Rechtsprechung
BGH, 01.03.1974 - I ZR 123/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schutz eines Geschmacksmusters allein durch die geschmackliche Wirkung des niedergelegten Musters - Inhalt und Umfang des geschmackmusterrechtlichen Schutzes - Bedeutung der wörtlichen Beschreibung in der Anmeldung für den Umfang des Schutzes von Geschmacksmustern - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1974, 648
- GRUR 1974, 737
- DB 1974, 1015
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65
Schiedsgericht und Kartellrecht
Auszug aus BGH, 01.03.1974 - I ZR 123/72
Der sprachlichen Beschreibung der Gestaltungsmerkmale läßt sich daher deren Beschaffenheit nicht eindeutig entnehmen, weshalb es auch regelmäßig nicht ausreicht, Entgegenhaltungen, durch die die Neuheit oder die Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters in Frage gestellt werden sollen, nur mit Worten zu beschreiben (BGH GRUR 1972, 38, 40 liSp - Vasenleuchter; 1967, 378 - Kronleuchter). - BGH, 16.02.1960 - I ZR 85/58
Dekorationsgitter
Auszug aus BGH, 01.03.1974 - I ZR 123/72
Das Berufungsgericht geht ersichtlich davon aus, daß die beleuchteten, im Schaft der Standlampe der Klägerin angeordneten drei Kristallglaszylinder bestimmt und geeignet sind, auf den Farbensinn zu wirken und so das durch Anscheinen vermittelte ästhetische Gefühl anzuregen (vgl. BGH GRUR 1960, 395, 396 - Dekorationsgitter). - BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59
Buntstreifensatin
Auszug aus BGH, 01.03.1974 - I ZR 123/72
Das Berufungsgericht führt aus, daß die für die Schutzfähigkeit und den Umfang des Schutzes eines Musters entscheidende geschmackliche Wirkung allein durch das niedergelegte Muster festgelegt werde und daß ein Schutz für eine geschmackliche Wirkung, die aus dem niedergelegten Muster nicht erkennbar sei, nicht durch Angaben in einer der Musteranmeldung beigefügten Beschreibung begründet werden könne (GRUR 1962, 144, 145 f - Buntstreifensatin).
- BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64
Anforderungen an das ästhetische Erscheinungsbild eines Modells hinsichtlich …
Auszug aus BGH, 01.03.1974 - I ZR 123/72
Die Rechtsprechung, derzufolge Inhalt und Umfang des geschmacksmusterrechtlichen Schutzes sich nach dem niedergelegten Muster, nicht aber nach der in der Anmeldung gegebenen wörtlichen Beschreibung bestimmen, beruht darauf, daß sich die für den ästhetischen Eindruck wesentlichen Gestaltungsmerkmale vielfach einer genauen Wiedergabe durch Worte entziehen (BGH GRUR 1967, 375, 378 - Kronleuchter). - BGH, 30.01.1963 - I ZR 96/61
Fahrradschutzbleche
Auszug aus BGH, 01.03.1974 - I ZR 123/72
So entfällt der Grund dafür, bei der Bestimmung des Inhalts des Schutzes die Beschreibung regelmäßig nicht zu berücksichtigen, nämlich eine Erweiterung des Schutzgegenstandes zu verhindern, wenn sich der Beschreibung in der Anmeldung eindeutig entnehmen läßt, daß das beanspruchte Geschmacksmusterrecht auf eine bestimmte geschmackliche Wirkung beschränkt sein soll (BGH GRUR 1962, 146 zu A; 1963, 328, 329 zu I - Fahrradschutzbleche). - BGH, 21.05.1969 - I ZR 42/67
Vasenleuchter
Auszug aus BGH, 01.03.1974 - I ZR 123/72
Der sprachlichen Beschreibung der Gestaltungsmerkmale läßt sich daher deren Beschaffenheit nicht eindeutig entnehmen, weshalb es auch regelmäßig nicht ausreicht, Entgegenhaltungen, durch die die Neuheit oder die Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters in Frage gestellt werden sollen, nur mit Worten zu beschreiben (BGH GRUR 1972, 38, 40 liSp - Vasenleuchter; 1967, 378 - Kronleuchter).