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   BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97   

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https://dejure.org/1999,605
BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97 (https://dejure.org/1999,605)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1999 - II ZR 312/97 (https://dejure.org/1999,605)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1999 - II ZR 312/97 (https://dejure.org/1999,605)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AktG 1965 § 311; ; AktG 1965 § 317; ; ZPO § 254; ; ZPO § 301; ; ZPO § 304; ; ZPO § 565 Abs. 3 Nr. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Umlage von Gewerbesteuer in der Unternehmensgruppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Nachteils; Rechtsfolgen gewerbesteuerlicher Organschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abhängiges Unternehmen, Ausgleich, Gesellschaftsrecht, herrschendes Unternehmen, Konzernrecht, Schadensersatzanspruch

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 141, 79
  • NJW 1999, 1706
  • NJW-RR 1999, 1259 (Ls.)
  • ZIP 1999, 708
  • MDR 1999, 823
  • WM 1999, 850
  • BB 1999, 1022
  • DB 1999, 951
  • JR 2000, 282
  • NZG 1999, 658
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.02.1989 - I R 44/85

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt in der bei der Gesellschaft eingetretenen

    Auszug aus BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97
    Andernfalls handelt es sich um eine verdeckte Gewinnverwendung im Sinne einer Vermögensminderung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH BStBl. II 1989, 475, 476; 1989, 631 jew. m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1986 - II ZR 306/85

    Unzulässige Auszahlung von Gesellschaftsvermögen durch Austauschvertrag

    Auszug aus BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97
    Da der bezeichnete Maßstab, obwohl er einen unternehmerischen Handlungsspielraum anerkennt, normativ-objektiver Art ist (vgl. Hüffer aaO, § 93 Rdn. 3, 4 m.w.N.; Sen.Urt. v. 1. Dezember 1986 - II ZR 306/85, BB 1987, 433 - zur GmbH) kommt es - anders als das Berufungsgericht meint - auf die subjektive Unkenntnis der Beteiligten vom Bestehen oder Umfang der später offenbar gewordenen Milliardenverluste der Beklagten im maßgeblichen Zeitpunkt der Anordnung des nachteiligen Umlageverfahrens nicht an.
  • BGH, 14.05.1992 - II ZR 299/90

    Anwaltshaftung bei Abfindungsvertrag über Rücknahme aktienrechtlicher

    Auszug aus BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97
    Dabei kann dahinstehen, ob die Beklagte - was sie leugnet - als Konzernherrin auch als "mittelbare Gesellschafterin" zu gelten hat und danach die aus dem Umlageverfahren resultierenden Umlagegewinne als auf der Gesellschafterstellung beruhende, nicht aus ausschüttungsfähigem Bilanzgewinn stammende (verdeckte) Leistungen im Sinne des § 57 AktG zu qualifizieren sind (vgl. Sen.Urt. v. 14. Mai 1992 - II ZR 299/90, ZIP 1992, 1081).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97
    e) Der Klägerin ist als Folge der nachteiligen Maßnahme nicht nur mit hoher Wahrscheinlichkeit (vgl. dazu BGHZ 126, 217, 219 m.Nw.), sondern mit Sicherheit ein Schaden entstanden, weil jedenfalls Steuerrückerstattungen als Folge der nachträglich bekannt gewordenen Milliardenverluste der Beklagten erfolgt sind, so daß der Klägerin nach Maßgabe einer betriebswirtschaftlich vertretbaren Verteilungsmethode die von ihr hierauf geleisteten Zahlungen zumindest zu einem Teil zurückzuerstatten sind.
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 244/91

    Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis zwischen Steuerschuldner und

    Auszug aus BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97
    Dementsprechend hat bereits der IX. Zivilsenat (BGHZ 120, 50, 59, 60) für den Innenausgleich zwischen Organträger und Organgesellschaft nach § 426 Abs. 1 BGB - bei Fehlen einer konzernrechtlichen Vereinbarung oder Anordnung - die hypothetische Belastungsmethode verworfen und nur die Ausgleichsberechnung nach dem tatsächlichen Steueraufwand (Verteilungsmethode) für zulässig erachtet.
  • BGH, 01.12.2008 - II ZR 102/07

    MPS - Zur Nachteilsausgleichspflicht im faktischen Aktienkonzern

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats erfasst der Nachteilsbegriff der §§ 311, 317 AktG "jede Minderung oder konkrete Gefährdung der Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft ohne Rücksicht auf Quantifizierbarkeit, soweit die genannte Beeinträchtigung als Abhängigkeitsfolge eintritt" (BGHZ 141, 79, 84; ebenso Habersack in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht 5. Aufl. § 311 Rdn. 39; Hüffer, AktG 8. Aufl. § 311 Rdn. 25, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 31.05.2011 - II ZR 141/09

    Dritter Börsengang - Haftung der KfW gegenüber der Deutschen Telekom

    Darunter ist jede Minderung oder konkrete Gefährdung der Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft ohne Rücksicht auf Quantifizierbarkeit zu verstehen, soweit die genannte Beeinträchtigung als Abhängigkeitsfolge eintritt (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - II ZR 102/07, BGHZ 179, 71 Rn. 8 - MPS; Urteil vom 1. März 1999 - II ZR 312/97, BGHZ 141, 79, 84).
  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06

    UMTS-Lizenzen: BGH bestätigt Abweisung einer Aktionärsklage gegen die

    b) Nach § 317 Abs. 2 AktG haftet ein faktisch herrschendes Unternehmen selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 317 Abs. 1 AktG der abhängigen Gesellschaft dann nicht, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer - im Sinne des § 17 Abs. 1 AktG - nicht abhängigen Gesellschaft unter sonst gleichen Bedingungen das Rechtsgeschäft ebenso vorgenommen hätte, wie tatsächlich bei Abhängigkeit geschehen (vgl. BGHZ 141, 79, 88); ein etwaiger Nachteil der abhängigen Gesellschaft wäre insofern keine Folge der Abhängigkeit.

    a) Nach § 317 Abs. 2 AktG haftet ein faktisch herrschendes Unternehmen selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 317 Abs. 1 AktG der abhängigen Gesellschaft dann nicht, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer - im Sinne des § 17 Abs. 1 AktG - nicht abhängigen Gesellschaft unter sonst gleichen Bedingungen das Rechtsgeschäft ebenso vorgenommen hätte, wie tatsächlich bei Abhängigkeit geschehen (BGHZ 141, 79, 88 m.w.Nachw.).

  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Denn hier wäre zur Vermeidung einer solchen Situation nicht nur von Seiten des Gerichts ein Grundurteil über die Herausgabepflicht denkbar (BGH v. 01.03.1999 - II ZR 312/97, NJW 1999, 1706), sondern klägerseits auch das Stellen entsprechender Zwischenfeststellungsanträge (§ 256 Abs. 2 ZPO) für die präjudizielle Frage einer Herausgabepflicht des Beklagten zu 1) (vgl. allg. für die Stufenklage BGH v. 27.11.1998 - V ZR 180/97, VIZ 1999, 161; zur Stellung von Zwischenfeststellungsanträgen in bewusster Wegbereitung eines Teilurteils auch BGH v. 07.03.2013 - VII ZR 223/11, NJW 2013, 1744 Rn. 20; v. 26.04.2012 - VII ZR 25/11, NJW-RR 2012, 849 Rn. 13).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

    Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des

    Auch die Möglichkeit, mit dem Teilurteil zur ersten Stufe der Stufenklage ein Grundurteil über den Zahlungsanspruch der weiteren Stufe zu verbinden (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1999 - II ZR 312/97, NJW 1999, 1706, unter III), kommt nicht in Betracht, weil im Streitfall nicht feststeht, ob überhaupt ein Zahlungsanspruch der Beklagten gegeben ist.
  • BGH, 29.01.2013 - II ZR 91/11

    Eingliederung einer Aktiengesellschaft in umsatzsteuerrechtlicher Organschaft:

    bb) Soweit der erkennende Senat für die gewerbesteuerliche Organschaft ausgesprochen hat, dass sich der Organträger wegen einer durch Erträge der Organgesellschaft eintretenden Minderung einer Verlustvortragsmöglichkeit nicht bei dieser schadlos halten kann (BGH, Urteil vom 1. März 1999 - II ZR 312/97, BGHZ 141, 79, 87) und der Bundesfinanzhof in § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG einen Rechtsgrund für den Verlustverbrauch auf der Ebene des Organträgers gesehen hat (BFH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - I R 107/03, BFHE 208, 288, 291), beruht das auf Besonderheiten der gewerbesteuerlichen Organschaft, die auf die zivilrechtliche Zuweisung des Rechts zum Vorsteuerabzug innerhalb einer umsatzsteuerlichen Organschaft nicht übertragen werden können (vgl. Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, Stand 4/12, § 2 Rn. 1039; aA W. Müller, FS Beisse, 1997, S. 363, 370; Pyszka/Hahn, GmbHR 2010, 689, 691).

    Eine diesem Ausgleich entgegenstehende Vereinbarung ist nachteilig im Sinne des § 311 Abs. 1 AktG (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1999 - II ZR 312/97, BGHZ 141, 79, 84; Kleindiek, DStR 2000, 559, 561 f.; Hüttemann, ZGR 171 [2007], 451, 465 f.; aA Feddersen, ZGR 2000, 523, 528).

  • OLG Köln, 27.04.2006 - 18 U 90/05

    Telekom-Aktionäre haben keine Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik

    Der Nachteil setzt nicht voraus, dass die Vermögenseinbuße bewertet oder beziffert werden kann (BGHZ 141, 79 ff. = WM 1999, S. 851; Kropff, in: MüKo-AktG, 2. Aufl. 2000, § 311 Rn. 138).

    (BGHZ 141, S. 79 ff. = WM 1999, S. 851).

    Zulässig ist nämlich nicht nur eine geschäftliche Entscheidung, sondern dem Geschäftsführer kommt innerhalb einer gewissen Bandbreite ein Ermessensspielraum zu, der ihm verschiedene Verhaltensweisen gestattet (BGHZ 141, S. 79 ff. = WM 1999, S. 853) - dieser Spielraum ist auch dem Geschäftsführer der abhängigen Gesellschaft zuzubilligen; wenn er innerhalb des Spielraums Risiken eingeht, handelt er nicht nachteilig (Kropff, in: MüKo-AktG, 2. Aufl. 2000, § 311 Rn. 152).

  • OLG Schleswig, 08.04.2015 - 6 U 54/06

    Flughafen Lübeck: Luftfahrtunternehmen hat Anspruch auf Auskunft darüber, welche

    Anders als im Ausnahmefall der von der Klägerin ins Feld geführten Entscheidung (BGH NJW 1999, 1706ff) kann der Senat nicht ein Grundurteil über denjenigen Anspruch erlassen, dessen Höhe sich erst aus der Auskunft ergeben wird, also über den Rückforderungsanspruch.
  • OLG Stuttgart, 30.05.2007 - 20 U 12/06

    Aktienrecht: Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus qualifiziertem

    bb) Daraus wiederum folgt, dass den verantwortlichen Organen der Gesellschaft ein unternehmerisches Ermessen (vgl. dazu BGH NJW 1999, 1706 = BGHZ 141, 79; BGH NJW 1997, 1926, = BGHZ 135, 244; Emmerich-Habersack § 311 AktG Rn. 53; nunmehr § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG) eingeräumt werden muss.
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 202/01

    Umfang einer Gewinnabführungsvereinbarung; Ausgleich von Steuerzahlungen für die

    a) Zwar schließt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die gemäß § 219 AO nur subsidiäre Haftung der Organgesellschaft (hier: BK-AG) für die Steuerschulden des Organträgers gemäß § 73 AO ein zwischen beiden bestehendes Gesamtschuldverhältnis gegenüber dem Steuerfiskus (vgl. § 44 Abs. 1 Satz 2 AO) mit der Folge eines Innenausgleichs entsprechend § 426 BGB für die auf das Unternehmen der Organgesellschaft entfallende Steuerschuld des Organträgers nicht aus (BGHZ 120, 50; Senat, BGHZ 141, 79, 85).
  • BGH, 04.12.2012 - II ZR 17/12

    Unternehmensverschmelzung: Anspruch des Anteilsinhabers des übertragenden

  • OLG Dresden, 10.10.2013 - 22 UF 818/12

    Berücksichtigung des Auslandsverwendungszuschlags eines in einem Krisengebiet

  • BFH, 21.12.2004 - I R 107/03

    Gewerbesteuerumlage im Organkreis nur bei zivilrechtlicher Verpflichtung

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03

    Kongruenz des Erwerbsgeschäfts u. Auskunftsanspruch Makler

  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 U 129/15

    Herausgabeansprüche des früheren Besitzers gegen den Insolvenzverwalter

  • OLG München, 22.12.2010 - 7 U 1584/10

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses der AG: Wirksamkeit eines

  • OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 153/13

    Berücksichtigungsfähigkeit von gewissen Strommengen im aktuellen

  • BFH, 07.11.2001 - I R 57/00

    Die Ermittlung der Gewerbesteuerumlage nach der sog. Belastungsmethode führt

  • LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
  • OLG Hamm, 24.04.2014 - 18 U 57/09
  • OLG Frankfurt, 27.07.2006 - 5 U 258/04

    Geschäftsbesorgungsvertrag: Auslegung einer Abrechnungsvereinbarung zwischen zwei

  • OLG München, 20.10.2010 - 7 U 1584/10

    Zulässigkeit eines Nachteilsausgleichs

  • OLG Hamm, 20.12.2005 - 19 U 88/05

    Analoge Anwendung des § 426 BGB auch auf die umsatzsteuerrechtliche Organschaft

  • OLG Hamburg, 09.09.2011 - 11 U 46/09

    Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs bei Vorliegen der Anforderungen bzgl.

  • FG Köln, 11.04.2000 - 13 K 2707/96

    Behandlung der Gewerbesteuerumlage als vGA

  • OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 198/06

    Vorsteuererstattung im Konzern bei umsatzsteuerlicher Organschaft ohne

  • LG Hildesheim, 02.04.2008 - 4 O 376/07

    Abrechnung von auf der Grundlage eines Vorschussurteils durchgeführten

  • OLG München, 15.04.2003 - 18 U 5336/02

    Rechtsnatur des Übergangs vom Auskunfts- zum Leistungsanspruch; Anfechtung der

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