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   BGH, 01.03.2023 - XII ZB 444/22   

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https://dejure.org/2023,7069
BGH, 01.03.2023 - XII ZB 444/22 (https://dejure.org/2023,7069)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2023 - XII ZB 444/22 (https://dejure.org/2023,7069)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2023 - XII ZB 444/22 (https://dejure.org/2023,7069)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § ... 51 Abs. 1 VersAusglG, §§ 51 Abs. 2 VersAusglG, 225 Abs. 2, 3 FamFG, § 97 a SGB VI, § 120 f Abs. 2 Nr. 3 SGB VI, § 51 Abs. 2 VersAusglG, § 225 Abs. 2, § 225 Abs. 2 FamFG, § 225 Abs. 3 Alt. 1 FamFG, § 18 Abs. 1 SGB IV, § 225 Abs. 3 Alt. 2 FamFG, § 51 Abs. 2 letzter Halbsatz VersAusglG, § 76 g SGB VI, § 18 Abs. 1 VersAusglG, §§ 76 g, 307 e, 307 f SGB VI, § 32 VersAusglG

  • Wolters Kluwer

    Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision"

  • rewis.io
  • familienrecht-deutschland.de PDF

    VersAusglG § 51; FamFG § 225; SGB VI § 76g
    Versorgungsausgleich; Abänderung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich; Anrecht in der Art von Entgeltpunkten aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sogenannte Grundrenten-Entgeltpunkte); keine Einbeziehung in die abzuändernde ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abänderung eines Versorgungsausgleichs - und die Grundrenten-Entgeltpunkte

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Grundrente und die Abänderung des Versorgungsausgleichs

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Abänderung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1808
  • MDR 2023, 705
  • FamRZ 2023, 764
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 360/22

    Ausgleich des Anrechtes aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - XII ZB 444/22
    Zwar handelt es sich bei den Entgeltpunkten aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte) um ein im Versorgungsausgleich auszugleichendes Anrecht (vgl. Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 360/22 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Sie stellen jedoch ein eigenständiges Anrecht dar, das im Versorgungsausgleich gesondert intern zu teilen ist und deshalb weder den allgemeinen Entgeltpunkten hinzugerechnet noch solchen im Rahmen einer Geringfügigkeitsprüfung nach § 18 Abs. 1 VersAusglG gegenübergestellt werden darf (§ 120 f Abs. 2 Nr. 3 SGB VI; vgl. Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 360/22 - mwN, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 08.11.2017 - XII ZB 105/16

    Versorgungsausgleich: Bestimmung der konkreten Wesentlichkeitsgrenze im Rahmen

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - XII ZB 444/22
    b) Bei der Abänderung von Entscheidungen über den Ausgleich von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem bis 31. August 2009 geltenden Recht ist die Überschreitung der absoluten Wesentlichkeitsgrenze nach § 225 Abs. 3 Alt. 2 FamFG anhand des Rentenbetrags als maßgeblicher Bezugsgröße zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 105/16 - FamRZ 2018, 176 Rn. 17 ff.).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 1 UF 188/23

    Absehen von Versorgungsausgleich bei Anrecht aus Grundrentenzuschlag für

    aa) Entgeltpunkte für langjährige Versicherung stellen ein eigenständiges Anrecht dar, das im Versorgungsausgleich gesondert intern zu teilen ist und deshalb den allgemeinen Entgeltpunkten weder hinzugerechnet noch im Rahmen der Geringfügigkeitsprüfung nach § 18 Abs. 1 VersAusglG gegenübergestellt werden darf (BGH, Beschluss v. 01.03.2023 - XII ZB 360/22, juris, Rn. 25; Beschluss v. 01.03.2023 - XII ZB 444/22, juris, Rn. 14; Beschluss v. 28.06.2023 - XII ZB 81/23, juris, Rn. 14).
  • OLG Braunschweig, 05.06.2023 - 1 UF 25/23

    Versorgungsausgleich; Grundrente; Geringfügigkeit; Verwaltungsaufwand;

    Die Entgeltpunkte für langjährige Versicherung stellen ein eigenständiges Anrecht dar, das im Versorgungsausgleich gesondert intern zu teilen ist und deshalb den allgemeinen Entgeltpunkten weder hinzugerechnet noch im Rahmen der Geringfügigkeitsprüfung nach § 18 Abs. 1 VersAusglG gegenübergestellt werden darf (BGH, a.a.O., Rn. 25 sowie Beschluss vom 01.03.2023 - XII ZB 444/22 , juris Rn. 14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.01.2023 - 11 UF 204/22 , juris Rn. 29).
  • OLG Braunschweig, 25.05.2023 - 1 UF 38/23

    Versorgungsausgleich; Grundrente; Geringfügigkeit; Verwaltungsaufwand;

    Die Entgeltpunkte für langjährige Versicherung stellen ein eigenständiges Anrecht dar, das im Versorgungsausgleich gesondert intern zu teilen ist und deshalb den allgemeinen Entgeltpunkten weder hinzugerechnet noch im Rahmen der Geringfügigkeitsprüfung nach § 18 Abs. 1 VersAusglG gegenübergestellt werden darf (BGH, a.a.O., Rn. 25 sowie Beschluss vom 01.03.2023 - XII ZB 444/22 , juris Rn. 14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.01.2023 - 11 UF 204/22 , juris Rn. 29).
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