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   BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10   

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https://dejure.org/2011,8515
BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10 (https://dejure.org/2011,8515)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2011 - 3 StR 450/10 (https://dejure.org/2011,8515)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2011 - 3 StR 450/10 (https://dejure.org/2011,8515)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB; § 16 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
    Notwehr (Notwehrlage; Irrtum; Putativnotwehr; Intensivierung eines Angriffs; Eskalation; Gebotenheit); Erlaubnistatbestandsirrtum; Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 StGB, § 32 Abs 2 StGB, § 33 StGB
    Notwehrlage: Irrige Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Intensivierung des rechtswidrigen Angriffs

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit und Gebotenheit von ungezielten Messerstichen als Verteidigungshandlung aufgrund einer Gefahr eines "Hinauskatapultierens" aus einer Wohnung durch eine unbewaffnete Person

  • rewis.io

    Notwehrlage: Irrige Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Intensivierung des rechtswidrigen Angriffs

  • ra.de
  • rewis.io

    Notwehrlage: Irrige Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Intensivierung des rechtswidrigen Angriffs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit und Gebotenheit von ungezielten Messerstichen als Verteidigungshandlung aufgrund einer Gefahr eines "Hinauskatapultierens" aus einer Wohnung durch eine unbewaffnete Person

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit und Gebotenheit von ungezielten Messerstichen als Verteidigungshandlung aufgrund einer Gefahr eines "Hinauskatapultierens" aus einer Wohnung durch eine unbewaffnete Person

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur rechtlichen Beurteilung der irrigen Annahme von Tatsachen, die den Schluss auf eine Intensivierung des bereits in Gang befindlichen rechtswidrigen Angriffs zulassen, als Erlaubnistatbestandsirrtum (Prof. Dr. Arndt Sinn; ZIS 1/2012, S. 124-127)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 630
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01

    Schwere Körperverletzung; Versuchter Totschlag; Notwehr;

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10
    Anders als in dem Fall, dass der Täter die Fortsetzung eines bereits beendeten Angriffs annimmt (hierzu BGH, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 272/01, NStZ 2002, 141), ist die Anwendung dieser Vorschrift nicht ausgeschlossen, denn die objektive Notwehrlage dauert fort (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1986 - 3 StR 269/86, NStZ 1987, 20).
  • BGH, 21.06.1989 - 3 StR 203/89

    Rechtsfolgen bei schuldhaft verursachter Notwehrlage - Strafbefreiender

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10
    Indes kommt ihm auch in diesem Falle der Schuldausschließungsgrund des § 33 StGB dann zugute, wenn er aus den in der Vorschrift genannten Gründen zur Überschreitung der Grenzen der Notwehr hingerissen worden ist (BGH, Beschluss vom 21. Juni 1989 - 3 StR 203/89, NStZ 1989, 474; Fischer aaO § 33 Rn. 8).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 269/86

    Notwehrexzeß - Angriff - Intensität - Wiederholung

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10
    Anders als in dem Fall, dass der Täter die Fortsetzung eines bereits beendeten Angriffs annimmt (hierzu BGH, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 272/01, NStZ 2002, 141), ist die Anwendung dieser Vorschrift nicht ausgeschlossen, denn die objektive Notwehrlage dauert fort (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1986 - 3 StR 269/86, NStZ 1987, 20).
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

    Steht indes die mit der Verteidigung verbundene Beeinträchtigung des Angreifers in einem groben Missverhältnis zu Art und Umfang der aus dem Angriff drohenden Rechtsverletzung, so ist die Notwehr unzulässig (BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10, NStZ 2011, 630, 631; Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 127/80, NStZ 1981, 22, 23; vom 31. Juli 1979 - 1 StR 296/79 aaO mwN; LK/Rönnau/Hohn aaO, § 32 Rn. 230 ff. mwN; S/S/Perron, StGB, 29. Aufl., § 32 Rn. 50 mwN; MüKo-StGB/Erb, 2. Aufl., § 32 Rn. 214 ff.).

    Voraussetzung ist das Bestehen einer objektiv gegebenen Notwehrlage; auf Fälle der sogenannten Putativnotwehr, also unter anderem in einer irrtümlich angenommenen Notwehrlage (vgl. Fischer aaO, § 32 Rn. 51 mwN), ist die Vorschrift des § 33 StGB nicht anwendbar (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteile vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 272/01, NStZ 2002, 141; vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203, 204; vom 23. Januar 2003 - 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599, 600, jeweils mwN; Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10, NStZ 2011, 630; s. auch LK/Zieschang aaO, § 33 Rn. 24 ff.; MüKo-StGB/Erb aaO, § 33 Rn. 18; Beck-OK StGB/Heuchemer, § 33 Rn. 13; Motsch, Der straflose Notwehrexzess, 2003, S. 39).

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Ein analog § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zum Vorsatzausschluss führender Erlaubnistatbestandsirrtum kann gegeben sein, wenn der rechtswidrig Angegriffene zu einem objektiv nicht erforderlichen Verteidigungsmittel greift, weil er irrig annimmt, der bereits laufende Angriff werde in Kürze durch das Hinzutreten eines weiteren Angreifers verstärkt werden; das gewählte Verteidigungsmittel aber in der von ihm angenommenen Situation zur endgültigen Abwehr des Angriffs erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10, NStZ 2011, 630).
  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 166/19

    Notwehr (Erlaubnistatbestandsirrtum; keine Pflicht zu Hilfeersuchen gegenüber

    a) Ein analog § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zum Vorsatzausschluss führender Erlaubnistatbestandsirrtum kann gegeben sein, wenn der rechtswidrig Angegriffene zu einem objektiv nicht erforderlichen Verteidigungsmittel greift, weil er irrig annimmt, der bereits laufende Angriff werde in Kürze durch das Hinzutreten eines weiteren Angreifers verstärkt werden, und das gewählte Verteidigungsmittel in der von ihm angenommenen Situation zur endgültigen Abwehr des Angriffs erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 ? 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 141; Beschluss vom 1. März 2011 ? 3 StR 450/10, NStZ 2011, 630; siehe dazu auch Beschluss vom 21. August 2013 ? 1 StR 449/13, NJW 2014, 1121 Rn. 9).
  • BGH, 31.07.2012 - 3 StR 232/12

    Finale Verknüpfung bei Raub und räuberischer Erpressung; mangelnde Einsichts- und

    Hat der Täter nicht die Einsicht in das Unerlaubte seines Handelns und kann ihm dies auch nicht vorgeworfen werden, so handelt er nach § 17 Satz 1 StGB ohne Schuld (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10; Fischer, aaO, § 21 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 11.08.2011 - 3 StR 221/11

    Sicherungsverwahrung; strenge Verhältnismäßigkeit (schwere Straftat; sexueller

    Hat der Täter nicht die Einsicht in das Unerlaubte seines Handelns und kann ihm dies auch nicht vorgeworfen werden, so handelt er nach § 17 Satz 1 StGB ohne Schuld (BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN).
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