Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 34/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4204
BGH, 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 34/20 (https://dejure.org/2021,4204)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 34/20 (https://dejure.org/2021,4204)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2021 - AnwZ (Brfg) 34/20 (https://dejure.org/2021,4204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,4204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • rewis.io

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 47/18

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 34/20
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Senat, Beschluss vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 3).

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder - wenn das Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung abzustellen; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 4 und vom 7. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 55/18, juris Rn. 5; jeweils mwN).

    Denn Vermögenswerte können nur dann von Bedeutung sein, wenn sie liquide sind (vgl. nur Senat, Beschluss vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 6).

  • BGH, 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 34/20
    Diese sind streitig und nicht tituliert, so dass nicht ersichtlich ist, dass sie dem Kläger als liquider Vermögenswert zur Tilgung seiner Verbindlichkeiten zur Verfügung gestanden haben (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - AnwZ (Brfg) 6/19, juris Rn. 30).

    In Anbetracht dessen ist der Widerruf der Zulassung auf Grund des durch die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis vermuteten Vermögensverfalls und der damit verbundenen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden nicht unverhältnismäßig und verstößt nicht gegen die Verfassung (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - AnwZ (Brfg) 6/19, juris Rn. 35).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2020 - 1 AGH 7/20
    Auszug aus BGH, 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 34/20
    AGH Hamm, Entscheidung vom 21.08.2020 - 1 AGH 7/20 -.
  • BGH, 30.01.2017 - AnwZ (Brfg) 61/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung

    Auszug aus BGH, 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 34/20
    Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung hat der Rechtsanwalt ein auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids bezogenes vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und seiner Verbindlichkeiten vorzulegen und konkret darzulegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet waren (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 21. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 33/18, juris Rn. 10 und vom 30. Januar 2017 - AnwZ (Brfg) 61/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 21.12.2018 - AnwZ (Brfg) 33/18

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Geltung

    Auszug aus BGH, 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 34/20
    Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung hat der Rechtsanwalt ein auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids bezogenes vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und seiner Verbindlichkeiten vorzulegen und konkret darzulegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet waren (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 21. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 33/18, juris Rn. 10 und vom 30. Januar 2017 - AnwZ (Brfg) 61/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 13.06.2019 - AnwZ (Brfg) 25/19

    Klage gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 34/20
    Auf diese Weise kann bei zweifelsfreiem Wegfall des Widerrufsgrundes eine lückenlose Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sichergestellt werden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 13. Juni 2019 - AnwZ (Brfg) 25/19, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 07.12.2018 - AnwZ (Brfg) 55/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 34/20
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder - wenn das Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung abzustellen; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 4 und vom 7. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 55/18, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 29.04.2019 - AnwZ (Brfg) 21/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 34/20
    Immobilienvermögen ist dementsprechend nur von Relevanz, wenn es dem Betroffenen zum maßgeblichen Zeitpunkt des Zulassungswiderrufs als liquider Vermögenswert zur Tilgung seiner Verbindlichkeiten zur Verfügung gestanden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2019 - AnwZ (Brfg) 21/19, juris Rn. 8).
  • BGH, 18.02.2019 - AnwZ (Brfg) 65/17

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund

    Auszug aus BGH, 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 34/20
    Behauptete Fehler sind in den jeweils vorgesehenen Verfahren geltend zu machen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 65/17, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 65/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 34/20
    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden, wobei den Rechtsanwalt hierfür die Feststellungslast trifft (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 09.01.2020 - AnwZ (Brfg) 70/19

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

  • BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 66/18

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls

  • AGH Bayern, 11.05.2021 - BayAGH I - 5 - 25/19
    Um die Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen muss er ein auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids bezogenes vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und - ggfs. unter Vorlage eines nachvollziehbaren bzw. realistischen Tilgungsplans - dartun, dass seine Einkommens und Vermögensverhältnisse bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt nachhaltig geordnet sind (st. Rspr. des BGH, vgl. nur Beschlüsse vom 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 34/20, juris Rn. 8; vom 29.07.2016 - AnwZ (Brfg) 9/16, juris, Rn. 6; vom 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 77/13, juris Rn. 3).

    Dabei kommt es auf die teilweise vom Kläger in Frage gestellte inhaltliche und verfahrensrechtliche Richtigkeit der Titel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht an, da im Widerrufsverfahren nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 34/20, juris Rn. 10; vom 18.02.2019 - AnwZ (Brfg) 65/17, juris Rn. 8) insoweit von einer Tatbestandswirkung auszugehen ist.

    Immobilienvermögen kann nur dann als valides Vermögen berücksichtigt werden, wenn es dem Rechtsanwalt zum maßgeblichen Zeitpunkt des Zulassungswiderrufs als liquider Vermögenswert zur Tilgung seiner Verbindlichkeiten zur Verfügung gestanden hat (st. Rspr. des BGH, vgl. nur Beschlüsse vom 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 34/20, juris Rn. 8; vom 10.11.2020 - AnwZ (Brfg) 29/20, BeckRS 2020, 35569, Rn. 11; vom 03.01.2020 - AnwZ (Brfg) 26/19, BeckRS 2020, 476, Rn. 10).

  • BGH, 30.06.2021 - AnwZ (Brfg) 40/20

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Antrag auf Wiederzulassung

    Durch die Wiedererteilung der Zulassung und Aushändigung der Urkunde während des laufenden Anfechtungsverfahrens konnte daher eine lückenlose Zulassung zur Rechtsanwaltschaft hergestellt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Februar 2021 - AnwZ (Brfg) 34/20, juris Rn. 6).
  • BGH, 30.06.2021 - AnwZ (Brfg) 41/20

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Antrag auf Wiederzulassung

    Durch die Wiedererteilung der Zulassung und Aushändigung der Urkunde während des laufenden Anfechtungsverfahrens konnte daher eine lückenlose Zulassung zur Rechtsanwaltschaft hergestellt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Februar 2021 - AnwZ (Brfg) 34/20, juris Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht