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   BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12   

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https://dejure.org/2013,5293
BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12 (https://dejure.org/2013,5293)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2013 - V ZR 31/12 (https://dejure.org/2013,5293)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2013 - V ZR 31/12 (https://dejure.org/2013,5293)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 BGB, § 139 BGB, § 242 BGB, § 271 BGB, § 305 BGB
    Erbbaurecht: "Stellen" von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem von einer Wohnungsbau-Treuhandgesellschaft vermittelten Erbbaurechtsvertrag; Wirksamkeit der formularmäßigen 99-jährigen Bindung des Erbbauberechtigen an ein Ankaufsangebot des Grundstückseigentümers

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138, 139, 242, 305 ff., § 308 Nr. 1; ErbbauRG § § 2 Nr. 7; BauGB § 11
    44jährige Bindungsdauer zum Ankauf eines Erbbaugrundstücks im Erbbaurechtsbestellungsvertrag individualvertraglich nicht schlechthin unzulässig

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer in einer Formularklausel vereinbarten Ankaufspflicht des Erbbauberechtigten; Wirksamkeit eines in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Kaufangebots mit einer langfristigen Bindung

  • rewis.io

    Erbbaurecht: "Stellen" von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem von einer Wohnungsbau-Treuhandgesellschaft vermittelten Erbbaurechtsvertrag; Wirksamkeit der formularmäßigen 99-jährigen Bindung des Erbbauberechtigen an ein Ankaufsangebot des Grundstückseigentümers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1; BGB § 305 Abs. 1 S. 1
    Rechtmäßigkeit einer in einer Formularklausel vereinbarten Ankaufspflicht des Erbbauberechtigten; Wirksamkeit eines in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Kaufangebots mit einer langfristigen Bindung

  • datenbank.nwb.de

    Erbbaurecht: "Stellen" von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem von einer Wohnungsbau-Treuhandgesellschaft vermittelten Erbbaurechtsvertrag; Wirksamkeit der formularmäßigen 99-jährigen Bindung des Erbbauberechtigen an ein Ankaufsangebot des Grundstückseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    44-jährige Bindungsdauer zum Ankauf eines Erbbaugrundstücks?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 45 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 138, 139, 197, 242, 271, 305 ff., 308 Nr. 1, § 311 Abs. 2, § 433 Abs. 2, § 462 S. 1; ErbbauRG § 2 Nr. 7
    Exorbitante Bindung an Ankaufsangebot im Erbbaurechtsbestellungsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit eines "Kaufzwangs" des Erbbauberechtigten? (IMR 2013, 1160)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1028
  • NZM 2014, 89
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 140/90

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ankaufspflicht des Erbbauberechtigten

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12
    Es kann deshalb - in einer jetzt den Maßstäben der §§ 305c, 307 BGB bzw. früher der §§ 3, 9 AGBG vergleichbaren Weise - gemäß § 242 BGB das Erfordernis einer Inhaltskontrolle durch das Revisionsgericht bestehen (Senat, Urteil vom 17. Mai 1991 - V ZR 140/90, BGHZ 114, 338, 340).

    aa) Eine schuldrechtliche Vereinbarung, mit der sich der Erbbauberechtigte zum Ankauf des Erbbaugrundstücks auf Verlangen des Grundstückseigentümers verpflichtet, ist nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. Mai 1991 - V ZR 140/90, BGHZ 114, 338, 339) grundsätzlich zulässig, soweit sich nicht aus den Besonderheiten des Einzelfalls etwas anderes ergibt.

    Um eine Erklärung zur Unzeit handelt es sich bei einem einer natürlichen Person zu Wohnzwecken bestellten Erbbaurecht u.a. dann, wenn der Kaufvertrag in den ersten zehn Jahren nach der Bestellung des Rechts zustande kommen soll (Senat, Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 191/76, BGHZ 75, 15, 19; Urteil vom 1. Oktober 1976 - V ZR 10/76, BGHZ 68, 1, 5), dem Erbbauberechtigten nicht ein angemessener Zeitraum für die Finanzierung des Grundstückskaufs eingeräumt wird (Senat, Urteil vom 22. Februar 1980 - V ZR 135/76, WM 1980, 877, 878; Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 191/76, BGHZ 75, 15, 19), die Ausübung des Verkaufsrechts erst in einem Zeitpunkt erfolgt, in welchem der Erbbauberechtigte bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist oder bald ausscheiden wird und deshalb die Finanzierung des Kaufpreises nur unter erheblichen Opfern aufzubringen in der Lage ist (Senat, Urteil vom 17. Mai 1991 - V ZR 140/90, BGHZ 114, 338, 342), oder nachdem der Berechtigte Erbbauzinsen in mehrfacher Höhe des Grundstücks gezahlt hat (Senat, Urteil vom 1. Oktober 1976 - V ZR 10/76, BGHZ 68, 1, 5).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. Mai 1991  - V ZR 140/90, BGHZ 114, 338, 341) widerspricht eine in einer Formularklausel vereinbarte Ankaufspflicht des Erbbauberechtigten dem gesetzlichen Leitbild des Erbbaurechts, weil § 2 Nr. 7 ErbbauRG - früher § 2 Nr. 7 ErbbauVO - als Teil des vertragsmäßigen Inhalts nur ein Ankaufsrecht vorsieht.

    (7) Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des AGB-Rechts ergibt sich zusätzlich daraus, dass der Kaufpreis mangels abweichender Regelungen gemäß § 433 Abs. 2, § 271 Abs. 1 BGB mit der Annahme des Kaufangebots ohne Ankündigungsfrist sofort fällig wird (vgl. Senat, Urteil vom 17. Mai 1991 - V ZR 140/90, BGHZ 114, 338, 341; Lemke/Czub, aaO; Staudinger/Rapp, BGB [2009], § 2 ErbbauRG Rn. 36).

    Bei einer Formularklausel ist eine solche geltungserhaltende Reduktion jedoch nicht möglich (Senat, Urteil vom 17. Mai 1991 - V ZR 140/90, BGHZ 114, 338, 342).

  • BGH, 01.10.1976 - V ZR 10/76

    Erbbaurecht und Ankaufverpflichtung

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12
    Das gilt auch gegenüber einem Unternehmer als Ankaufsverpflichtetem (Senat, Urteile vom 1. Oktober 1976 - V ZR 10/76, BGHZ 68, 1, 6 und vom 14. Oktober 1988 - V ZR 175/87, NJW 1989, 2129, 2131).

    Um eine Erklärung zur Unzeit handelt es sich bei einem einer natürlichen Person zu Wohnzwecken bestellten Erbbaurecht u.a. dann, wenn der Kaufvertrag in den ersten zehn Jahren nach der Bestellung des Rechts zustande kommen soll (Senat, Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 191/76, BGHZ 75, 15, 19; Urteil vom 1. Oktober 1976 - V ZR 10/76, BGHZ 68, 1, 5), dem Erbbauberechtigten nicht ein angemessener Zeitraum für die Finanzierung des Grundstückskaufs eingeräumt wird (Senat, Urteil vom 22. Februar 1980 - V ZR 135/76, WM 1980, 877, 878; Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 191/76, BGHZ 75, 15, 19), die Ausübung des Verkaufsrechts erst in einem Zeitpunkt erfolgt, in welchem der Erbbauberechtigte bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist oder bald ausscheiden wird und deshalb die Finanzierung des Kaufpreises nur unter erheblichen Opfern aufzubringen in der Lage ist (Senat, Urteil vom 17. Mai 1991 - V ZR 140/90, BGHZ 114, 338, 342), oder nachdem der Berechtigte Erbbauzinsen in mehrfacher Höhe des Grundstücks gezahlt hat (Senat, Urteil vom 1. Oktober 1976 - V ZR 10/76, BGHZ 68, 1, 5).

    (2) Bedenken unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit bestehen immer dann nicht, wenn der Erbbauberechtigte ein finanzstarker Verhandlungspartner ist, der das Grundstück eigentlich sofort kaufen wollte und könnte, falls der Eigentümer es hergegeben hätte (Senat, Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 191/76, BGHZ 75, 15, 17; Urteil vom 1. Oktober 1976 - V ZR 10/76, BGHZ 68, 1, 4).

    Eine Höchstdauer von 20 Jahren nimmt die Rechtsprechung für langfristige Bindungen im Rahmen von Bierlieferungsverträgen an (vgl. Senat, Urteil vom 1. Oktober 1976 - V ZR 10/76, BGHZ 68, 1, 5).

    (5) Jedoch gilt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 1. Oktober 1976 - V ZR 10/76, BGHZ 68, 1, 6) auch gegenüber Unternehmern, dass sogar individualvertragliche Kaufbindungen, die sich über die gesamte, mehr als 90-jährige Laufzeit eines Erbbaurechts erstrecken, bedenklich erscheinen.

  • BGH, 08.06.1979 - V ZR 191/76

    Zur Vereinbarung von Ankaufspflichten in Erbbaurechtsverträgen und zum Vorliegen

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12
    Es handelt sich somit um eine formularmäßige Einzelabrede mit einem für Allgemeine Geschäftsbedingungen typischen Gepräge, die auch in der hier maßgeblichen Zeit vor dem Inkrafttreten des AGB-Gesetzes den dafür geltenden Rechtsgrundsätzen unterlag (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 191/76, BGHZ 75, 15, 20).

    Um eine Erklärung zur Unzeit handelt es sich bei einem einer natürlichen Person zu Wohnzwecken bestellten Erbbaurecht u.a. dann, wenn der Kaufvertrag in den ersten zehn Jahren nach der Bestellung des Rechts zustande kommen soll (Senat, Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 191/76, BGHZ 75, 15, 19; Urteil vom 1. Oktober 1976 - V ZR 10/76, BGHZ 68, 1, 5), dem Erbbauberechtigten nicht ein angemessener Zeitraum für die Finanzierung des Grundstückskaufs eingeräumt wird (Senat, Urteil vom 22. Februar 1980 - V ZR 135/76, WM 1980, 877, 878; Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 191/76, BGHZ 75, 15, 19), die Ausübung des Verkaufsrechts erst in einem Zeitpunkt erfolgt, in welchem der Erbbauberechtigte bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist oder bald ausscheiden wird und deshalb die Finanzierung des Kaufpreises nur unter erheblichen Opfern aufzubringen in der Lage ist (Senat, Urteil vom 17. Mai 1991 - V ZR 140/90, BGHZ 114, 338, 342), oder nachdem der Berechtigte Erbbauzinsen in mehrfacher Höhe des Grundstücks gezahlt hat (Senat, Urteil vom 1. Oktober 1976 - V ZR 10/76, BGHZ 68, 1, 5).

    (2) Bedenken unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit bestehen immer dann nicht, wenn der Erbbauberechtigte ein finanzstarker Verhandlungspartner ist, der das Grundstück eigentlich sofort kaufen wollte und könnte, falls der Eigentümer es hergegeben hätte (Senat, Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 191/76, BGHZ 75, 15, 17; Urteil vom 1. Oktober 1976 - V ZR 10/76, BGHZ 68, 1, 4).

    Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit spielt es (anders als bei der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle, siehe unten zu 4. b) bb)) keine Rolle, dass eine Weitergabe des Erbbaurechts an natürliche Personen nicht ausgeschlossen war, solange nicht beide Vertragsparteien - wofür hier nichts ersichtlich ist - sittenwidrig zum Nachteil dieses Dritten handelten (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 191/76, BGHZ 75, 15, 18).

  • BGH, 22.02.1980 - V ZR 135/76

    Sittenwidrigkeit einer Ankaufsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12
    cc) Somit bedarf es der Prüfung, für welchen Zeitraum sich der Kaufzwang mit den Belangen des Erbbauberechtigten redlicherweise noch vereinbaren lässt und ab wann das Ankaufsverlangen - hier die Angebotsannahme - sittenwidrig erscheint (Senat, Urteil vom 22. Februar 1980 - V ZR 135/76, WM 1980, 877, 878).

    Um eine Erklärung zur Unzeit handelt es sich bei einem einer natürlichen Person zu Wohnzwecken bestellten Erbbaurecht u.a. dann, wenn der Kaufvertrag in den ersten zehn Jahren nach der Bestellung des Rechts zustande kommen soll (Senat, Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 191/76, BGHZ 75, 15, 19; Urteil vom 1. Oktober 1976 - V ZR 10/76, BGHZ 68, 1, 5), dem Erbbauberechtigten nicht ein angemessener Zeitraum für die Finanzierung des Grundstückskaufs eingeräumt wird (Senat, Urteil vom 22. Februar 1980 - V ZR 135/76, WM 1980, 877, 878; Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 191/76, BGHZ 75, 15, 19), die Ausübung des Verkaufsrechts erst in einem Zeitpunkt erfolgt, in welchem der Erbbauberechtigte bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist oder bald ausscheiden wird und deshalb die Finanzierung des Kaufpreises nur unter erheblichen Opfern aufzubringen in der Lage ist (Senat, Urteil vom 17. Mai 1991 - V ZR 140/90, BGHZ 114, 338, 342), oder nachdem der Berechtigte Erbbauzinsen in mehrfacher Höhe des Grundstücks gezahlt hat (Senat, Urteil vom 1. Oktober 1976 - V ZR 10/76, BGHZ 68, 1, 5).

    Zwar muss dem Erbbauberechtigten eine angemessene, seine wirtschaftlichen Verhältnisse und die Höhe des Kaufpreises berücksichtigende Zeitspanne zur Beschaffung der erforderlichen Geldmittel zugestanden werden; aber dies kann auch dadurch geschehen, dass das Ankaufsverlangen - hier die Annahme des Kaufangebots - rechtzeitig, nämlich regelmäßig sechs Monate vorher angekündigt wird (Senat, Urteil vom 22. Februar 1980 - V ZR 135/76, WM 1980, 877, 878).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12
    Dass das Berufungsgericht für diesen Fall eine Pflichtverletzung der Beklagten in Form der (unterstellt) unberechtigten Forderung des Kaufpreises zwar bejaht, aber das für einen Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderliche Verschulden verneint, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238, 241 Rn. 8 ff.).

    bb) Schuldhaft handelt der Anspruchsteller aber nicht schon dann, wenn er nicht erkennt, dass seine Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn er diese Rechtsposition nicht als plausibel ansehen durfte (Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, aaO Rn. 20).

  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 175/87

    Auslegung des Begriffs Verkehrswert in einer Ankaufsvereinbarung; Inanspruchnahme

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12
    Das gilt auch gegenüber einem Unternehmer als Ankaufsverpflichtetem (Senat, Urteile vom 1. Oktober 1976 - V ZR 10/76, BGHZ 68, 1, 6 und vom 14. Oktober 1988 - V ZR 175/87, NJW 1989, 2129, 2131).

    Unabhängig von einem ursprünglichen Ankaufswillen kann sich ein Erbbauberechtigter zudem nicht auf seine mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berufen, wenn er das Erbbaurecht im Rahmen seines Geschäftsbetriebs als Bauträger zum Zweck der Bebauung und Weiterveräußerung erworben hatte, ihm gegenüber daher die soziale Zweckbestimmung des Erbbaurechtsgesetzes nicht zum Tragen kommt (Senat, Urteil vom 14. Oktober 1988 - V ZR 175/87, NJW 1989, 2129, 2131).

  • BGH, 22.07.2009 - IV ZR 74/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Begriff des Verwenders

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12
    c) Als Verwender ist derjenige anzusehen, auf dessen Veranlassung die Einbeziehung der Formularklausel in den Vertrag zurückgeht (siehe nur BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - IV ZR 74/08, NJW-RR 2010, 39 Rn. 3; Urteil vom 24. Mai 1995 - XII ZR 172/94, BGHZ 130, 50, 57 f.).

    Bei Bedingungen, die von einem neutralen Dritten formuliert worden sind, kann eine Zurechnung zu Lasten einer der Vertragsparteien ganz entfallen (vgl. Senat, Urteil vom 12. Juni 1992 - V ZR 106/91, NJW 1992, 2817; im Ergebnis offen lassend: BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - IV ZR 74/08, NJW-RR 2010, 39).

  • BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 239/89

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Unterlassungsklage; Abgrenzung ausländischer

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12
    a) Die Beweislast für die Richtigkeit des übergangenen Vortrags tragen die Beklagten zu 1 und 2. Zwar muss grundsätzlich derjenige, der sich auf den Schutz des AGB-Rechts beruft (hier also die Klägerin), die Verwendereigenschaft der anderen Seite beweisen (BGH, Urteil vom 19. September 1990 - VIII ZR 239/89, BGHZ 112, 204, 212).
  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12
    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass neben der - auch auf vor ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 1998 abgeschlossene Verträge anwendbaren - Regelung in § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB, welche das Gebot einer angemessenen Vertragsgestaltung enthält, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung findet (Urteil vom 29. November 2002 - V ZR 105/02, BGHZ 153, 93, 98 ff.).
  • BGH, 22.03.2006 - VIII ZR 173/04

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Vertragshändlers; Dauer des

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12
    Obwohl das Berufungsgericht die Zulassung der Revision auf "die Frage der Wirksamkeit einer sehr langfristigen Ankaufverpflichtung im Rahmen eines zwischen juristischen Personen geschlossenen Erbbaurechtsvertrags unter dem Blickwinkel der Sittenwidrigkeit und unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten" und damit nur zugunsten der Beklagten für die Rechtsverteidigung gegen die Feststellungsklage zugelassen hat, ist die die Zahlungsklage betreffende Anschlussrevision der Klägerin zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2006 - VIII ZR 173/04, NJW-RR 2006, 1328, 1329).
  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 13/06

    Rechte des Vermieters eines Messestandes bei Nichterfüllung des Vertrages durch

  • BGH, 21.02.1980 - III ZR 185/77
  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 223/83

    Begriff des Verwendens von AGB; Formularmäßige Vereinbarung eines

  • BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91

    Abwicklung zeitlich bestimmter Einstandspflicht für Erschließungskosten in

  • BGH, 30.06.1994 - VII ZR 116/93

    Rechte und Pflichten eines Baubetreuers

  • BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94

    Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen

  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

  • BGH, 29.10.2010 - V ZR 48/10

    Wiederkaufsrecht der öffentlichen Hand: Wirksamkeit einer Ausübungsfrist von 90

  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 76/10

    Wiederkaufsrecht der öffentlichen Hand: Wirksamkeit einer Ausübungsfrist von 99

  • BGH, 06.07.2012 - V ZR 122/11

    Übergabevertrag zur vorweggenommenen Erbfolge: Geltungsdauer eines

  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 281/13

    Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten:

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handele der Anspruchsteller nicht schon dann schuldhaft, wenn er nicht erkenne, dass seine Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt sei, sondern erst, wenn er sie nicht als plausibel ansehen dürfe (BGHZ 179, 238 Rn. 20; BGH, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 64 f.).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt ein Gläubiger grundsätzlich nicht schon dann fahrlässig, wenn er nicht erkennt, dass seine Forderung unberechtigt ist (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, NJW 2014, 2717 Rn. 33; vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 64 f.).

  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 26/15

    Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln: Stellen von Vertragsbedingungen bei

    Entscheidend ist, ob eine der Vertragsparteien sie sich als von ihr gestellt zurechnen lassen muss (BGH, Urteile vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 17; vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, aaO Rn. 10; vom 30. Juni 1994 - VII ZR 116/93, BGHZ 126, 326, 332).
  • BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages: Wirksamkeit einer

    Im Rahmen dieser Inhaltskontrolle kommt dem im Geschäftsverkehr mit Unternehmern nicht unmittelbar geltenden Klauselverbot des § 308 Nr. 1 BGB Indizwirkung für eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners zu (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 53 und BGH, Urteil vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 13/06, NJW 2008, 1148 Rn. 18; MüKoBGB/Basedow, 7. Aufl., § 310 Rn. 7; Staudinger/Coester-Waltjen, BGB [2013], § 308 Nr. 1 Rn. 23; Fuchs in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., § 308 Nr. 1 BGB Rn. 10 und Ulmer/Schäfer ebda. § 310 BGB Rn. 27, 31).
  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 189/15

    Auslegung der vertraglichen Verpflichtung zur Gewährung von Durchfahrt für

    Das ist aber nur der Fall, wenn die Verwendung dieser Bedingungen für den Vertrag nicht das Ergebnis einer freien Entscheidung desjenigen darstellt, der vom anderen Vertragsteil mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird, sondern Ausdruck der für Allgemeine Geschäftsbedingungen typischen einseitigen Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit durch eine Vertragspartei ist (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259 Rn. 18 und vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 26/15, WM 2016, 668 Rn. 24 f.; ähnlich auch Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 17).
  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13

    Formularmäßiger Darlehensvertrag zu einem Unterrichtsvertrag mit einem privaten

    a) Das genannte Merkmal ist erfüllt, wenn eine Partei die vorformulierten Bedingungen in die Verhandlung einbringt und deren Verwendung zum Vertragsschluss verlangt (BGH, Urteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259 Rn. 11; vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 17 mwN; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 305 Rn. 10).
  • BGH, 27.01.2017 - V ZR 130/15

    Zwischenerwerb von Baugrundstücken durch kommunale Treuhandgesellschaft zur

    Diese Entscheidung hat der Senat mit Urteil vom 1. März 2013 (V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028) aufgehoben und den Rechtsstreit an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

    Wie der Senat in dem ersten Revisionsurteil vom 1. März 2013 (V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 47 bis 55) im Einzelnen dargelegt hat, ist die Klausel nur als Individualvereinbarung wirksam; einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle hielte sie dagegen nicht stand.

    Bei Bedingungen, die von einem neutralen Dritten formuliert worden sind, kann eine Zurechnung zu Lasten einer der Vertragsparteien ganz entfallen (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 17; Urteil vom 12. Juni 1992 - V ZR 106/91, NJW 1992, 2817).

    Verwenderin der Klausel wäre die Treuhand aber dann, wenn sie über eine Vermittlungstätigkeit hinaus eigene Interessen verfolgt hätte und damit "echte" Vertragsbeteiligte gewesen wäre (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 20, 22).

    Sie sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Feststellungen im ersten Berufungsurteil zu sehen, wonach die Treuhand nicht im Auftrag der Stadt gehandelt habe (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 46).

  • OLG Karlsruhe, 14.10.2020 - 15 U 137/19

    Kündigung eines Agenturvertrags auf dem Gebiet der Sportvermarktung

    Entscheidend ist, ob eine der Vertragsparteien sie sich als von ihr gestellt zurechnen lassen muss (BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 17; BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 26/15, NJW 2016, 1230 Rn. 24 mwN).

    Diese können sogar dazu führen, dass diejenige Partei als Verwender anzusehen ist, die ihren späteren Vertragspartner damit beauftragt, ein bestimmtes Vertragsmuster zu entwerfen und dann zu diesen Bedingungen mit dem Entwurfsverfasser kontrahiert (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 24).

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 299/13

    Transferarbeitsverhältnis - Vergütungspflicht

    Denn sie hat sich den von D vorformulierten dreiseitigen Vertrag jedenfalls hinsichtlich der Klauseln des Anstellungsvertrags zu Eigen gemacht (vgl. allgemein zur Zurechnung von Vertragsbedingungen: BGH 1. März 2013 - V ZR 31/12 - Rn. 17 mwN) .
  • OLG Frankfurt, 24.02.2023 - 21 U 95/21

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vertragserfüllungsbürgschaft bei Kombination

    Wird zwischen den Parteien sodann auf der Grundlage dieses von der einen Seite bei der Gegenseite angeforderten Vertragsentwurfs kontrahiert, ist grundsätzlich allenfalls diejenige Seite als Verwenderin des Vertragstextes anzusehen, die dessen Erstellung bei der Gegenseite angefordert und ihn sodann bei den Vertragsverhandlungen zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NJW-RR 2013, 1028, juris, Rn. 24; BeckOGK-BGB/Lehmann-Richter, 2022, § 305 BGB Rn. 132).

    Entscheidend ist vielmehr, welche Seite unter Ausschluss der Gegenseite dadurch einseitig vertragliche Gestaltungsmacht in Anspruch genommen hat, dass sie es gewesen ist, auf deren Initiative die Einbeziehung der in Rede stehenden Vertragsklausel in die Vertragsverhandlungen beruht und der ihre Verwendung zum Vertragsschluss verlangt hat (vgl. BGHZ 184, 259, juris, Rn 10; BGH NJW-RR 2013, 1028, juris, Rn. 17).

  • LG Berlin, 27.01.2017 - 65 S 338/16

    Wohnraummiete: Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage des Mieters bei

    Der Anspruchssteller hat mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt zu prüfen, ob der eigene Rechtsstandpunkt plausibel ist (BGH, Urt. vom 11.06.2014 - VIII ZR 349/13, NJW 2014, 2717, Rn. 33; Urt. vom 01.03.20133 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028, Rn. 64, beides zit. nach juris).
  • BGH, 28.06.2016 - XI ZR 319/14

    Anspruch einer Hausbank auf anteilige Rückzahlung eines zweckgebundenen

  • OLG Bamberg, 22.05.2013 - 8 U 4/13

    Präklusion des Aufrechnungseinwandes im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage

  • LG Göttingen, 19.02.2015 - 6 S 90/13

    Pferdekaufvertrag - Abkürzung der Verjährungsfrist auf weniger als ein Jahr

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