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   BGH, 01.02.2023 - VII ZR 887/21   

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https://dejure.org/2023,3625
BGH, 01.02.2023 - VII ZR 887/21 (https://dejure.org/2023,3625)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2023 - VII ZR 887/21 (https://dejure.org/2023,3625)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2023 - VII ZR 887/21 (https://dejure.org/2023,3625)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 97 Abs. 1 ZPO, § 9a Abs. 2 WEG, § 634 Nr. 1 BGB, § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3 BGB, § 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO

  • Wolters Kluwer

    Fortbestand der die sich aus einem vor dem 1. Dezember 2020 erlassenen Vergemeinschaftungsbeschluss ergebenden Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Neuregelung der Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft in § 9a Abs. 2 WEG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 9a Abs. 2
    Fortbestand der die sich aus einem vor dem 1. Dezember 2020 erlassenen Vergemeinschaftungsbeschluss ergebenden Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Neuregelung der Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft in § 9a Abs. 2 WEG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Vergemeinschaftung von Gewährleistungsansprüchen beim Erwerb von Wohnungseigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2023, 651
  • BauR 2023, 958
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.2022 - V ZR 213/21

    Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 01.02.2023 - VII ZR 887/21
    Der Bundesgerichtshof hat die genannte Frage im Urteil vom 11. November 2022 - V ZR 213/21 Rn. 18 ff., Rn. 24 ff., Rn. 30 ff., NJW 2023, 217 in dem Sinne beantwortet, dass die Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die sich aus einem vor dem 1. Dezember 2020 erlassenen Vergemeinschaftungsbeschluss ergibt, auch nach der Neuregelung der Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft in § 9a Abs. 2 WEG fortbesteht.

    Die Hauptbegründung des Berufungsgerichts zur Prozessführungsbefugnis der Klägerin steht im Einklang mit der nunmehr ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11. November 2022 - V ZR 213/21,NJW 2023, 217).

  • OLG Stuttgart, 25.03.2024 - 10 U 13/23

    Trotz unwirksamer Abnahmeklausel: Nach 15 Jahren ist Schluss mit der Haftung!

    Die Kompetenz für einen solchen Beschluss folgt aus § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG (BGH, Urteil vom 11. November 2022 - V ZR 213/21 -, Rn. 30; Beschluss vom 1. Februar 2023 - VII ZR 887/21 -, Rn. 1).
  • BGH, 09.11.2023 - VII ZR 241/22

    Unwirksamkeit einer von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2023 - VII ZR 13/22, ZfBR 2023, 342; Beschluss vom 1. Februar 2023 - VII ZR 887/21, BauR 2023, 958; Urteil vom 11. November 2022 - V ZR 213/21 Rn. 18 ff., Rn. 24 ff., Rn. 30 ff., NJW 2023, 217) besteht bei einer GdWE die Prozessführungsbefugnis, die sich wie hier aus einem vor dem 1. Dezember 2020 erlassenen Vergemeinschaftungsbeschluss ergibt, auch nach der Neuregelung der Ausübungsbefugnis in § 9a Abs. 2 WEG fort.

    Das gilt nicht nur dann, wenn ein entsprechender (Nacherfüllungs-)Anspruch des Erwerbers auf eine kaufvertragliche Nachbesserungspflicht gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2022 - V ZR 213/21 Rn. 18 ff., Rn. 24 ff., Rn. 30 ff., NJW 2023, 217), sondern auch dann, wenn ein werkvertraglicher Anspruch auf Kostenvorschuss (§ 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3 BGB) in Rede steht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2023 - VII ZR 13/22 m.w.N., ZfBR 2023, 342; Beschluss vom 1. Februar 2023 - VII ZR 887/21, BauR 2023, 958).

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