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   BGH, 01.03.1955 - 1 StR 441/54   

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https://dejure.org/1955,1114
BGH, 01.03.1955 - 1 StR 441/54 (https://dejure.org/1955,1114)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1955 - 1 StR 441/54 (https://dejure.org/1955,1114)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1955 - 1 StR 441/54 (https://dejure.org/1955,1114)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung - Verlesung ärztlicher Atteste - Ärztliche Wahrnehmung

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1955, 397
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 1 StR 441/54
    In Abweichung von dem sonst das Strafverfahren beherrschenden Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme durfte das Gutachten, da es von einer öffentlichen Behörde stammt, nach § 256 StPO verlesen und im Wege des Urkundenbeweises bei der Urteilsfindung verwertet werden (BGHSt 1, 94, BGH 2 StR 735/51 vom 14. März 1952).
  • BGH, 14.03.1952 - 2 StR 735/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 1 StR 441/54
    In Abweichung von dem sonst das Strafverfahren beherrschenden Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme durfte das Gutachten, da es von einer öffentlichen Behörde stammt, nach § 256 StPO verlesen und im Wege des Urkundenbeweises bei der Urteilsfindung verwertet werden (BGHSt 1, 94, BGH 2 StR 735/51 vom 14. März 1952).
  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 725/53

    Verwertung von über ein zur Aussageverweigerung berechtigendes Verhältnis

    Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 1 StR 441/54
    Ob das Landgericht nicht auch das Geständnis des Angeklagten zu richterlicher Niederschrift vom 5. Dezember 1953 hätte verwerten dürfen, weil der Angeklagte die ihm zuvor wörtlich vorgelesenen Angaben bei der Polizei bestätigt und durch weitere Erklärungen zur Sache ergänzt hat, bedarf keiner Erörterung, weil dieses Geständnis im Urteil nicht erwähnt ist (vgl dazu BGH NJW 1952, 1027 Nr. 22, BGHSt 6, 279 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53]).
  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der

    a) § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO erlaubt aus letztlich pragmatischen Gründen (vgl. LR-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl., § 256 Rn. 1 und 3 mwN), ärztliche Atteste zu, wie hier, nicht schweren Körperverletzungen (i.S.d. § 226 StGB) zu verlesen, nicht aber zu Erkenntnissen, die der Arzt nur bei Gelegenheit der Feststellung einer Verletzung gewonnen hat, z.B. über Angaben zur Ursache der Verletzungen, wenn diese ebenfalls in dem Attest dokumentiert sind (BGH, Urteil vom 23. April 1953 - 4 StR 667/52, BGHSt 4, 155, 156; BGH bei Dallinger, MDR 1955, 397; BGH, Beschluss vom 30. November 1983 - 3 StR 370/83, StV 1984, 142, 143; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 256 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 57/98

    Erfordernis einer fömlichen Ladung des Beistandes zur Hauptverhandlung;

    Auch hierauf würde die Entscheidung nicht beruhen: Die Fehlerhaftigkeit eines nach § 238 Abs. 2 StPO ergangenen Beschlusses begründet für sich allein nicht die Revision; anders verhält es sich nur, wenn auch die beanstandete Maßnahme des Vorsitzenden unzulässig ist (so BGH bei Dallinger MDR 1955, 397 für den Fall einer verzögerten, RG JW 1924, 467 im Falle einer unterbliebenen Entscheidung; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 238 Rdn. 23).
  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 402/10

    Unzulässige Verlesung eines Attests (Indiztatsache; Tatfolgen; Strafzumessung;

    Denn die Strafkammer hat den Inhalt des verlesenen Attests nicht zum Nachweis einer nicht schweren Körperverletzung herangezogen, sondern die in dem Attest niedergelegten Äußerungen des Angeklagten gegenüber der behandelnden Ärztin über die Ursache seiner Handverletzung als Indiztatsache zur Beurteilung seiner Glaubwürdigkeit und damit unter Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme in unzulässiger Weise für die Beurteilung der Schuldfrage verwertet (BGH, Urteil vom 1. März 1955 - 1 StR 441/54, MDR 1955, 397).
  • BGH, 26.06.1984 - 1 StR 188/84

    Verurteilung wegen Betruges in Mittäterschaft - Einbeziehung einer

    Unter dem Blickwinkel des § 266 StPO bedarf es deshalb der Wiederholung einer Beweisaufnahme, die vor Erhebung der Nachtragsanklage in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden hat, grundsätzlich nicht (BGH, Urt. vom 26. April 1955 - 1 StR 614/54 - bei Dallinger MDR 1955, 397; zur ergänzenden Vernehmung des Angeklagten vgl. BGHSt 9, 243, 245).
  • BGH, 12.02.1986 - 3 StR 11/86

    Vorgezogene Äußerungsrecht - Beweisaufnahme - Unterbrechung der Beweisaufnahme -

    § 244 Abs. 1 StPO ändert daran nichts (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1955, 397; NStZ 1981, 111).
  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 370/83

    Verlesung eines ärztlichen Attestes in der Hauptverhandlung - Verlesbarkeit der

    Nach § 256 StPO sind aber nur die Teile des Attestes verlesbar, die die vom Arzt erhobenen Befunde über die Körperverletzungen selbst betreffen (BGHSt 4, 155, 156/157; BGH bei Dallinger MDR 1955, 397).
  • BGH, 19.06.1963 - 2 StR 179/63

    Vernehmung eines sein Geständnis widerrufenden Angeklagten in der

    Ein solches Verfahren wird oft zweckmäßig, im Interesse des Angeklagten sogar geboten sein, sofern es nicht dazu führt, daß der Angeklagte mit dem Vorbringen, das seiner Entlastung für den einzelnen Fall dienen, soll, zur Seite gedrängt wird und daß die diesen Fall betreffende Beweiserhebung demzufolge das Verteidigungsvorbringen des Angeklagten nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt (vgl. BGH 5 StR 661/54 bei Dallinger in MDR 1955, 397).
  • BGH, 09.12.1959 - 2 StR 265/59
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  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlichen

    Ein Verlesungsverbot hätte nur dann bestanden, falls in ihm Tatsachen enthalten gewesen wären, die mit der Begutachtung nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1955, 397; BGH, Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 232/62).
  • BGH, 27.03.1962 - 1 StR 545/61

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer hat nämlich die von dem beauftragten Richter vorgenommene Vereidigung auf jeden Fall genehmigt (vgl. BGH Urt. v. 29. April 1955 - 2 StR 38/55 bei Dallinger MDR 1955, 397; RGSt 58, 100, 101).
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