Rechtsprechung
   BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7880
BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05 (https://dejure.org/2007,7880)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2007 - IX ZB 278/05 (https://dejure.org/2007,7880)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2007 - IX ZB 278/05 (https://dejure.org/2007,7880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Zuschlags für den vorläufigen Insolvenzverwalter; Erheblichkeit der Weiterführung des Unternehmens; Maßgeblichkeit des Arbeitsaufwandes des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Zeit der tatsächlichen Unternehmensfortführung während seiner Amtszeit für die ...

  • Judicialis

    InsVV § 2 Abs. 1; ; InsVV § 3 Abs. 1 Buchst. b; ; InsVV § 11 Abs. 1 Satz 5 n.F.; ; InsVV § 19 Abs. 2; ; HGB § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 3 Abs. 1 lit. b
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Unternehmensfortführung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Die Bemessung der Zu- und Abschläge ist vom Tatrichter so vorzunehmen, dass dem vorläufigen Verwalter eine angemessene Vergütung gewährt wird (BGHZ 116, 233, 238; 157, 282, 287; BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206).

    Der Verordnungsgeber hat die Vergütungsregelung insbesondere im Interesse der Rechtssicherheit, leichterer Handhabbarkeit und Entlastung der Gerichte so ausgestaltet, dass sich die Vergütung nach einer festzustellenden Bemessungsgrundlage bemisst (vgl. BGHZ 157, 282, 287).

    Eine Vergütungsbemessung nach dem Arbeits- und Kostenaufwand im Einzelfall und eine Berechnung nach Stundensätzen kommt danach nicht in Betracht (vgl. BGHZ 157, 282, 301).

  • BGH, 06.04.2006 - IX ZB 109/05

    Höhe der Vergütung eines vor dem 01.01.2004 bestellten vorläufigen

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Ob § 19 Abs. 2 InsVV in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung Rückwirkung auch für den vorliegenden Fall entfaltet, auf den schon die Erste Verordnung zur Änderung der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2569) keine Anwendung fand, weil das Insolvenzverfahren vor dem 1. Januar 2004 eröffnet worden war (§ 19 InsVV in der Fassung der Ersten Änderungsverordnung; vgl. BGH, Beschl. v. 6. April 2006 - IX ZB 109/05, ZIP 2006, 2228) kann dahinstehen.
  • LG Dresden, 01.09.2005 - 5 T 1186/02

    Vergütungszuschlag i. H. v. 50 % auch bei nur kurzfristiger Fortführung eines

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Die Rechtsbeschwerde meint, das Erfordernis der Einheitlichkeit der Rechtsprechung erfordere die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde, weil das Landgericht Dresden in einem vergleichbaren Fall (ZIP 2005, 1745 ff) eine Gesamtvergütung von 125, 25 % der Regelvergütung festgesetzt habe.
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Die Bemessung der Zu- und Abschläge ist vom Tatrichter so vorzunehmen, dass dem vorläufigen Verwalter eine angemessene Vergütung gewährt wird (BGHZ 116, 233, 238; 157, 282, 287; BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Eine solche läge nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung eine Rechtsfrage anders beantwortet hätte, als die Vergleichsentscheidung, also einen Rechtssatz aufgestellt hätte, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diesen tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGHZ 154, 288, 293; BGH, Beschl. v. 24. September 2002 - VI ZB 26/02, DAR 2003, 64).
  • BGH, 24.09.2002 - VI ZB 26/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Eine solche läge nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung eine Rechtsfrage anders beantwortet hätte, als die Vergleichsentscheidung, also einen Rechtssatz aufgestellt hätte, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diesen tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGHZ 154, 288, 293; BGH, Beschl. v. 24. September 2002 - VI ZB 26/02, DAR 2003, 64).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Die Bemessung der Zu- und Abschläge ist vom Tatrichter so vorzunehmen, dass dem vorläufigen Verwalter eine angemessene Vergütung gewährt wird (BGHZ 116, 233, 238; 157, 282, 287; BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Dies ergibt sich aus der neueren Rechtsprechung des Senats, wonach die Befassung mit fremden Gegenständen, an denen Aussonderungsrechte bestehen, bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht bei der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen ist, sondern nur - bei einer Befassung in erheblichem Umfang - einen Zuschlag zur Regelvergütung rechtfertigen kann (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, ZIP 2006, 625; vgl. auch BGHZ 165, 266; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZIP 2006, 1403, z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Dies ergibt sich aus der neueren Rechtsprechung des Senats, wonach die Befassung mit fremden Gegenständen, an denen Aussonderungsrechte bestehen, bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht bei der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen ist, sondern nur - bei einer Befassung in erheblichem Umfang - einen Zuschlag zur Regelvergütung rechtfertigen kann (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, ZIP 2006, 625; vgl. auch BGHZ 165, 266; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZIP 2006, 1403, z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Dies ergibt sich aus der neueren Rechtsprechung des Senats, wonach die Befassung mit fremden Gegenständen, an denen Aussonderungsrechte bestehen, bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht bei der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen ist, sondern nur - bei einer Befassung in erheblichem Umfang - einen Zuschlag zur Regelvergütung rechtfertigen kann (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, ZIP 2006, 625; vgl. auch BGHZ 165, 266; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZIP 2006, 1403, z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20

    Die Bemessung von Zu- und Abschlägen ist von dem Tatrichter so vorzunehmen, dass

    Eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden des Verwalters und seiner Mitarbeiter hat nicht stattzufinden (Fortführung BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 278/05).

    Der darin vorgenommene Vergleich mit Stundensätzen ist, wie der Senat bereits entschieden hat, kein geeignetes Kriterium für die Bemessung der Höhe des Vergütungssatzes (BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 278/05, ZInsO 2007, 370 Rn. 11 mwN).

    Eine Vergütungsbemessung nach dem Arbeits- und Kostenaufwand im Einzelfall und eine Berechnung nach Stundensätzen kommt danach nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004, aaO S. 301, vom 1. März 2007, aaO).

  • BGH, 17.10.2019 - IX ZB 5/18

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters i.R.d. Änderung der

    aa) Der Senat hat § 3 InsVV stets entsprechend auf den vorläufigen Insolvenzverwalter angewandt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, WM 2004, 585, 587; vom 13. April 2006 - IX ZB 158/05, ZIP 2006, 1008 Rn. 7; vom 1. März 2007 - IX ZB 278/05, ZInsO 2007, 370 Rn. 7; vom 12. September 2019 - IX ZB 28/18, WM 2019, 1890 Rn. 22; vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18, zVb Rn. 18 ff).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZB 181/06

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Übergehen von

    a) Das Beschwerdegericht ist nicht von dem Grundsatz der Senatsrechtsprechung abgewichen, die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters aus sich selbst heraus zu bewerten, so dass es für die Bemessung seiner Vergütung nicht auf Umstände ankommt, die sich erst nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens ergeben haben (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, WM 2006, 530, 534 unter 3., in BGHZ 165, 266 insoweit nicht abgedruckt; Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, NZI 2006, 235, 236; v. 1. März 2007 - IX ZB 278/05, ZInsO 2007, 370, 371 Rn. 5).
  • FG München, 21.07.2010 - 10 K 3005/07

    Einkommensteuer des Jahres nach der Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeit

    Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält dann gerade keine nach seinem Arbeitsaufwand, sondern eine nach dem Vermögenswert zu bemessende Vergütung (vgl. auch BGH-Beschluss vom 01.03.2007 IX ZB 278/05, ZinsO 2007, 370).
  • BGH, 12.01.2012 - IX ZB 97/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Nicht auskömmliche Vergütung nach Abschlag wegen

    Eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewandten Stunden des Verwalters und seiner Mitarbeiter hat jedoch nicht stattzufinden (BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 278/05, ZInsO 2007, 370 Rn. 11 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht