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   BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12   

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https://dejure.org/2013,9965
BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12 (https://dejure.org/2013,9965)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2013 - V ZR 92/12 (https://dejure.org/2013,9965)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2013 - V ZR 92/12 (https://dejure.org/2013,9965)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 164 BGB, § 932 Abs 1 S 1 BGB, § 932 Abs 2 BGB
    Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens: Eigentumserwerb bei Auftreten des Veräußerers unter dem Namen des Eigentümers

  • verkehrslexikon.de

    Zum Eigentumserwerb bei Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens

  • verkehrslexikon.de

    Eigentumserwerb bei Auftreten des Kfz-Veräußerers unter dem Namen des Eigentümers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Veräußerung eines unterschlagenen Kraftfahrzeuges unter dem Namen des Eigentümers

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Kfz auch bei gefälschtem Fahrzeugbrief möglich, §§ 164, 929, 932 BGB

  • Betriebs-Berater

    Veräußerung eines unterschlagenen Kfz

  • Betriebs-Berater

    Veräußerung eines unterschlagenen Kfz

  • rewis.io

    Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens: Eigentumserwerb bei Auftreten des Veräußerers unter dem Namen des Eigentümers

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 164
    Bei Veräußerung eines unterschlagenen Kfz unter dem Namen des Eigentümers wird im Fall der Sofortabwicklung der Veräußerer Vertragspartner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164; BGB § 929 S. 1
    Veräußerung eines unterschlagenen Kraftfahrzeuges unter dem Namen des Eigentümers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufrrecht - Gestohlenes Auto: Wer wird Vertragspartner?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Veräußerer eines unterschlagenen Fahrzeugs ist bei sofortiger Kaufabwicklung Vertragspartner des Erwerbers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beim Verkauf eines unterschlagenen Kfz kann Vertragspartner des Erwerbers die unter falschem Namen handelnde Person sein

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Veräußerung eines unterschlagenen Kfz

  • haerlein.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Veräußerer eines unterschlagenen Pkws gibt sich als Eigentümer aus - Wer wird Vertragspartner bei Sofortabwicklung - Voraussetzungen für gutgläubigen Eigentumserwerb

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Verkauf eines unterschlagenen Kraftfahrzeugs

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wohnmobile: Betrug durch falsche Mieter - Zahlt die Versicherung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verliehenes Auto durch Verkauf verloren

Besprechungen u.ä. (4)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Handeln im fremden Namen oder unter Benutzung eines fremden Namens beim Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Handeln unter fremden Namen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eigentumserwerb an einem unterschlagenen Kfz bei Auftreten des Veräußerers unter dem Namen des Eigentümers

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zur Abgrenzung zwischen Namens- und Identitätstäuschung beim Gebrauchtwagenkauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1946
  • MDR 2013, 707
  • NZV 2013, 438 (Ls.)
  • VersR 2013, 1540
  • BB 2013, 1281
  • BB 2013, 1492
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 03.03.1966 - II ZR 18/64

    Rechtsfolgen des Handelns unter fremdem Namen; Identitätstäuschung

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12
    a) Beim Handeln unter fremden Namen ist danach zu unterscheiden, ob - aus der insoweit maßgeblichen Sicht der anderen Partei - ein Geschäft des Namensträgers oder ein Eigengeschäft des Handelnden vorliegt (grundlegend: BGH, Urteil vom 3. März 1966 - II ZR 18/64, BGHZ 45, 193, 195 f.).

    In diesem Fall sind die Grundsätze über die Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB) entsprechend anzuwenden (BGH, Urteil vom 3. März 1966 - II ZR 18/64, BGHZ 45, 193, 195 f.).

  • BGH, 05.02.1975 - VIII ZR 151/73

    Anforderungen an den guten Glauben des Erwerbers eines Gebrauchtwagens; Vorlage

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12
    Eine allgemeine Nachforschungspflicht des Erwerbers besteht hingegen nicht (BGH, Urteil vom 5. Februar 1975 - VIII ZR 151/73, NJW 1975, 735, 736).

    Anhand der Eintragungen ist die Möglichkeit gegeben, bei dem eingetragenen Berechtigten die Übereignungsbefugnis des Fahrzeugbesitzers nachzuprüfen (BGH, Urteil vom 5. Februar 1975 - VIII ZR 151/73, NJW 1975, 735, 736).

  • BGH, 18.01.1988 - II ZR 304/86

    Auslegung eines Antrags als Feststellungsantrag - Rechtsschutzinteresse für die

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12
    Ein Eigengeschäft unter falscher Namensangabe - aus dem der Handelnde selbst verpflichtet wird - ist dann gegeben, wenn die Benutzung des fremden Namens bei der anderen Vertragspartei keine Fehlvorstellung über die Identität des Handelnden hervorgerufen hat, diese den Vertrag also nur mit dem Handelnden abschließen will (BGH, Urteil vom 18. Januar 1988 - II ZR 304/86, NJW-RR 1988, 814, 815; Urteil vom 8. Dezember 2005 - III ZR 99/05, NJW-RR 2006, 701, 702).

    Ein Geschäft des Namensträgers ist demgegenüber anzunehmen, wenn das Auftreten des Handelnden auf eine bestimmte andere Person hinweist und die andere Partei der Ansicht sein durfte, der Vertrag komme mit dieser Person zustande (BGH, Urteil vom 18. Januar 1988 - II ZR 304/86, aaO).

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12
    Zutreffend ist zwar, dass bei einer Übereinstimmung des Namens des Veräußerers mit den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren der Erwerber - vorbehaltlich anderweitiger Anhaltspunkte - auf die Eigentümerstellung des Veräußerers vertrauen kann, während ihn bei einer Abweichung im Rahmen des § 932 Abs. 2 BGB Erkundigungspflichten nach den bestehenden Eigentumsverhältnissen treffen (BGH, Urteil vom 4. Mai 1977 - VIII ZR 3/76, BGHZ 68, 323, 325; Urteil vom 9. Oktober 1991 - VIII ZR 19/91, NJW 1992, 310).

    Zwar gebietet der Straßenverkauf im Gebrauchtwagenhandel besondere Vorsicht, weil er erfahrungsgemäß das Risiko der Entdeckung eines gestohlenen Fahrzeugs mindert (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1991 - VIII ZR 19/91, NJW 1992, 310; vgl. auch OLG Schleswig, NJW 2007, 3007, 3008).

  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 222/95

    Anforderungen an den guten Glauben beim Eigentumserwerb unter

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12
    Vielmehr gehört es regelmäßig zu den Mindesterfordernissen gutgläubigen Erwerbs eines solchen Kraftfahrzeuges, dass sich der Erwerber den Kraftfahrzeugbrief vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers zu prüfen (BGH, Urteil vom 13. Mai 1996 - II ZR 222/95, NJW 1996, 2226, 2227 mwN).

    Ihr Sinn und Zweck besteht in dem Schutz des Eigentümers oder sonst dinglich am Kraftfahrzeug Berechtigten (BGH, Urteil vom 25. Juni 1953 - III ZR 353/51, BGHZ 10, 122, 125; Urteil vom 13. Mai 1996 - II ZR 222/95, NJW 1996, 2226, 2227).

  • BGH, 08.12.2005 - III ZR 99/05

    Begriff des Senders einer Gewinnzusage

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12
    Ein Eigengeschäft unter falscher Namensangabe - aus dem der Handelnde selbst verpflichtet wird - ist dann gegeben, wenn die Benutzung des fremden Namens bei der anderen Vertragspartei keine Fehlvorstellung über die Identität des Handelnden hervorgerufen hat, diese den Vertrag also nur mit dem Handelnden abschließen will (BGH, Urteil vom 18. Januar 1988 - II ZR 304/86, NJW-RR 1988, 814, 815; Urteil vom 8. Dezember 2005 - III ZR 99/05, NJW-RR 2006, 701, 702).

    Dieser schuldet dann entsprechend § 179 Abs. 1 BGB dem Geschäftsgegner nach dessen Wahl Erfüllung oder Schadensersatz (BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 155/90, BGHZ 111, 334, 338; Urteil vom 8. Dezember 2005 - III ZR 99/05, NJW-RR 2006, 701, 702).

  • OLG Düsseldorf, 02.11.1988 - 11 U 40/88
    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12
    Es fehle an der Identitätstäuschung des Veräußerers (OLG Düsseldorf, NJW 1989, 906; BeckOK-BGB/Valenthin, Stand: 1. November 2012, § 164 Rn. 33; Jauernig, BGB, 14. Aufl., § 177 Rn. 8; MünchKomm-BGB/Schramm, 6. Aufl., § 164 Rn. 43; NK-BGB/Stoffels, 2. Aufl., § 164 Rn. 72; Soergel/Leptien, BGB, 13. Aufl., § 164 Rn. 25; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rn. 4737; Giegerich, NJW 1986, 1975 f.; Mittenzwei, NJW 1986, 2472, 2473; Holzhauer, JuS 1997, 43, 48).
  • BSG, 15.10.1981 - 5b/5 RJ 90/80

    Deutsches Verwaltungsverfahrensrecht - Ausländischer Staatsangehöriger -

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12
    bb) Soweit die Revision mit dem Hinweis auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSGE 52, 245, 248) geltend macht, dass von einem gefälschten Kraftfahrzeugbrief kein Rechtsschein ausgehen und bereits deshalb kein gutgläubiger Erwerb stattgefunden haben könne, greift dies nicht durch.
  • BGH, 25.06.1953 - III ZR 353/51

    Schutzwirkung des Kraftfahrzeugbriefs

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12
    Ihr Sinn und Zweck besteht in dem Schutz des Eigentümers oder sonst dinglich am Kraftfahrzeug Berechtigten (BGH, Urteil vom 25. Juni 1953 - III ZR 353/51, BGHZ 10, 122, 125; Urteil vom 13. Mai 1996 - II ZR 222/95, NJW 1996, 2226, 2227).
  • BGH, 23.05.1966 - VIII ZR 60/64

    Grobe Fahrlässigkeit beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges - Ankauf eines

    Auszug aus BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12
    Auch wenn der Veräußerer im Besitz des Fahrzeugs und des Briefes ist, kann der Erwerber gleichwohl bösgläubig sein, wenn besondere Umstände seinen Verdacht erregen mussten und er diese unbeachtet lässt (BGH, Urteil vom 23. Mai 1966 - VIII ZR 60/64, WM 1966, 678 f. mwN).
  • BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 3/76

    Gutgläubiger Erwerb eines Werkunternehmerpfandrechts

  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 119/79

    Abtretungsverbot in Einkaufsbedingungen - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

  • BGH, 05.10.1981 - VIII ZR 235/80

    Pfandrecht - Beweislast - Pfandkreditanstalt - Gutgläubiger Erwerb

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 155/89

    Haftung der Postbank bei Auszahlung einer "eigenhändig" zuzustellenden

  • BGH, 15.11.1999 - II ZR 98/98

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der groben Fahrlässigkeit beim

  • BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 82/03

    Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Leasingfahrzeug durch die

  • OLG Düsseldorf, 01.03.1985 - 22 U 230/84

    Kfz-Papiere; Handeln unter fremden Namen; Gutgläubiger Erwerb; Pkw-Verkauf

  • OLG Koblenz, 04.11.2010 - 5 U 883/10

    Eigentumserwerb beim Gebrauchtwagenkauf: Fehlender gutgläubiger Erwerb eines im

  • OLG Schleswig, 01.09.2006 - 14 U 201/05

    Grobe Fahrlässigkeit beim KFZ-Kauf hinsichtlich der Berechtigung des Verkäufers

  • BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19

    Entwendung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten

    Unter der hier nur in Betracht kommenden Alternative der groben Fahrlässigkeit wird im allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 Rn. 11 mwN).

    Die darauf bezogene tatrichterliche Würdigung kann durch das Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob der maßgebliche Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt worden ist oder ob Verstöße gegen § 286 ZPO, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, aaO Rn. 15 mwN).

    Eine allgemeine Nachforschungspflicht des Erwerbers besteht hingegen nicht (vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 Rn. 13 mwN).

    Ein Straßenverkauf führt aber als solcher noch nicht zu weitergehenden Nachforschungspflichten, wenn er sich für den Erwerber als nicht weiter auffällig darstellt (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17

    Zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke

    (2) Richtig ist ebenfalls, dass unter grober Fahrlässigkeit im allgemeinen ein Handeln verstanden wird, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (stRspr., vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 Rn. 11 mwN).

    Der Erwerber kann aber bösgläubig sein, wenn besondere Umstände seinen Verdacht erregen mussten und er diese unbeachtet lässt (vgl. zum Erwerb eines Gebrauchtwagens: Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 Rn. 13; BGH, Urteil vom 5. Februar 1975 - VIII ZR 151/73, NJW 1975, 735, 736; Urteil vom 23. Mai 1966 - VIII ZR 60/64, WM 1966, 678 f. mwN; zu Kunstwerken: Schack, Kunst und Recht, 3. Aufl., Rn. 537; Schellerer, Gutgläubiger Erwerb und Ersitzung von Kunstgegenständen, 2016, S. 91, 105 ff.).

  • BGH, 23.09.2022 - V ZR 148/21

    Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs

    Wird der Erwerber - wie hier - bei der Einigung über den Eigentumsübergang vertreten, schadet die Bösgläubigkeit des Vertreters (§ 166 Abs. 1 BGB; vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, MDR 2013, 707 Rn. 12 mwN; Beschluss vom 16. September 2015 - V ZR 8/15, MDR 2016, 414 Rn. 20 f.).

    Vielmehr gehört es regelmäßig zu den Mindesterfordernissen für einen gutgläubigen Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, dass sich der Erwerber die Zulassungsbescheinigung Teil II (§ 12 Abs. 6 FZV; früher: Kraftfahrzeugbrief, § 25 Abs. 4 Satz 2 StVZO aF) vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers zu prüfen (vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, MDR 2013, 707 Rn. 13 mwN; Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, NJW 2020, 3711 Rn. 29).

    Kommt der Erwerber dieser Obliegenheit nach und wird ihm eine gefälschte Bescheinigung vorgelegt, treffen ihn, sofern er die Fälschung nicht erkennen musste und für ihn auch keine anderen Verdachtsmomente vorlagen, keine weiteren Nachforschungspflichten (vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, MDR 2013, 707 Rn. 14).

    Die Bescheinigung verbrieft nicht das Eigentum (vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, MDR 2013, 707 Rn. 14).

    Unter der hier in Betracht kommenden Alternative der groben Fahrlässigkeit wird im Allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, MDR 2013, 707 Rn. 11 mwN).

    bb) Ist der Veräußerer im Besitz des Fahrzeugs und der Zulassungsbescheinigung Teil II, kann der Erwerber zwar bösgläubig sein, wenn besondere Umstände seinen Verdacht erregen mussten und er diese unbeachtet lässt (vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, MDR 2013, 707 Rn. 13 mwN; Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, NJW 2020, 3711 Rn. 29).

    Diese tatrichterliche Würdigung kann durch das Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob der maßgebliche Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt worden ist oder ob Verstöße gegen § 286 ZPO, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, MDR 2013, 707 Rn. 15 mwN).

  • OLG Hamm, 22.02.2016 - 5 U 110/15

    Riskante Geschäfte mit Kraftfahrzeugen

    Dieser schuldet dann entsprechend § 179 Abs. 1 BGB dem Geschäftsgegner nach dessen Wahl Erfüllung oder Schadensersatz (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12 -, Rn. 7, m.w.N.).

    Für seinen gegenteiligen Standpunkt kann der Beklagte auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.03.2013 - V ZR 92/12 - nichts durchgreifendes herleiten.

    Unter der hier nur in Betracht kommenden Alternative der groben Fahrlässigkeit wird im Allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH, Urteil vom 01. März 2013 - V ZR 92/12 -, Rn. 11, juris, m.w.N.).

    Anhand der Eintragungen ist die Möglichkeit gegeben, bei dem eingetragenen Berechtigten die Übereignungsbefugnis des Fahrzeugbesitzers nachzuprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.1975 - VIII ZR 151/73 -, juris, Rn. 12; BGH, Urteil vom 13. Mai 1996 - II ZR 222/95 -, Rn. 7, juris; BGH, Urteil vom 01. März 2013 - V ZR 92/12 -, Rn. 14, juris).

    Über ihm bekannte oder offen liegende Verdachtsgründe darf sich der Erwerber nicht hinwegsetzen (vgl. BGH, Urteil vom 01. März 2013 - V ZR 92/12 -, Rn. 13, juris, m.w.N.).

  • OLG Köln, 29.11.2017 - 16 U 86/17

    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs eines dem Veräußerer nicht gehörenden

    Unter grober Fahrlässigkeit wird ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH Urt. v. 1.3.2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946).

    Eine allgemeine Nachforschungspflicht besteht dagegen nicht (BGH Urt. v. 1.3.2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946; OLG Saarbrücken, Urt. v. 17.5.2017 - 2 U 72/16, juris und BeckRS 2017, 118118).

  • BGH, 02.12.2014 - 1 StR 31/14

    Falschbeurkundung im Amt (Begriff der öffentlichen Urkunde: Umfang des

    Der Umstand, dass ihr die Rechtsprechung eine Schutzfunktion für den Eigentümer oder sonst dinglich an einem Kraftfahrzeug Berechtigten bei Erwerbsvorgängen beimisst (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. November 1952 - 5 StR 341/52, BeckRS 1952, 31192411; OLG Koblenz NZV 1991, 406), ändert daran nichts.

    Aus der Tatsache, dass es regelmäßig zu den Mindesterfordernissen eines gutgläubigen Erwerbs eines Kraftfahrzeuges gehört, dass sich der Erwerber die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers prüfen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 mwN), folgt nicht, dass die dort enthaltenen Eintragungen öffentlichen Glauben genießen.

  • OLG Oldenburg, 27.03.2023 - 9 U 52/22

    Zwielichtiger Lamborghini-Kauf: Nachts auf dem Imbiss-Parkplatz kann man nicht

    Unter grober Fahrlässigkeit wird im allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die im Rechtsverkehr erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGHZ 77, 274, 278, BGH, NJW 2013, 1946 Rn 11).

    Eine allgemeine Nachforschungspflicht des Erwerbers besteht hingegen nicht (BGH, NJW 2013, 1946 Rn 13).

    Kommt der Erwerber dieser Obliegenheit nach und wird ihm ein gefälschter Kraftfahrzeugbrief vorgelegt, treffen ihn, sofern er die Fälschung nicht erkennen musste und für ihn auch keine anderen Verdachtsmomente vorlagen, keine weiteren Nachforschungspflichten (BGH, NJW 2013, 1946 Rn. 14).

    Er führt nur dann nicht zu weitergehenden Nachforschungspflichten, wenn er sich für den Erwerber als nicht weiter auffällig darstellt (BGH, NJW 2013, 1946 Rn. 15).

  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 79/16

    Kostenschuldnerschaft für Notarkosten: Auswirkungen einer Bitte eines

    Dieses kann lediglich prüfen, ob der maßgebliche Rechtsbegriff verkannt, Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht beachtet worden sind (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 14. Februar 2014 - V ZR 102/13, NVwZ 2014, 967 Rn. 9; Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - II ZB 5/12, WM 2014, 618 Rn. 30 mwN).
  • OLG Stuttgart, 21.07.2021 - 9 U 90/21

    Gutgläubiger Erwerb bei Zurückbehaltung des Kraftfahrzeugbriefs

    Andererseits kann eine Bösgläubigkeit vorliegen, wenn besondere Umstände seinen Verdacht erregen mussten und er diese unbeachtet lässt (BGH, Urteil vom 19.07.2019 - V ZR 255/17, NJW 2019, 3147 [Rn. 47]); Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 [Rn. 13], jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 12.10.2022 - 7 U 974/21

    Gutgläubiger Erwerb eines bei einer unbegleiteten Probefahrt entwendeten

    Kommt der Erwerber dieser Obliegenheit nach und wird ihm ein gefälschter Kraftfahrzeugbrief vorgelegt, treffen ihn, sofern er die Fälschung nicht erkennen musste und für ihn auch keine anderen Verdachtsmomente vorlagen, keine weiteren Nachforschungspflichten (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, juris Rn. 14).

    Bei einer Übereinstimmung des Namens des Veräußerers mit den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren kann der Erwerber - vorbehaltlich anderweitiger Anhaltspunkte - auf die Eigentümerstellung des Veräußerers vertrauen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, juris Rn. 9).

  • OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18

    Anspruch auf Herausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II; Kauf eines

  • OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14

    Rechtsfolgen des Handelns unter Nutzung eines fremden Accounts bei der

  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 2 U 72/16

    Gutgläubiger Eigentumserwerb: Rechtliches Interesse an der Feststellung des

  • OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14

    Zug-um-Zug-Verurteilung: Hinreichende Bestimmtheit der Gegenleistung

  • LG Marburg, 25.04.2018 - 1 O 158/17

    Die Probefahrt des Kaufinteressenten mit einem Fahrzeug ist als Fall der

  • OLG Koblenz, 07.10.2014 - 3 U 91/14

    Zustandekommen des Vertrages beim Handeln unter frendem Namen

  • OLG Schleswig, 07.04.2017 - 17 U 6/17

    Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeugs: Rechtsschutzbedürfnis für

  • OLG Hamm, 02.08.2021 - 18 U 105/20

    Verkauf eines Kfz und anschließende Rückanmietung Eigentumsverlust mit

  • OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 23/21

    Eigentum an einem Sportboot; Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten;

  • OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16

    Gebrauchtwagenkauf - gutgläubiger Erwerb

  • OLG Köln, 07.04.2020 - 16 U 233/19

    Gutgläubiger Erwerb eines Gebrauchtwagens

  • OLG München, 16.01.2019 - 20 U 1732/18

    Zu den Voraussetzungen einer grob fahrlässigen Unkenntnis von der

  • OLG Saarbrücken, 21.07.2021 - 4 U 33/20

    Ist die Echtheit der Unterschrift des Darlehensnehmers streitig, kann es für das

  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 6/21

    Betrug (Vermögensschaden durch Täuschung über fehlenden Willen zur Vertragstreue:

  • OLG Brandenburg, 18.06.2014 - 4 U 116/13

    Sachenrecht: Herausgabeanspruch des Eigentümers; Anforderungen an die Annahme

  • OLG Köln, 18.02.2016 - 12 U 28/15
  • VGH Bayern, 08.07.2013 - 8 ZB 12.562

    Beseitigung eines Autowracks ohne amtliches Kennzeichen von öffentlichem

  • BGH, 21.05.2019 - 4 StR 567/18

    Vermögensschaden des Käufers eines Kraftfahrzeugs bei Nichterwerb des Eigentums

  • OLG Frankfurt, 26.11.2020 - 26 U 64/20

    Auftreten des Veräußerers unter dem aus den Fahrzeugpapieren ersichtlichen Namen

  • BGH, 21.05.2019 - 4 StR 574/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verurteilung

  • OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 14/14

    Kein gutgläubiger Erwerb eines wertvollen Sportwagens wegen offensichtlich

  • LG Bochum, 10.07.2015 - 4 O 21/15
  • VG München, 19.09.2013 - M 15 K 12.1704

    Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen

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