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   BGH, 01.03.2001 - 4 StR 31/01   

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https://dejure.org/2001,4036
BGH, 01.03.2001 - 4 StR 31/01 (https://dejure.org/2001,4036)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2001 - 4 StR 31/01 (https://dejure.org/2001,4036)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2001 - 4 StR 31/01 (https://dejure.org/2001,4036)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b StGB; § 239 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Abgrenzung von einem gefährlichen Verhalten im Straßenverkehr; Gefährliche Körperverletzung; Freiheitsberaubung; Bedingter Vorsatz

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Gefährliche Körperverletzung - Freiheitsberaubung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 239 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 315 b; ; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3
    Kein Eingriff in den Straßenverkehr durch gewaltsamen Weitertransport eines im Verlassen des Kfz begriffenen Mitfahrers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3
    Gefährlicher Eingriff und Zufahren auf einen Menschen und Mitschleifen eines Menschen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 352
  • VersR 2001, 913
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 441/88

    Keine "List" bei fehlender falscher Vorstellung des Opfers über den Sinn der

    Auszug aus BGH, 01.03.2001 - 4 StR 31/01
    Voraussetzung ist jedoch, daß das Fahrzeug dabei zweckwidrig in verkehrsfeindlicher Einstellung eingesetzt, es also nicht seiner Zweckbestimmung entsprechend als Fortbewegungsmittel gebraucht, sondern zweckfremd als Mittel zur Gefährdung oder Verletzung eines Menschen mißbraucht wird (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff 2; Eingriff, erheblicher 4).

    Dies ist zwar ein gefährliches Verhalten im Straßenverkehr, stellt aber noch keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff 2, 4).

  • BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94

    Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht -

    Auszug aus BGH, 01.03.2001 - 4 StR 31/01
    Der Angeklagte hat damit sein Fahrzeug im Straßenverkehr zweckwidrig als gefährliches, gewichtig auf einen anderen Verkehrsteilnehmer einwirkendes Nötigungsmittel mißbraucht (vgl. BGHSt 28, 87, 89; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4 m.w.N.).
  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Auszug aus BGH, 01.03.2001 - 4 StR 31/01
    Der Angeklagte hat damit sein Fahrzeug im Straßenverkehr zweckwidrig als gefährliches, gewichtig auf einen anderen Verkehrsteilnehmer einwirkendes Nötigungsmittel mißbraucht (vgl. BGHSt 28, 87, 89; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4 m.w.N.).
  • BGH, 28.12.1994 - 3 StR 509/94

    Nichterreichen des Fluchtfahrzeugs - Gefangenenmeuterei, §§ 121 Abs. 3 Nr. 1, 22,

    Auszug aus BGH, 01.03.2001 - 4 StR 31/01
    Da das Tatopfer nach dem Sprühen des Pfeffersprays "Schmerzen in den Augen" hatte (UA 9), ist auch insoweit - worauf das Landgericht allerdings nicht ausdrücklich abgestellt hat - der Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt (vgl. BGH NStZ 1995, 339; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 223 a Rdn. 6).
  • BGH, 26.08.1997 - 4 StR 350/97

    Rechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den

    Auszug aus BGH, 01.03.2001 - 4 StR 31/01
    Dies ist zwar ein gefährliches Verhalten im Straßenverkehr, stellt aber noch keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff 2, 4).
  • BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91

    Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung -

    Auszug aus BGH, 01.03.2001 - 4 StR 31/01
    b) Das Landgericht hat in diesem Verhalten des Angeklagten rechtlich zutreffend eine Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 1 StGB (vgl. BGH NStZ 1992, 33, 34) und, soweit er das Tatopfer mit seinem Auto angefahren hat, eine mit bedingtem Vorsatz begangene gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB gesehen.
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Die vom Angeklagten verwendete, einen Haushaltsreiniger beinhaltende Sprühflasche stellt ebenso wie ein Reizgassprühgerät (BGH, Beschluss vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95; Urteil vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 417/99, NStZ 2000, 87, 88) oder ein Pfeffersprayer (BGH, Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 31/01, NZV 2001, 352, 353) ein solches Werkzeug dar, ohne dass es darauf ankommt, ob die Reinigerflüssigkeit als solche dem Werkzeugbegriff unterfällt (vgl. Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 224 Rn. 6; MünchKommStGB/Hardtung § 224 Rn. 14, 20; a.A. OLG Dresden NStZ-RR 2009, 337).
  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07

    Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut

    Sollte der neue Tatrichter erneut zu dem Ergebnis kommen, dass der Angeklagte R. die Entwendung des Computers nicht bemerkt hatte, so hat er nach den bisherigen Feststellungen zumindest den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung durch den Einsatz des Tränengases (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) erfüllt (vgl. BGH NZV 2001, 352; NStZ-RR 2004, 169).
  • OLG Köln, 07.03.2003 - Ss 62/03

    Einordnung eines verbotenen Autorennens als eine vorsätzliche Gefährdung des

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