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   BGH, 01.03.1974 - V ZR 103/72   

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https://dejure.org/1974,3232
BGH, 01.03.1974 - V ZR 103/72 (https://dejure.org/1974,3232)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1974 - V ZR 103/72 (https://dejure.org/1974,3232)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1974 - V ZR 103/72 (https://dejure.org/1974,3232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf öffentlich-rechtliche Sondernutzungen - Übergang des Eigentums an einer Straße mit dem Inkrafttreten des Landesstraßengesetzes auf den Landschaftsverband - Anforderungen an die Benutzung des Straßeneigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 990
  • MDR 1974, 654
  • DB 1974, 2004
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.1969 - V ZR 89/66

    Kosten der Verlegung einer gemeindlichen Wasserleitung

    Auszug aus BGH, 01.03.1974 - V ZR 103/72
    Hat nach Aufstufung einer Gemeindestraße der neue Straßeneigentümer die von der Gemeinde in die frühere Gemeindestraße verlegte Versorgungsleitung gemäß § 10 Abs. 2 S. 1 des Straßengesetzes NRW zu dulden (Eigentumsaufspaltung), so sind die bei einem Straßenausbau anfallenden Folgekosten von der Gemeinde zu tragen (Bestätigung von BGHZ 52, 229 gegenüber BayObLGE 1969, 169 zu den entsprechenden Vorschriften des BayStrWG).

    Das Berufungsgericht beurteilt den vorliegenden Sachverhalt unter Ablehnung der vom Bayerischen Obersten Landesgericht im Urteil vom 14. Juli 1969 (BayObLGZ 1969, 169) zu den entsprechenden Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes niedergelegten Auffassung nach den Grundsätzen, die der Senat im Urteil vom 27. Juni 1969 (BGHZ 52, 229) zum Landesstraßengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. November 1961 (GVBl S. 305) - LStrG - ausgesprochen hat.

    Im Gegensatz dazu ist jedoch im Landesgesetz für den Fall der Umstufung die Duldungspflicht näher geregelt, wie dies im Urteil BGHZ 52, 229 dargelegt ist.

    Zu dieser Frage ist schon in BGHZ 52, 229, 233 dargelegt, daß es sich bei der hier getroffenen Regelung über die Duldung der vom früheren Eigentümer seinerzeit in sein Straßeneigentum verlegten Leitungen um Fragen handle, die sich erst infolge der Eigentumsübertragung im Verhältnis zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer ergäben und daher in enger Anlehnung an eine nach Art. 126 EGBGB zulässige Eigentumsübertragung durch Landesgesetz geregelt würden.

  • BGH, 11.07.1962 - V ZR 175/60

    Versorgungsleitungen in Bundesstraßen

    Auszug aus BGH, 01.03.1974 - V ZR 103/72
    In dem genannten Urteil des Senats wird auf das Urteil BGHZ 37, 353 eingegangen, das zwar auch die Aufspaltung des Eigentums an der Straße und den Leitungen betrifft, jedoch auf Grund eines Übergangs des Straßeneigentums gemäß Art. 90 GG auf den Bund; das letztgenannte Urteil kommt zu dem Ergebnis, daß sich die Befugnis des Leitungseigentümers auf Belassung der Leitungen in der Straße mangels eines Gestattungsvertrags als auch einer Enteignung, die bei der damaligen Rechtslage zu einer Grunddienstbarkeit hätte führen können, und mangels einer gesetzlichen Regelung zu einem dinglichen Recht am Straßengrundstück erstarkt sei, das inhaltlich einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit am nächsten komme.

    Dies gilt auch, soweit die Revision auf die Ausführungen des Senats zu BGHZ 37, 353 in den Urteilen vom 9. Juli 1969 - V ZR 62/66 (WM 1969, 1283, 1284 links) und vom 28. April 1971 - V ZR 198/68 (WM 1971, 754 rechts) hinweist.

  • BGH, 24.01.1969 - V ZR 74/65

    Abwasserkanal im Straßenkörper einer Bundesstraße

    Auszug aus BGH, 01.03.1974 - V ZR 103/72
    Es kann entgegen den Ausführungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (a.a.O. unter 111, 2 b am Ende S. 176), auf die sich die Revision bezieht, das Senatsurteil vom 24. Januar 1969 (BGHZ 51, 319 = NJW 1969, 1066) nicht dafür herangezogen werden, daß eine Gemeinde, die seinerzeit ihre Leitungen auf ihren eigenen Grundstücken verlegt hat, eine grundsätzlich andere Stellung habe als ein Versorgungsunternehmen, das seine Leitungen auf Grund erteilter Gestattung von Anfang an in fremden Grund und Boden verlegt hat.
  • BGH, 28.04.1971 - V ZR 198/68

    Inanspruchnahme einer Bundesstraße durch die Verlegung von Versorgungsleitungen -

    Auszug aus BGH, 01.03.1974 - V ZR 103/72
    Dies gilt auch, soweit die Revision auf die Ausführungen des Senats zu BGHZ 37, 353 in den Urteilen vom 9. Juli 1969 - V ZR 62/66 (WM 1969, 1283, 1284 links) und vom 28. April 1971 - V ZR 198/68 (WM 1971, 754 rechts) hinweist.
  • BGH, 06.07.1973 - V ZR 180/71

    Folgekosten bei Versorgungsleitungen

    Auszug aus BGH, 01.03.1974 - V ZR 103/72
    Richtig ist, daß eine Gemeinde, die sich einem Versorgungsunternehmen gegenüber im Gestattungsvertrag verpflichtet hat, Folgekosten zu tragen, im Fall der Aufstufung infolge Übergangs der Folgekostenpflicht gemäß § 10 Abs. 1 LStrG auf den neuen Straßeneigentümer von dieser Pflicht befreit wird (vgl. Urteil vom 6. Juli 1973 - V ZR 180/71 - BGHZ 61, 124).
  • BGH, 09.07.1969 - V ZR 62/66

    Ersatz von Verlegungskosten hinsichtlich Versorgungsleitungen - Verlegung von

    Auszug aus BGH, 01.03.1974 - V ZR 103/72
    Dies gilt auch, soweit die Revision auf die Ausführungen des Senats zu BGHZ 37, 353 in den Urteilen vom 9. Juli 1969 - V ZR 62/66 (WM 1969, 1283, 1284 links) und vom 28. April 1971 - V ZR 198/68 (WM 1971, 754 rechts) hinweist.
  • BGH, 20.12.1971 - V ZR 132/69

    Ausbaus der Bundesstraße 8 - Verlegung einer Gasleitung - Gestattung einer

    Auszug aus BGH, 01.03.1974 - V ZR 103/72
    Die spezielle Lösung eines daraus sich ergebenden Interessenkonflikts im Wege des Kostenausgleichs (vgl. Begründung zum § 21 des Entwurfs der Bundesregierung zum Städtebauförderungsgesetz, BTDrucks VI 1510 S. 39) läßt sich nicht auf das Verhältnis des Eigentümers der Straße und Trägers der Straßenbaulast gegenüber dem Versorgungsunternehmen übertragen, dem die Straße für seine Zwecke zur Verfügung gestellt wird (Senatsurteil vom 20. Dezember 1971 - V ZR 132/69, LM FStrG § 8 Nr. 12 Bl. 2 = WM 1972, 631, 632 unter II 4 e am Ende).
  • BGH, 30.01.1981 - V ZR 6/80

    Änderung eines Notleitungsrechts (Notwegrechts)

    Den Entscheidungen (vgl. die Zusammenstellung bei Mattern, Anm. zu dem Urteil des Senats vom 6. Juli 1973 - V ZR 180/71, LM NRW-LandesstraßenG Nr. 4; außerdem die Senatsurteile vom 1. März 1974 - V ZR 103/72 = LM a.a.O. Nr. 5 und vom 11. Juli 1980 - V ZR 54/79 = BGHZ 78, 66) liegen mit dem hier gegebenen nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde.
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