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   BGH, 01.02.2023 - 4 StR 398/22   

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https://dejure.org/2023,11543
BGH, 01.02.2023 - 4 StR 398/22 (https://dejure.org/2023,11543)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2023 - 4 StR 398/22 (https://dejure.org/2023,11543)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2023 - 4 StR 398/22 (https://dejure.org/2023,11543)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 45 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Nebenklage: Frist, Angaben zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses, Zurechnung des Verschuldens des Rechtsanwalts, Kenntnis des Prozessbevollmächtigten, Vortrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 44 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 32d Satz 2 StPO, § 341 Abs. 1, § 401 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision auf Antrag des Nebenklägers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45 Abs. 1 S. 1; StPO § 341 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision auf Antrag des Nebenklägers

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 212
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 08.10.2003 - 3 Ws 959/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Stellung

    Auszug aus BGH, 01.02.2023 - 4 StR 398/22
    Da bei der Nebenklage dem Säumigen ein Verschulden seines Rechtsanwalts zuzurechnen ist und deshalb bereits dessen Kenntnis den Fristlauf auslöst (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 3 Ws 959/03; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 45 Rn. 3; Cirener in BeckOK-StPO, 46. Ed., § 45 Rn. 3; Brauer in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Aufl., § 45 Rn. 5; a. A. Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 44 Rn. 62), muss sich der Antragsteller dabei auch dazu verhalten, wann seinem Prozessbevollmächtigten der Wegfall des Hindernisses bekannt geworden ist.
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung: Angaben über den

    Auszug aus BGH, 01.02.2023 - 4 StR 398/22
    Innerhalb dieser Frist muss der Antragsteller auch Angaben zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen, sofern sich die Wahrung der Frist nicht offensichtlich aus den Akten ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20 Rn. 3, NStZ-RR 2021, 112; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15 Rn. 2).
  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit; Angaben über den Zeitpunkt

    Auszug aus BGH, 01.02.2023 - 4 StR 398/22
    Innerhalb dieser Frist muss der Antragsteller auch Angaben zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen, sofern sich die Wahrung der Frist nicht offensichtlich aus den Akten ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20 Rn. 3, NStZ-RR 2021, 112; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15 Rn. 2).
  • BGH, 09.06.2015 - 3 StR 167/15

    Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 01.02.2023 - 4 StR 398/22
    d) Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen in die Wiedereinsetzungsfrist des § 45 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 167/15 Rn. 2, NStZ 1996, 149) zur Nachholung des versäumten Vortrags zum Zeitpunkt der Kenntnis kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Verschulden der Nebenklägerin nicht ausgeschlossen ist (§ 45 Abs. 2 Satz 2 StPO).
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