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   BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04 (1)   

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https://dejure.org/2005,3808
BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04 (1) (https://dejure.org/2005,3808)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2005 - 5 StR 499/04 (1) (https://dejure.org/2005,3808)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2005 - 5 StR 499/04 (1) (https://dejure.org/2005,3808)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 30a BtMG; § 31 BtMG; § 112 StPO
    Revisibilität der Strafzumessung beim Betäubungsmittelhandel (Behandlung von Untersuchungshaft; Aufklärungserfolg; Verfahrensdauer bei Verhandlung gegen mehrere Angeklagte; Rechtsgut der Volksgesundheit)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO; § 337 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK
    Begriff des Beweisantrages (Antrag auf Vernehmung einer Vorsitzenden Richterin zur Klärung der Glaubwürdigkeit des wesentlichen Belastungszeugen); ausreichend bestimmte Tatsachenbehauptung; Bedeutungslosigkeit; Beruhen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Behandlung eines auf frühere Falschaussagen des einzigen Belastungszeugen gerichteten Beweisantrags als Beweisermittlungsantrag

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch bei Vorliegen eines Subsumtionsfehlers des Landgerichts; Berücksichtigung einer Untersuchungshaft bei der Strafrahmenbestimmung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 55; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3
    Antrag auf Vernehmung eines Richters, der einen jetzt nach § 55 StPO schweigenden Zeugen angehört hatte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 177
  • StV 2005, 254
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04
    Die von der Verteidigung zur Beweisbehauptung erhobene Zeugenaussage des B im Verfahren gegen H ist eine ausreichend bestimmte Tatsachenbehauptung und beschreibt kein bloßes Beweisziel (vgl. BGHSt 39, 251, 253 f.; 43, 321, 329 f.).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04
    Dazu ist eine allgemeine Strafkammer berufen, weil sich das weitere Verfahren nur noch gegen eine Erwachsene richtet (vgl. BGHSt 35, 267).
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers

    Auszug aus BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04
    Die Aussage des Zeugen B , die im Blick auf das der Angeklagten angelastete Tatgeschehen durch keine anderen Beweismittel gestützt wurde, stellt das einzige belastende Beweismittel dar und unterliegt schon deshalb besonders kritischer Würdigung (vgl. BGH NJW 2003, 2250).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04
    Die von der Verteidigung zur Beweisbehauptung erhobene Zeugenaussage des B im Verfahren gegen H ist eine ausreichend bestimmte Tatsachenbehauptung und beschreibt kein bloßes Beweisziel (vgl. BGHSt 39, 251, 253 f.; 43, 321, 329 f.).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04
    Auch dieses Aussageverhalten ist bei der Beurteilung der Aussage des Zeugen kritisch zu bewerten (vgl. BGHSt 47, 220, 223 f.).
  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04
    Im Gegensatz zur Auffassung des Generalbundesanwalts kann der Senat nicht ausschließen, daß das Urteil auf der fehlerhaften Ablehnung des Beweisantrags beruht (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Ablehnung 1).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Zwar ist ihm eine - wenn auch mangels gleichzeitiger Angabe des wahren Täters eher unvollständige - Äußerung des Tatopfers über die Identität der Täter zu entnehmen (vgl. BGH StV 2005, 254, 255; BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - 5 StR 116/07).
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Soweit der Bundesgerichtshof den Vollzug von Untersuchungshaft als strafmildernden Gesichtspunkt gebilligt hat, ist dies im Zusammenhang mit anderen Umständen geschehen, etwa einer überlangen Verfahrensdauer (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18; Urteile vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05 - und vom 1. März 2005 - 5 StR 499/04), besonderen persönlichen Verhältnissen (Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 565/00), einer den Angeklagten besonders belastenden Ungewissheit (Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 579/99) oder der Tatsache, dass der noch nie inhaftierte Angeklagte durch die Untersuchungshaft besonders zu beeindrucken war (Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 247/13

    Wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch (keine

    Ein solcher steht indes der Wirksamkeit der Revisionsbeschränkung nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2005 - 5 StR 499/04 (juris Rn. 6); Meyer-Goßner, aaO, § 318 Rn. 17a mwN).
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21

    Verfahrensrüge wegen der Behandlung eines Beweisantrags als

    An einem Beruhen fehlt es nur ausnahmsweise, wenn das Beweisbegehren mit einer auch die Ablehnung eines Beweisantrags tragenden Begründung zurückgewiesen wurde (BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - 5 StR 116/07) oder sicher auszuschließen ist, dass der Angeklagte bei ordnungsgemäßer Bescheidung (also bei Rückgriff auf einen tatsächlich gegebenen Ablehnungsgrund) weitere sachdienliche Anträge hätte stellen können (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - 5 StR 499/04, NStZ-RR 2005, 177; KKStPO, Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 223).
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 549/07

    Begriff des Beweisantrages und fehlerhafte Ablehnung wegen Wahrunterstellung

    Es handelt sich um einen Beweisantrag, weil über eine bestimmte Äußerung einer bestimmten Person Aufklärung begehrt worden ist (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 16; BGH StV 2005, 254, 255).
  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07

    Zulässig bedingter Beweisantrag (genügend bestimmte Beweisbehauptung; Behandlung

    Eine konkrete Äußerung des Angeklagten über Herkunft und Verwendungszweck des empfangenen Geldes stellt eine genügend bestimmte Beweisbehauptung dar (vgl. BGH StV 2005, 254, 255).
  • BGH, 23.06.2006 - 2 StR 217/06

    Bande (Bandenabrede); Mittäterschaft

    Da der Tatbestand der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) von dem des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) nicht verdrängt wird (vgl. BGHR BtMG § 30 a Bande 8; BGH, Urt. vom 1. März 2005 - 5 StR 499/04), stehen diese Taten in Tateinheit.
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Soweit der Bundesgerichtshof den Vollzug von Untersuchungshaft als strafmildernden Gesichtspunkt gebilligt hat, ist dies im Zusammenhang mit anderen Umständen geschehen, etwa einer überlangen Verfahrensdauer (Urt. v. 29.06.2005 - 1 StR 149/05, juris Rn. 7; Urt. v. 01.03.2005 - 5 StR 499/04, juris Rn. 7), oder der Tatsache, dass der noch nie inhaftierte Angeklagte durch die Untersuchungshaft besonders zu beeindrucken war (Urt. v. 21.12.1993 - 5 StR 683/93, juris Rn. 8; MüKo-StGB/ Miebach/Maier , a.a.O., § 46 Rn. 278), führt vorliegend aber zu keiner anderen Beurteilung.
  • BGH, 29.03.2007 - 5 StR 116/07

    Anforderungen an den Begriff des Beweisantrages (konkrete Behauptung;

    Solches genügt, um die an das Vorliegen eines Beweisantrags zu stellenden Anforderungen zu erfüllen (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 16; BGH StV 2005, 254, 255).
  • OLG Naumburg, 27.02.2012 - 2 Ss 28/12

    Strafverfahren: Anforderungen an einen Beweisantrag

    Der Vortrag, die Zeugen hätten sich im Laufe des Verfahrens zum Tatgeschehen in einer bestimmten Weise geäußert, beschreibt kein bloßes Beweisziel (BGH NStZ-RR 2005, S. 177).
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