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   BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11   

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https://dejure.org/2012,8793
BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11 (https://dejure.org/2012,8793)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2012 - V ZB 183/11 (https://dejure.org/2012,8793)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2012 - V ZB 183/11 (https://dejure.org/2012,8793)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 3 S 1 AsylVfG, § 27a AsylVfG, § 55 Abs 1 S 1 AsylVfG, § 67 Abs 1 Nr 5 AsylVfG, § 67 Abs 1 Nr 6 AsylVfG
    Asylantragstellung bei Anordnung der Sicherungshaft: Aufenthaltsgestattung und deren Erlöschen; Fortdauer der Sicherungshaft bei nachträglichem Austausch des Haftgrundes

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehen der Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 S. 1 AsylVfG durch die förmliche Asylantragstellung auch bei Unzlässigkeit des Asylantrags

  • rewis.io

    Asylantragstellung bei Anordnung der Sicherungshaft: Aufenthaltsgestattung und deren Erlöschen; Fortdauer der Sicherungshaft bei nachträglichem Austausch des Haftgrundes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehen der Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 S. 1 AsylVfG durch die förmliche Asylantragstellung auch bei Unzlässigkeit des Asylantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Asylrecht - Aufenthaltsgestattung nach Asylantragsstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückschiebung, Sicherungshaft und der Asylantrag

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)

    Anforderungen an die haftverschärfende Norm des § 14 III AsylVfG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 574
  • FGPrax 2012, 179
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Saarbrücken, 09.10.2008 - 5 T 468/08
    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11
    Erst dessen Entscheidung führt unter den weiteren Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 6 AsylVfG zum Erlöschen der Aufenthaltsgestattung (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2005, 586, 587; LG Saarbrücken, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 5 T 468/08 Rn. 27, juris; Bergmann in Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 55 AsylVfG Rn. 8; Hailbronner, AuslR, Stand 1998, § 55 AsylVfG Rn 18).

    Daher ist dem Asylantragsteller auch für die Phase der Zuständigkeitsprüfung durch das Bundesamt der Aufenthalt nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG gestattet (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2005, 586, 587; LG Saarbrücken, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 5 T 468/08 Rn. 27, juris; LG Göttingen, InfAuslR 1995, 327, 328; Bergmann in Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 55 AsylVfG Rn. 8; Hailbronner, AuslR, Stand 1998, § 55 AsylVfG Rn. 19; aA AG Freiberg, Beschluss vom 25. Januar 2005 - XIV B 00039, juris Rn. 27).

  • OLG Schleswig, 08.07.2005 - 2 W 125/05

    Rückschiebungshaft: Haftverlängerung nach Ablauf der 4-Wochen-Frist des § 14 Abs.

    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11
    Erst dessen Entscheidung führt unter den weiteren Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 6 AsylVfG zum Erlöschen der Aufenthaltsgestattung (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2005, 586, 587; LG Saarbrücken, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 5 T 468/08 Rn. 27, juris; Bergmann in Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 55 AsylVfG Rn. 8; Hailbronner, AuslR, Stand 1998, § 55 AsylVfG Rn 18).

    Daher ist dem Asylantragsteller auch für die Phase der Zuständigkeitsprüfung durch das Bundesamt der Aufenthalt nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG gestattet (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2005, 586, 587; LG Saarbrücken, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 5 T 468/08 Rn. 27, juris; LG Göttingen, InfAuslR 1995, 327, 328; Bergmann in Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 55 AsylVfG Rn. 8; Hailbronner, AuslR, Stand 1998, § 55 AsylVfG Rn. 19; aA AG Freiberg, Beschluss vom 25. Januar 2005 - XIV B 00039, juris Rn. 27).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11
    c) Durch die ergänzenden Angaben der Beteiligten zu 3 anlässlich der Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht konnte der Verstoß gegen den Begründungszwang nicht rückwirkend geheilt werden, weil es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG erfordert (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 140/11 Rn. 7, juris; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11
    Dies ist grundsätzlich zulässig, weil das Beschwerdegericht als Tatsacheninstanz an die Stelle des erstinstanzlichen Gerichts tritt (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, Rn. 7, 10, juris).
  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 264/10

    Abschiebungshaft: Haftanordnung im Mutterschutz; Pflicht des Haftrichters zur

    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11
    Es wird weder das Land bezeichnet, in das der Betroffene abgeschoben werden soll, noch enthält der Haftantrag Angaben darüber, innerhalb welchen Zeitraums Zurückschiebungen in das von der Behörde vorgesehene Land üblicherweise möglich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 264/10, InfAuslR 2011, 398, 399).
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11
    Die Darlegungen müssen die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falls ansprechen (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, Rn. 9, juris).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 140/11

    Rechtmäßigkeit der Haftanordnung gegenüber einem marokkanischen Staatsbürger zur

    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11
    c) Durch die ergänzenden Angaben der Beteiligten zu 3 anlässlich der Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht konnte der Verstoß gegen den Begründungszwang nicht rückwirkend geheilt werden, weil es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG erfordert (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 140/11 Rn. 7, juris; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211).
  • LG Saarbrücken, 06.12.2010 - 5 T 514/10

    Abschiebungs- bzw. Zurückschiebungshaft: Überprüfung der Haftanordnung gegen

    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11
    Denn für die Frage der Aufrechterhaltung der Sicherungshaft trotz einer Asylantragstellung kommt es nicht darauf an, auf welchen Haftgrund die Haftanordnung hätte gestützt werden können, sondern auf welchen Haftgrund sie tatsächlich gestützt worden ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2009 - 20 W 129/09, S. 4, veröffentlicht unter www.asyl.net; LG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Dezember 2010, 5 T 514/10 Rn. 27, juris).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2009 - 20 W 129/09

    Dublin II Verfahren trotz Entlassung von ca. 20 weiteren Personen noch nicht

    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11
    Denn für die Frage der Aufrechterhaltung der Sicherungshaft trotz einer Asylantragstellung kommt es nicht darauf an, auf welchen Haftgrund die Haftanordnung hätte gestützt werden können, sondern auf welchen Haftgrund sie tatsächlich gestützt worden ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2009 - 20 W 129/09, S. 4, veröffentlicht unter www.asyl.net; LG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Dezember 2010, 5 T 514/10 Rn. 27, juris).
  • LG Göttingen, 05.07.1995 - 6 T 138/95

    Aufhebung eines Haftbeschlusses wegen fehlender vollstreckbarer Ausreisepflicht

    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11
    Daher ist dem Asylantragsteller auch für die Phase der Zuständigkeitsprüfung durch das Bundesamt der Aufenthalt nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG gestattet (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2005, 586, 587; LG Saarbrücken, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 5 T 468/08 Rn. 27, juris; LG Göttingen, InfAuslR 1995, 327, 328; Bergmann in Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 55 AsylVfG Rn. 8; Hailbronner, AuslR, Stand 1998, § 55 AsylVfG Rn. 19; aA AG Freiberg, Beschluss vom 25. Januar 2005 - XIV B 00039, juris Rn. 27).
  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 171/13

    Anordnung und Fortdauer von Sicherungshaft zum Zeitpunkt der Asylantragstellung:

    a) Die Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 und 3 AsylVfG ist zwar lediglich von der förmlichen Asylantragstellung abhängig (Senat, Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 183/11, FGPrax 2012, 179, 180).
  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 150/13

    Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft zum Zeitpunkt der

    a) Die Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 und 3 AsylVfG ist zwar lediglich von der förmlichen Asylantragstellung abhängig (Senat, Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 183/11, FGPrax 2012, 179, 180).
  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 161/13

    Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft zum Zeitpunkt der

    a) Die Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 und 3 AsylVfG ist zwar lediglich von der förmlichen Asylantragstellung abhängig (Senat, Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 183/11, FGPrax 2012, 179, 180).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22

    Kostenbescheid nach gescheiterter Zurückschiebung eines Asylbewerbers nach Polen

    Auch nach unerlaubter Einreise aus einem der Dublin II-Verordnung unterliegenden Staat dürfte durch den förmlichen Asylantrag eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG entstanden sein, die nicht bereits mit der Bekanntgabe der Zurückschiebungsverfügung nach § 18 Abs. 3 AsylVfG, sondern erst mit der Entscheidung des Bundesamt über den Asylantrag unter den weiteren Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 6 AsylVfG erlischt (vgl. Bergmann in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, § 67 AsylVfG Rn. 3 und § 55 AsylVfG Rn. 8 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 183/11 - juris Rn. 12 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Januar 2023, § 55 AsylG Rn. 26).
  • LG Düsseldorf, 28.06.2017 - 25 T 163/17

    Anordnung der Sicherungshaft bei Ausreisepflicht des Betroffenen wegen Verdachts

    Dies gilt auch, wenn ein Asylantrag nach § 27a AsylVfG unzulässig ist, weil ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 1. März 2012, - V ZB 183/11).
  • LG Detmold, 27.07.2016 - 10 T 146/16
    Die Annahme einer anderen Rechtsgrundlage für die Haftanordnung steht der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses nicht entgegen, da das Beschwerdegericht grundsätzlich nicht an die Haftgründe des Amtsgerichts gebunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 01.03.2012 - V ZB 183/11).
  • LG Köln, 23.06.2016 - 39 T 125/16
    Eine Bindung des Beschwerdegerichts an die vom Amtsgericht herangezogenen Haftgründe besteht nicht, weil das Beschwerdegericht als Tatsacheninstanz an die Stelle des erstinstanzlichen Gerichts tritt (vgl. BGH NVwZ-RR 2012, 574 f., zitiert nach: juris).
  • LG Detmold, 21.09.2020 - 3 T 120/18

    Ausreichender Haftantrag (Hier: Ausführungen zur Dauer der beantragten Haft)

    Denn an die Annahme einer anderen Rechtsgrundlage für die Haftanordnung im Haftantrag ist weder das Amtsgericht noch im weiteren das Beschwerdegericht gebunden (zu letzterem vergleiche BGH, Beschluss vom 01.03.2012 - V ZB 183/11).
  • LG Dortmund, 17.10.2017 - 9 T 374/16

    Voraussetzungen für eine Überstellungshaft eines Ausländers

    Zwar tritt das Beschwerdegericht als Tatsacheninstanz an die Stelle des erstinstanzlichen Gerichts (vgl. BGH, Beschl. v. 01.03.2012, Az. V ZB 183/11, BeckRS 2012, 07965, Rz.17 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 30.10.2017 - 9 T 512/16

    Gesetzliche Anforderungen an den Haftantrag der Sicherungshaft zur Abschiebung

    Zwar wäre die Kammer grundsätzlich zur Aufklärung der entsprechenden Feststellungen durch ergänzende Stellungnahme der Behörde gehalten, denn das Beschwerdegericht tritt als Tatsacheninstanz an die Stelle des erstinstanzlichen Gerichts (vgl. BGH, Beschl. v. 01.03.2012, Az. V ZB 183/11, BeckRS 2012, 07965, Rz.17 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 22.09.2017 - 25 T 24/17

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherung der

  • LG Bielefeld, 18.04.2016 - 23 T 209/16

    Unerlaubte Einreise, Ausreisepflicht, Haftgrund, Haftgründe, vollziehbar

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