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   BGH, 01.02.2018 - I ZB 73/17   

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https://dejure.org/2018,5124
BGH, 01.02.2018 - I ZB 73/17 (https://dejure.org/2018,5124)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2018 - I ZB 73/17 (https://dejure.org/2018,5124)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - I ZB 73/17 (https://dejure.org/2018,5124)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 45 Abs. 1 ZPO, § 87 Abs. 1 ZPO, § 78 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 321a Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit; Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerdeverfahren: Unzulässigkeit einer Richterablehnung; Zustellung an den anwaltlichen Vertreter im Anwaltsprozess nach Mandatsbeendigung; Anwaltszwang für die Anhörungsrüge vor dem Rechtsbeschwerdegericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 45 Abs. 1
    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit; Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsbeschwerdeverfahren: Unzulässigkeit einer Richterablehnung; Zustellung an den anwaltlichen Vertreter im Anwaltsprozess nach Mandatsbeendigung; Anwaltszwang für die Anhörungsrüge vor dem Rechtsbeschwerdegericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.08.2013 - I ZA 2/13

    Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge bzgl. der Befangenheit von Bundesrichtern

    Auszug aus BGH, 01.02.2018 - I ZB 73/17
    b) In klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs sind die abgelehnten Richter nicht an einer weiteren Mitwirkung gehindert (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3).

    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht belegen kann, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (vgl. BVerfG, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3).

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BGH, 01.02.2018 - I ZB 73/17
    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht belegen kann, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (vgl. BVerfG, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BGH, 01.02.2018 - I ZB 73/17
    a) Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, NVwZ 2006, 924, 925).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 01.02.2018 - I ZB 73/17
    b) In klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs sind die abgelehnten Richter nicht an einer weiteren Mitwirkung gehindert (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3).
  • BGH, 16.12.2014 - I ZB 63/14

    Anhörungsrüge gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 01.02.2018 - I ZB 73/17
    Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - I ZB 63/14, juris Rn. 1 mwN).
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Im Anwaltsprozess - wie hier nach § 11 Abs. 4 ArbGG vor dem Landesarbeitsgericht - erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach § 87 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO entgegen der Auffassung der Klägerin erst dann rechtliche Wirksamkeit, wenn die Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten angezeigt wird (vgl. BGH 1. Februar 2018 - I ZB 73/17 - Rn. 9; 25. April 2007 - XII ZR 58/06 - Rn. 11) .
  • BGH, 06.06.2019 - I ZB 18/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im markenrechtlichen

    Dies gilt sowohl für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - I ZB 63/14, juris Rn. 1 mwN; Beschluss vom 1. Februar 2018 - I ZB 73/17, MD 2018, 371 Rn. 10) als auch für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 28/20

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Zustellung an den

    Solange eine Anzeige, wie hier, nicht vorliegt, ist der Prozessbevollmächtigte weiterhin zur Entgegennahme von gerichtlichen Entscheidungen für die Partei bevollmächtigt, auch wenn sein Mandat bereits beendet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2018, I ZB 73/17, juris Rn. 9; Althammer in Zöller, ZPO, § 87 Rn. 4).
  • BGH, 20.08.2019 - V ZB 69/19

    Mitwirkung der abgelehnten Richter bei eindeutig unzulässigen oder

    Die dem Anwaltszwang unterliegende Anhörungsrüge ist unzulässig, weil sie nicht durch einen am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2018 - I ZB 73/17, juris Rn. 10).
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