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   BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17   

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https://dejure.org/2018,3816
BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17 (https://dejure.org/2018,3816)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2018 - 4 StR 311/17 (https://dejure.org/2018,3816)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2018 - 4 StR 311/17 (https://dejure.org/2018,3816)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 315c Abs. 1 Nr. 2 d) StGB; § 37 StVO; § 15 StGB; § 212 StGB
    Gefährdung des Straßenverkehrs durch zu schnelles Fahren an Straßeneinmündungen (Begriff der Straßeneinmündung: Fußgängerfurten als Teil der Einmündung; erforderliche Risikozusammenhang zwischen zu schnellem Fahren und Gefährdung: keine Unterbrechung durch ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 222 StGB

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bedeutung der Eigengefährdung für das Vorliegen von bedingtem Tötungsvorsatz - Bremer Raserfall

  • IWW

    §§ 69, 69a StGB, § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 154 Abs. 2 StPO, § 21 Abs. 1 StVG, § 301 StPO, § 315c Abs. 1 Nr. 2 d), Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2 d) StGB, § 25 Abs. 3 Satz 1 StVO, § 37 StVO

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des bedingten Tötungsvorsatzes in der Beweiswürdigung in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Fahrlässige Tötung aufgrund Kollision mit einem Fußgänger durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit dem Motorrad

  • rewis.io

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Abgrenzung zwischen Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit in "Raserfällen"; Risikozusammenhang bei Rotlichtverstoß des getöteten Fußgängers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung des bedingten Tötungsvorsatzes in der Beweiswürdigung in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Fahrlässige Tötung aufgrund Kollision mit einem Fußgänger durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit dem Motorrad

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä.

  • kripoz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voluntatives Vorsatzelement und psychologisches Schuldmoment - Die Diskussion um die sog. "Raser-Fälle" als Ausdruck einer sich wandelnden Strafkultur? (Prof. Dr. Carsten Momsen; KriPoZ 2018, 76-100)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 154
  • StV 2018, 426
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Kleve, 17.02.2020 - 140 Ks 6/19

    Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen; verbotenes Kraftfahrzeugrennen

    Er hat mittels des von ihm gesteuerten Pkw den Tod der Sema Y herbeigeführt, wobei die Kausalität auch nicht unterbrochen ist, falls sie vor dem Einbiegen nicht gehalten oder die herannahenden Angeklagten nicht ausreichend lang beobachtet haben sollte (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2018 - 4 StR 311/17 Rn. 30).

    Dagegen liegt lediglich Fahrlässigkeit vor, wenn der Täter mit dem als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGH, Urteil vom 01.03.2018 - 4 StR 399/17 Rn. 19; BGH, Urteil vom 01.03.2018 - 4 StR 158/17 Rn. 13; BGH, Urteil vom 01.03.2018 - 4 StR 311/17 Rn. 20 ff.; BGH, Beschluss vom 16.01.2019 - 4 StR 345/18).

  • OLG München, 24.05.2019 - 10 U 500/16

    Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss wegen Teilnahme an einer

    Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob der Täter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalles an (BGH DAR 2018, 377; DAR 2018, 380).

    Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die - wie vorliegend - nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, kann aber eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat (vgl. BGH DAR 2018, 377; DAR 2018, 380; BayObLG, NJW 1955, 1448, 1449).

  • LG Kleve, 07.06.2021 - 150 Ks 1/21

    Tötungsvorsatz; Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen

    Falls Frau T vor dem Einbiegen nicht gehalten oder die herannahenden Fahrzeuge des Angeklagten und des Zeugen U nicht ausreichend lang beobachtet haben sollte, hat dies die Ursächlichkeit des Verhaltens des Angeklagten nicht unterbrochen (vgl. BGH, NStZ-RR 2018, 154-156 Rn. 30).
  • LG Münster, 02.07.2018 - 8 KLs 14/18

    Dreieinhalb Jahre Haft für Raser aus Münster

    Gegen das Willenselement des bedingten Vorsatzes lässt sich indes anführen, dass der Angeklagte in dem Zeitpunkt, als er wahrnahm, dass die Geschädigte auf die X-Straße einbog, nach seiner glaubhaften Einlassung eine Bremsung einleitete (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 01.03.2018, 4 StR 311/17).
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