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   BGH, 01.02.2018 - III ZR 53/17   

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https://dejure.org/2018,3084
BGH, 01.02.2018 - III ZR 53/17 (https://dejure.org/2018,3084)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2018 - III ZR 53/17 (https://dejure.org/2018,3084)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - III ZR 53/17 (https://dejure.org/2018,3084)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Auskunft über Erlöse aus der Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonage ("PPK"); Vorlage einer geordneten Zusammenstellung der Einnahmen und Belege; Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens

  • rewis.io

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Auskunftsanspruch des privaten Betreibers eines dualen Systems gegen einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger über die Erlöse aus der Vermarktung der Verpackungen aus seinem Aufgabenbereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Auskunft über Erlöse aus der Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonage ("PPK"); Vorlage einer geordneten Zusammenstellung der Einnahmen und Belege; Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens

  • datenbank.nwb.de

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Auskunftsanspruch des privaten Betreibers eines dualen Systems gegen einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger über die Erlöse aus der Vermarktung der Verpackungen aus seinem Aufgabenbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftsführung ohne Auftrag - und der Fremdgeschäftsführungswille

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellung zukünftiger Rechtsverhältnisse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftsführung ohne Auftrag - und die Feststellungsklage

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Systembetreiber

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 16.10.2015 - V ZR 240/14

    Übereignungsofferte "an den, den es angeht" im Zusammenhang mit der Erfassung von

    Auszug aus BGH, 01.02.2018 - III ZR 53/17
    Wenn der Kläger solche Verpackungen verwerte, führe er eigene Geschäfte aus, denn er habe an diesen Verpackungen Alleineigentum erworben (Hinweis auf BGH, Urteil vom 16. Oktober 2015 - V ZR 240/14, WM 2016, 1044).

    aa) Soweit der Kläger unter Hinweis auf das vom Berufungsgericht zitierte Urteil des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 2015 (V ZR 240/14, WM 2016, 1044) meint, der Fremdgeschäftsführungswille habe gefehlt, weil er - wie der Beklagte in dieser Entscheidung - mit Eigenerwerbswillen den PPK-Abfall gesammelt habe, ist dieses Urteil nicht einschlägig.

    Denn zum einen hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, an wen der Endverbraucher seine Verkaufsverpackungen zur Entsorgung übereignen will, zum anderen schließt ein Eigenerwerbswille des Klägers einen Eigentumserwerb der Beklagten aus (vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Oktober 2015 - V ZR 240/14, WM 2016, 1044, Rn. 8 ff).

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus BGH, 01.02.2018 - III ZR 53/17
    Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muss vielmehr hinreichend nach außen in Erscheinung treten (vgl. nur Senat, Urteile vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72 f und 2. November 2006 - III ZR 274/05, NJW-RR 2007, 63 Rn. 15, jeweils mwN; siehe auch BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 82 f und 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07, NJW 2009, 2590 Rn. 18).

    Denn dies ist lediglich bei objektiv (nur) eigenen oder neutralen Geschäften notwendig; bei fremden oder zumindest auch-fremden-Geschäften wird der Wille vermutet, bedarf es mithin keiner besonderen zusätzlichen Kenntlichmachung (vgl. nur Senat, Urteil vom 23. September 1999 aaO; siehe auch BGH, Urteile vom 20. Juni 1963 - VII ZR 263/61, BGHZ 40, 28, 30 f; vom 25. November 1981 - VIII ZR 299/80, BGHZ 82, 323, 330 f; vom 8. Juli 2003 - VI ZR 274/02, NJW 2003, 3193, 3195, vom 21. Oktober 2003 und vom 27. Mai 2009, jeweils aaO).

    Objektiv auch-fremde-Geschäfte sind grundsätzlich nicht angemaßt im Sinne des § 687 Abs. 2 BGB; auf sie ist die Norm nicht anwendbar (vgl. nur Senat, Urteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72, 73; Palandt-Sprau, BGB, 76. Aufl., § 687 Rn. 2a; Soergel/Beuthien, BGB, 13. Aufl., § 687 Rn. 6; siehe auch Staudinger/Bergmann, BGB, Neubearbeitung 2015, § 687 Rn. 14, 16).

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus BGH, 01.02.2018 - III ZR 53/17
    Unzureichend ist jedoch die bloße Möglichkeit, dass sich bei einer derzeit nicht einmal in den Grundlagen überschaubaren Entwicklung die festzustellenden Ansprüche ergeben können (z.B. BGH, Urteile vom 22. März 1983 - VI ZR 13/81, MDR 1983, 836; vom 20. November 1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239, 253 und vom 13. März 2001 - VI ZR 290/00, NJW-RR 2001, 957; MüKoZPO/Becker-Eberhard, 5. Aufl., § 256 Rn. 30 f und die Sachverhalte in BGH, Urteile vom 8. Oktober 1958 - V ZR 54/56, BGHZ 28, 225, 233 f; vom 16. Mai 1962 - IV ZR 215/61, BGHZ 37, 137, 144 f; vom 23. September 1987 - IVa ZR 59/86, NJW 1988, 774 f; vom 25. Oktober 2004 - II ZR 413/02, NJW-RR 2005, 637 f und vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14, NJW 2015, 873 Rn. 26; siehe auch Senat, Urteil vom 3. Dezember 1951 - III ZR 119/51, BGHZ 4, 133, 134 f).
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 188/17

    Haftungsmaßstab bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen von

    Das kann auch dann der Fall sein, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, d.h. in dem Bewusstsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 2018 - III ZR 273/16, VersR 2018, 1394 Rn. 20; vom 1. Februar 2018 - III ZR 53/17, AbfallR 2018, 86 Rn. 8).
  • BGH, 05.07.2018 - III ZR 273/16

    Verjährung, Aufwendungsersatzanspruch - Geschäftsführung ohne Auftrag: Verjährung

    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes handelt, wozu genügt, dass es seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugutekommt (st. Rspr., z.B. Senat, Urteil vom 1. Februar 2018 - III ZR 53/17, BeckRS 2018, 1598 Rn. 8 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - 27 U 19/19

    Kein Gratis-Strom im Schweinestall

    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass es seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugutekommt (ständige Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. z.B. BGH, Urteile vom 5. Juli 2018 - III ZR 273/16, zitiert nach juris, Tz. 20, vom 1. Februar 2018 - III ZR 53/17, zitiert nach juris, Tz. 8, und vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 1/04, zitiert nach juris, Tz. 20).
  • BAG, 02.10.2018 - 5 AZR 376/17

    Fortbildungskosten eines Flugzeugführers für die Schulung auf anderen Flugmustern

    Zu unterscheiden ist zwischen objektiv und subjektiv fremden Geschäften (st. Rspr., vgl. nur BGH 1. Februar 2018 - III ZR 53/17 - Rn. 8 mwN) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2019 - 8 A 11166/18

    Verpackungsabfall; Verwertungsverantwortung der Systembetreiber; Papier, Pappe

    Bestätigt wird diese Auffassung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Sammlung und Verwertung des Verpackungsanteils an dem PPK-Abfall als objektiv (auch) den Systembetreibern zugeordnetes Geschäft bewertet und den Systembetreibern deshalb einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Auskunft über die aus der Vermarktung der Verpackungen erzielten Erlöse zuerkannt hat (§§ 677, 681 Satz 2, 666 BGB); zur Begründung hat er gerade auf die Rechtsstellung als behördlich zugelassene Systembetreiber abgestellt, unabhängig vom Bestand eines hierzu abgeschlossenen Erfassungs- und Verwertungsvertrages mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 2018 - III ZR 53/17 -, AbfallR 2018, 86 und juris, LS 1 sowie Rn. 9, 11 und 12).

    Soweit der Beklagte - unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2018 (a.a.O., Rn. 32) - geltend macht, die Verpackungsverordnung räume den Systembetreibern keinen Anspruch auf Herausgabe der Verpackungsabfälle im gemischt eingesammelten PPK-Abfall oder jedenfalls auf Herausgabe eines mengenmäßig entsprechenden Masseanteils ein, hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt, dass das angegriffene Urteil eine solche Verpflichtung nicht ausspricht.

  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 83/21

    Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen wegen der Erfassung sogenannter

    Der Klägerin steht, was auch die Beklagte nicht in Abrede stellt, dem Grunde nach ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen aus §§ 683, 670 BGB zu (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 1.2.2018 - III ZR 53/17, juris; auch VG Köln, Urt. v. 2.8.2012 - 13 K 3234/11, juris).
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