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   BGH, 01.03.1968 - 4 StR 27/68   

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https://dejure.org/1968,7912
BGH, 01.03.1968 - 4 StR 27/68 (https://dejure.org/1968,7912)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1968 - 4 StR 27/68 (https://dejure.org/1968,7912)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1968 - 4 StR 27/68 (https://dejure.org/1968,7912)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewohnheitsverbrecherstatus wegen fortgesetzter Unzucht mit Kindern - Genaue Feststellung der Mindestzahl der Straftaten im Schuldspruch - Klarheit über Umfang der Rechtskraft und Ausmaß der Schuld des Täters im Urteil

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.06.1967 - 4 StR 137/67

    Heranziehen eines Sachverständigen zur Beurteilung des Geisteszustandes des

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 27/68
    Auf die Feststellung der Mindestzahl der Fälle kann aber in der Regel nicht verzichtet werden, und zwar nicht nur, damit Klarheit über den Umfang der Rechtskraft, sondern auch, damit Gewißheit über das Ausmaß der Schuld des Täters besteht (ständige Rechtsprechung, so Urteile des Senats vom 11. Februar 1966 - 4 StR 653/65 - und vom 30. Juni 1967 - 4 StR 137/67 -).

    Ein Ausnahmefall, in dem eine ausdrückliche Feststellung der Mindestzahl der Fälle entbehrlich war, etwa weil dem Angeklagten mit Sicherheit eine große Zahl von Einzelhandlungen innerhalb eines fest umgrenzten Zeitraums zur Last fällt und das Gericht hierfür eine im unteren Bereich des Strafrahmens liegende Strafe ausgesprochen hat (vgl. etwa Urteile des Senats vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 408/58 - und vom 30. Juni 1967 - 4 StR 137/67 -), lag nicht vor.

  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 408/58
    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 27/68
    Ein Ausnahmefall, in dem eine ausdrückliche Feststellung der Mindestzahl der Fälle entbehrlich war, etwa weil dem Angeklagten mit Sicherheit eine große Zahl von Einzelhandlungen innerhalb eines fest umgrenzten Zeitraums zur Last fällt und das Gericht hierfür eine im unteren Bereich des Strafrahmens liegende Strafe ausgesprochen hat (vgl. etwa Urteile des Senats vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 408/58 - und vom 30. Juni 1967 - 4 StR 137/67 -), lag nicht vor.
  • BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60

    Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 27/68
    Die Verfahrensrüge ist offensichtlich unbegründet (BGHSt 14, 159 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60] und 21, 303; BGH NJW 1967, 360).
  • BGH, 11.02.1966 - 4 StR 653/65

    Durch Altersabbau ausgelöste geschlechtliche Triebstörungen - Verminderung des

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 27/68
    Auf die Feststellung der Mindestzahl der Fälle kann aber in der Regel nicht verzichtet werden, und zwar nicht nur, damit Klarheit über den Umfang der Rechtskraft, sondern auch, damit Gewißheit über das Ausmaß der Schuld des Täters besteht (ständige Rechtsprechung, so Urteile des Senats vom 11. Februar 1966 - 4 StR 653/65 - und vom 30. Juni 1967 - 4 StR 137/67 -).
  • BGH, 06.12.1966 - 1 StR 561/66

    Verständnis des Zeugnisverweigerungsrechts einer an mittleren Schwachsinn

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 27/68
    Die Verfahrensrüge ist offensichtlich unbegründet (BGHSt 14, 159 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60] und 21, 303; BGH NJW 1967, 360).
  • BGH, 03.05.1972 - 3 StR 49/72

    Mängel des Anklagesatzes als Mängel des Eröffnungsbeschlusses - Ungenauigkeit und

    Sie darf aber nicht zu Zweifeln über den Umfang der Rechtskraft und der Schuld führen (BGH, Urt. vom 1. März 1968 - 4 StR 27/68).
  • BGH, 04.11.1970 - 2 StR 485/70

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Abgrenzung des Schuldumfangs und

    Deren Angabe bedurfte es hier aber, da die verhängte Strafe nicht mehr im unteren Bereich des Strafrahmens liegt und deshalb aus ihr nicht ohne weiteres geschlossen werden kann, daß die Strafkammer den Schuldumfang nicht zum Nachteil des Angeklagten zu groß bemessen hat (vgl. BGH Urteil vom 1. März 1968 - 4 StR 27/68 -).
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