. v. 1.2.2017 - XII ZB 601/15).

    Im Ergebnis liegen hier die Voraussetzungen der Abänderung und der Anordnung eines Wechselmodells, wie sie vom Senat mit der Annahme des Maßstabs des § 1696 Abs. 1 S. 1 BGB sowie vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 1.2.2017 (BGH XII ZB 601/15) aufgestellt wurden, zurzeit nicht vor.

  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Dies schließt es aus, die Eltern darüber entscheiden zu lassen, wo der Lebensmittelpunkt liegt und der Unterkunftsbedarf anfällt (vgl zur melderechtlich relevanten Einigung der Eltern auf das Bestehen eines Hauptwohnsitzes im Fall eines Wechselmodells BVerwG vom 30.9.2015 - 6 C 38.14 - BVerwGE 153, 89; vgl ferner zur elterlichen Bestimmung des Kindergeldberechtigten in einem solchen Fall BFH vom 23.3.2005 - III R 91/03 - BFHE 209, 338; vgl zur Behandlung des Wechselmodells in den unterschiedlichen Rechtsgebieten auch BGH vom 1.2.2017 - XII ZB 601/15 - BGHZ 214, 31 RdNr 19; Dürbeck in Staudinger, BGB, 2018, § 1684 RdNr 263 ff; Hennemann, NZFam 2016, 825) .
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