Rechtsprechung
BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 212 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 69a StGB
Tötungsvorsatz (bedingter Tötungsvorsatz bei riskanten, eigengefährdenden Verhaltensweisen im Straßenverkehr: erforderliche Gesamtbetrachtung des Einzelfalls, vom Täter erkannte Selbstgefährdung als Indiz gegen einen Tötungsvorsatz, keine Erfahrungs- oder Rechtssätze zum Vorstellungsbild bestimmter Personengruppen, hier: Berliner Raser-Fall; Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; Zeitpunkt des Tatentschlusses: bei Vornahme der erfolgsursächlichen Handlungen, kein strafbarer dolus subsequens); Mittäterschaft (erforderlicher gemeinsamer Tatentschluss zum konkreten Delikt); Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (Bemessung der Sperrfrist: Berücksichtigung von Dauer und Wirkung des Strafvollzugs infolge einer Freiheitsstrafe) - IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 212 Abs 1 StGB
Bedingter Tötungsvorsatz bei illegalem Autorennen: Bedeutung der Eigengefährdung - verkehrslexikon.de
Zur Bedeutung der Eigengefährdung für das Vorliegen von bedingtem Tötungsvorsatz bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr - Berliner Raserfall
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Kein genereller Tötungsvorsatz bei "Rasern" bzw. Autorennen
- Jurion
Bedeutung der Eigengefährdung für das Vorliegen von bedingtem Tötungsvorsatz bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr; Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände bei der Prüfung von Vorsatz oder (bewusster) Fahrlässigkeit bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 16 Abs. 1 ; StGB § 212 Abs. 1
Bedeutung der Eigengefährdung für das Vorliegen von bedingtem Tötungsvorsatz bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr; Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände bei der Prüfung von Vorsatz oder (bewusster) Fahrlässigkeit bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Entscheidungen in drei sogenannten "Raser-Fällen"
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Sind die Berliner "Kudamm-Raser” Mörder?
- tagesschau.de (Pressemeldung, 01.03.2018)
Mordurteil gegen Berliner Raser aufgehoben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Illegale Autorennen - und der bedingte Tötungsvorsatz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Raser sind Mörder! Oder doch nicht?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Urteile gegen Berliner Raser aufgehoben
- lto.de (Pressebericht, 01.03.2018)
Berliner Ku'Damm-Raser sind keine Mörder
- taz.de (Pressebericht, 01.03.2018)
Mord-Urteil gekippt
- spiegel.de (Pressemeldung)
Mordurteil gegen Berliner Raser gekippt
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Berliner Raser-Fall
- faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.02.2018)
"Das Urteil zu kippen wäre ein furchtbares Signal"
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 31.01.2018)
Ku'Damm-Raser-Fall: War das Mord?
- sueddeutsche.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.12.2017)
Revision nach Mordurteil gegen Autoraser
- stuttgarter-nachrichten.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.02.2018)
Raser in Berlin - Der BGH überprüft einen Mord am Steuer
- taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.02.2018)
Revisionsprozess gegen Berliner Raser: Verurteilung wegen Mordes wackelt
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
BGH prüft Mordurteil gegen Berliner Raser
Vor Ergehen der Entscheidung:
Besprechungen u.ä. (19)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Zwischen Bewährungs- und lebenslanger Freiheitsstrafe: Illegale Autorennen mit Todesfolge (Prof. Dr. Paul Krell; HRRS 2018, 237-242)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Der Berliner Raser-Fall als Prüfstein für das voluntative Vorsatzelement (Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel und Dr. Matthias Wachter; HRRS 2018, 332-335)
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zur Tendenz der Normativierung der Vorsatzfeststellung am Beispiel der aktuellen Raser-Fälle (Dr. Theresa Schweiger; HRRS 2018, 407)
- zeit.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung)
Keine Verharmlosung der Raserei (Junior-Prof. Dr. Elisa Hoven)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung)
Urteil zu KuDamm-Rennen: Deutschland, deine Raser
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Der BGH und das Raser-Urteil des LG Berlin: So nicht
- Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
"Berliner Raserfall"
§§ 8, 16 I, 25 II, 211, 212 I StGB
B) Tatbestand, h) Tötungsdelikte, j) Täterschaft und Teilnahme, Materielles Strafrecht, Mittäterschaft, Mord, Strafrecht AT, Strafrecht BT, Totschlag, Vorsatz - augsburger-allgemeine.de (Pressekommentar, 01.03.2018)
Das Raser-Urteil zeugt von Mutlosigkeit
- taz.de (Pressekommentar, 02.03.2018)
Gericht fährt auf der mittleren Spur
- deutschlandfunk.de (Pressekommentar, 01.03.2018)
Signale zu geben ist nicht Aufgabe der Justiz
- tagesspiegel.de (Pressekommentar, 01.03.2018)
Wir sind alle Raser - öfter, als wir denken
- sueddeutsche.de (Pressekommentar, 01.03.2018)
Jeder Raser ist ein Gefährder
- meedia.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Das "Raser"-Urteil des BGH - und die postwendende "Analysen"-Kultur von Medien und Experten (Thomas Fischer; MEEDIA, 20.03.2018)
- kripoz.de (Entscheidungsbesprechung)
Voluntatives Vorsatzelement und psychologisches Schuldmoment - Die Diskussion um die sog. "Raser-Fälle" als Ausdruck einer sich wandelnden Strafkultur? (Prof. Dr. Carsten Momsen; KriPoZ 2018, 76-100)
- spiegel.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Vorsatz, Irrtum, Strafbedürfnis (Thomas Fischer; SPIEGEL Online, 26.05.2018)
- juris.de
, S. 42 (Entscheidungsbesprechung)
Mord im Straßenverkehr? Die Berliner "Raser-Entscheidung"
- hanoverlawreview.de
(Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Berliner Raser-Fall
- faz.net (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Überschätzung schützt vor Strafe nicht (Jun.-Prof. Dr. Elisa Hoven)
- deutschlandfunk.de (Interview mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.02.2018)
"Eine sehr schwere Entscheidung für den BGH"
Vor Ergehen der Entscheidung:
Sonstiges
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Vorsatzfeststellung in "Raser-Fällen"" von Prof. Dr. Tatjana Hörnle, original erschienen in: NJW 2018, 1576 - 1578.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- (Für BGHSt vorgesehen)
- NJW 2018, 1621
- NStZ 2018, 409
- NStZ 2018, 528
- StV 2018, 419
- JR 2018, 340
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17
YouTube-Raser "Alpi": Verurteilung (nur) wegen fahrlässiger Tötung …
Dabei hat der Tatrichter die im Einzelfall in Betracht kommenden, einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17; vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516, 517; Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307).Hierfür können sich wesentliche Indizien aus den objektiven Tatumständen ergeben, namentlich dem täterseitig genutzten Verkehrsmittel und den konkret drohenden Unfallszenarien (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 mwN).
- LG Berlin, 27.08.2018 - 540 Ks 4/18
Kudamm-Prozess: Alle Richter erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit …
Auf die Revisionen der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 - das angefochtene Urteil vom 27. Februar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, .an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. - BGH, 04.12.2018 - 4 StR 319/18 Im Übrigen ist die Feststellung des Vorsatzes keine dem Sachverständigenbeweis zugängliche Frage, sondern obliegt allein dem Tatrichter (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, NJW 2018, 1621, 1624; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 583;… LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 15 Rn. 63).
- LG Münster, 02.07.2018 - 8 KLs 14/18
Dreieinhalb Jahre Haft für Raser aus Münster
Diese stellt einen wesentlichen Indikator für das Vorliegen des sog. Wissenselements des bedingten Verletzungs- und Gefährdungsvorsatzes dar (vgl. auch BGH, Urt. v. 01.03.2018, 4 StR 399/17).Vielmehr sind im Rahmen der Gesamtwürdigung auch die sog. vorsatzkritischen Umstände, also die einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände, in die Erwägungen einzubeziehen (vgl. zu Vorstehendem BGH, Urt. v. 01.03.2018, 4 StR 399/17, m.w.N.).
Dabei kann für die Beurteilung, ob das sog. Willenselement vorliegt, nicht auf den Zeitpunkt abgestellt werden, zu dem der Angeklagte wahrgenommen hat, dass die Geschädigte auf die Straße einbiegt, da eine Vermeidung der Kollision zu diesem Zeitpunkt für ihn nach den vorbenannten Feststellungen wegen seiner weit überhöhten Geschwindigkeit nicht mehr möglich war und es sich daher um einen unbeachtlichen dolus subsequens handeln würde (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2018, 4 StR 399/17).
Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, kann aber eine als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass der Täter auf einen guten Ausgang vertraut hat (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2018, 4 StR 399/17).
- BGH, 31.01.2019 - 4 StR 432/18 Die Beweiserwägungen, mit denen die Jugendkammer das Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes verneint hat, halten unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, NJW 2018, 1621, 1622; vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17, NStZ 2018, 206, 207; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37) einer rechtlichen Prüfung nicht stand.
Beide Elemente des bedingten Vorsatzes müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 aaO, 1623;… vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, BGHR § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 67).
Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls erfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 aaO, 1623; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186), in welche insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 582).