Rechtsprechung
BGH, 01.03.2013 - V ZB 126/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde aufgrund Erledigung der Hauptsache während des Rechtsbeschwerdeverfahrens
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 62a Abs. 1 S. 2, FamFG § 62
Abschiebungshaft, Freiheitsentziehung, Beschwerdegericht, erledigt, Feststellungsantrag, Feststellungsklage, Rechtsmittel, Beschwerde, Haftbedingungen, Strafgefangene, Untersuchungsgefangene, unzulässig - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 62; FamFG § 70 Abs. 1; FamFG § 71
Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde aufgrund Erledigung der Hauptsache während des Rechtsbeschwerdeverfahrens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
BGH verwarf Rechtsbeschwerde der Behörde gegen Beschwerdegerichtsentscheidung zum Trennungsgebot nach § 62a AufenthG
Verfahrensgang
- AG München, 18.04.2012 - 872 XIV B 129/12
- LG München I, 08.06.2012 - 13 T 10484/12
- BGH, 01.03.2013 - V ZB 126/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12
Abschiebungshaftverfahren: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde …
Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZB 126/12
Die bloße Beeinträchtigung von - auch der antragstellenden Behörde zustehenden - Rechten im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG durch eine fehlerhafte Entscheidung vermag das besondere Feststellungsinteresse nicht zu begründen (ausführlich zum Ganzen Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 19.02.2015 - V ZB 200/13
Feststellung der Rechtmäßigkeit der Anordnung und des Vollzugs von …
Den Feststellungsantrag nach § 62 FamFG, in seinen Rechten verletzt zu sein, kann der Betroffene, jedoch nicht die Behörde stellen (Senat…, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 1. März 2013 - V ZB 126/12, juris Rn. 4, 6).Zulässig wäre allein noch die Fortführung des Rechtmittels als eine auf den Kostenpunkt beschränkte Rechtsbeschwerde gewesen (Senat…, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, aaO Rn. 6; Beschluss vom 1. März 2013 - V ZB 126/12, aaO Rn. 4, 6).