Rechtsprechung
BGH, 01.03.2023 - IV ZR 84/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, §§ 3 ff. ZPO, § 3 ZPO, § 4 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, §§ 101 Abs. 1 Halbsatz 1, 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer; Beanspruchung der Zahlung einer Prämie für eine Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 3 ff.; ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1
Bestimmung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer; Beanspruchung der Zahlung einer Prämie für eine Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 01.10.2020 - 4 O 225/12
- OLG Hamm, 12.01.2022 - 20 U 208/20
- BGH, 01.03.2023 - IV ZR 84/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.07.2011 - III ZR 23/11
Streitwert einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit
Auszug aus BGH, 01.03.2023 - IV ZR 84/22
Grundsätzlich entspricht dieser Wert dem bezifferten Schuldbetrag (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - III ZR 23/11, NJW-RR 2012, 60 Rn. 2).Ausnahmsweise kann die Beschwer jedoch niedriger als der Betrag der Forderungen geschätzt werden, von denen die Partei freigehalten werden möchte (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 aaO).
- BGH, 09.05.2017 - XI ZR 484/15
Festsetzung des Werts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden …
Auszug aus BGH, 01.03.2023 - IV ZR 84/22
Ist die Inanspruchnahme des Freistellungsgläubigers ausgeschlossen oder liegt sie fern, ist der Wert mit einem Bruchteil des Forderungsbetrags zu bemessen (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - XI ZR 484/15, juris Rn. 3).Vorliegend beträgt die Beschwer des Beklagten danach 10 % des Betrags der in Betracht kommenden Forderungen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 aaO).
- BGH, 16.03.2022 - IV ZR 20/21
Nichtzulassungsbeschwerde: Bestimmung des Beschwerdewerts
Auszug aus BGH, 01.03.2023 - IV ZR 84/22
Er bemisst sich nach dem Interesse des Beschwerdeführers an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts, das nach den sich aus den Vorschriften der §§ 3 ff. ZPO ergebenden allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln ist (Senatsbeschluss vom 16. März 2022 - IV ZR 20/21, juris Rn. 3 m.w.N.).Anhaltspunkte für diese Beträge übersteigende Forderungen hätte der Beklagte innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde darlegen und glaubhaft machen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. März 2022 - IV ZR 20/21, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 12. Juli 2022 - II ZR 97/21, NJW-RR 2022, 1223 Rn. 2).
- BGH, 12.07.2022 - II ZR 97/21
Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung des Beschwerdewerts für die Anfechtung eines …
Auszug aus BGH, 01.03.2023 - IV ZR 84/22
Anhaltspunkte für diese Beträge übersteigende Forderungen hätte der Beklagte innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde darlegen und glaubhaft machen müssen (…vgl. Senatsbeschluss vom 16. März 2022 - IV ZR 20/21, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2022 - II ZR 97/21, NJW-RR 2022, 1223 Rn. 2).