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   BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67   

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https://dejure.org/1968,1649
BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67 (https://dejure.org/1968,1649)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1968 - 4 StR 645/67 (https://dejure.org/1968,1649)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1968 - 4 StR 645/67 (https://dejure.org/1968,1649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung eines Direktoren zum Vorsitzenden einer Ferienkammer - Vollendung eines Prozessbetrugs - Aussetzung einer Strafe zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 100
  • NJW 1968, 1436
  • MDR 1968, 510
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Sie wird ständig von den Obergerichten gebilligt (BGHSt 15, 217, 218 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; vgl. auch OLG Hamm a.a.O. hinsichtlich des im wesentlichen gleichgelagerten Falles einer Hilfsstrafkammer).
  • BGH, 09.02.1966 - 2 StR 476/65

    Bestellung des Vorsitzenden einer Hilfsstrafkammer durch das Präsidium und nicht

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Soweit in BGHSt 21, 23, ohne daß dies dort aber die Ent Scheidung tragen würde, zur Erwägung gestellt wird, ob die Regelung des § 62 Abs. 2 GVG etwa nur für die "institutionellen" Kammern gelte, findet diese Überlegung weder eine Stütze in der Niederschrift der mündlichen Beratung noch in der amtlichen Begründung des Gesetzes.
  • BGH, 21.12.1962 - 4 StR 224/62

    Anerkennung eines Verfahrens vor der ohne Landgerichtsdirektor besetzten

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Sie könnte allenfalls, wie es auch die Revisionsbegründung tut, daran anknüpfen, daß § 78 Abs. 2 GVG die Bestellung des Vorsitzenden einer auswärtigen Strafkammer dem Präsidium zuweist, obwohl dieser nach der Entscheidung des jetzt erkennenden Senats BGHSt 18, 176 ein Direktor sein muß.
  • BGH, 21.06.1951 - 4 StR 72/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Die Sonderregelung des § 76 GVG erlaubt indessen schon deshalb keine sonstige Durchbrechung des im übrigen nach § 62 GVG eindeutig geltenden Grundsatzes der Anpassung der Zuständigkeit an den Rang des im Vorsitz zu verwendenden Richters, weil die Fassung des § 78 mit der ursprünglichen Auffassung von der Möglichkeit der Besetzung der auswärtigen Strafkammer mit Räten (vgl. BGH 4 StR 72/51 in LM § 78 GVG Nr. 2) in Einklang stand, also keine echte Ausnahme darstellt.
  • BGH, 24.05.1955 - 2 StR 13/55
    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Es kann hier offen bleiben, ob die Strafkammer insoweit ihr Ermessen rechtsirrtumsfrei ausgeübt hat oder ob sie etwa der Auffassung war, eine Strafermäßigung nach § 157 StGB sei dann schlechthin ausgeschlossen, wenn der Täter den Eidesnotstand durch sein "ganzes vorheriges Verhalten" selbst verschuldet hat (vgl. dazu BGHSt 7, 332).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Schriftstücke, die bei der Schilderung eines nicht bestrittenen und unzweifelhaften Sachverhalts aus anderen Gründen, z.B. der bloßen Vollständigkeit oder Genauigkeit wegen, wörtlich mitgeteilt werden, sind nicht zum Zweck des Beweises verwertet (BGHSt 11, 159, 162) [BGH 24.10.1957 - 4 StR 320/57].
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Auch die Feststellung, das öffentliche Interesse stehe einer Strafaussetzung entgegen, läßt die erforderliche umfassende Abwägung der jeweiligen Tat gegen die Täterpersönlichkeit unter den Gesichtspunkten der Sühne, der Abschreckung anderer, der Wirkung auf die allgemeine Rechtsüberzeugung und der Belange des Verletzten (vgl. dazu BGHSt 11, 393, 396 [BGH 26.06.1958 - 4 StR 145/58], BGH MDR 57, 369) vermissen.
  • BGH, 28.02.1957 - 4 StR 4/57

    Berücksichtigung des Verletzungsverschulden bei der Zumessung der Strafhöhe im

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Auch die Feststellung, das öffentliche Interesse stehe einer Strafaussetzung entgegen, läßt die erforderliche umfassende Abwägung der jeweiligen Tat gegen die Täterpersönlichkeit unter den Gesichtspunkten der Sühne, der Abschreckung anderer, der Wirkung auf die allgemeine Rechtsüberzeugung und der Belange des Verletzten (vgl. dazu BGHSt 11, 393, 396 [BGH 26.06.1958 - 4 StR 145/58], BGH MDR 57, 369) vermissen.
  • RG, 22.12.1941 - 2 D 384/41

    Auf Grund des § 10 VO. über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Daß die Entscheidung rechtskräftig geworden wäre, gehört nicht zur Vollendung (RGSt 75, 399).
  • OLG Hamburg, 22.05.1968 - 1 Ss 58/68

    Erfolgsaussichten einer Revision im Strafprozess; Ausgestaltung der Verurteilung

    In dem Urteil des BGH 4 StR 645/67 vom 01.03.1968 heißt es:.
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