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   BGH, 01.04.1952 - 1 StR 867/51   

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https://dejure.org/1952,254
BGH, 01.04.1952 - 1 StR 867/51 (https://dejure.org/1952,254)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1952 - 1 StR 867/51 (https://dejure.org/1952,254)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1952 - 1 StR 867/51 (https://dejure.org/1952,254)
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Gezielter Todesschuß

§ 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), § 27 StGB, Täterexzeß, Anstiftervorstellung

Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 223
  • NJW 1952, 632
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 1 StR 867/51
    Das ist rechtlich einwandfrei (BGHSt 1 S. 105).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 1 StR 867/51
    Die Vorschrift des § 273 Abs. 3 StPO gibt zudem, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (RGSt Bd 5 S. 352; Bd 28 S. 394; Urt des Senats vom 2. Oktober 1951 - 1 StR 421/51), überhaupt kein Recht auf Niederschreibung von Zeugenaussagen, dessen Verletzung die Revision begründen könnte.
  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15

    Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge (kein Ausschluss durch

    Sofern der zu einer gefährlichen Körperverletzung Angestiftete dem Misshandelten, insoweit über den Vorsatz des Anstifters hinausgehend, mit Tötungsvorsatz eine Verletzung zufügt, die auch zum Tode des Opfers führt, kann der Anstifter wegen Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) schuldig sein (BGH, Urteil vom 1. April 1952 - 1 StR 867/51, BGHSt 2, 223, 226).

    Die von dem Angestifteten dem Opfer mit Tötungsvorsatz zugefügten Körperverletzungen dürfen also - wenn eine Verurteilung nach § 227 StGB in Betracht kommen soll - nicht von anderer Art und Beschaffenheit sein, als der Anstifter wollte und es sich vorstellte (BGH, Urteile vom 1. April 1952 - 1 StR 867/51, BGHSt 2, 223, 226 und vom 20. Mai 1986 - 1 StR 224/86, NJW 1987, 77 f.).

  • BGH, 03.06.1964 - 2 StR 14/64

    Knüppel - §§ 250, 26 StGB, Anstiftung zur Qualifikation, omnimodo facturus; § 251

    1.) Da die vorsätzliche Tötung durch den Täter O. über die gebilligte Gewaltanwendung beim Raub hinausging, kann der Angeklagte für die Folgen dieses Exzesses nicht verantwortlich gemacht werden (vgl. BGHSt 2, 223, 225).
  • BGH, 15.03.2022 - 2 StR 302/21

    Beihilfe (Voraussetzungen; nachträgliches Einverständnis); erfolgsqualifizierte

    Sofern der Täter dem Misshandelten, insoweit über den Vorsatz des Teilnehmers hinausgehend, mit Tötungsvorsatz eine Verletzung zufügt, die auch zum Tode des Opfers führt, kann sich daraus eine Strafbarkeit wegen Teilnahme an einer Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1952 - 1 StR 867/51, BGHSt 2, 223, 226).

    Ausreichend für eine Verurteilung eines Teilnehmers nach § 227 StGB - hierzu aber auch erforderlich - ist, dass die von dem Täter dem Opfer mit Tötungsvorsatz zugefügten Körperverletzungen nicht gänzlich von anderer Art und Beschaffenheit sind, als der Teilnehmer wollte und es sich vorstellte (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1952 - 1 StR 867/51, BGHSt 2, 223, 226; vom 20. Mai 1986 - 1 StR 224/86, NJW 1987, 77 f.; vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 43, 45; vgl. auch BeckOK-StGB/Eschelbach, 53. Edition, § 227 Rn. 20).

  • BGH, 23.06.2004 - 5 StR 15/04

    Beweiswürdigung bei Freispruch (Lücken; fehlende Erschöpfung der Feststellungen;

    Damit ist für die Beteiligten der gefährlichen Körperverletzung der Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) erfüllt, beim Angeklagten K als Mittäter, beim Angeklagten D J als Gehilfe (vgl. BGHSt 2, 223; BGHR StGB § 226 (a. F.) Kausalität 3; BGH NStZ 1982, 27; BGH bei Holtz MDR 1986, 795; 1990, 293; RGSt 67, 367; H. J. Hirsch in LK 11. Aufl. § 227 Rdn. 10; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 227 Rdn. 10).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    An dieser ständigen Rechtsprechung (RGSt 5, 352/353; 28, 394, 395; unveröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. April 1952 - 1 StR 867/51 -) ändert sich nichts durch das Antragsrecht, das die neue Fassung des § 273 Abs. 3 StPO den Beteiligten gewährt.
  • BGH, 13.05.1953 - 4 StR 501/52

    Rechtsmittel

    Zutreffend hat das Landgericht dem Beschwerdeführer die Tatbestandsmerkmale des schweren Raubes, die die Merkmaie des von ihm ins Auge gefaßten schweren Diebstahls mitumfassen (§ 250 Nr. 4, § 243 Nr. 7 StGB), gemäß § 50 Abs. 1 StGB nicht zugerechnet, weil ihm nicht nachgewiesen worden ist, daß er auch die Gewaltanwendung gegenüber dem Wärter wenigstens bedingt gewollt hat (BGHSt 2, 223).
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 302/53

    Rechtsmittel

    Ein ähnlicher Gedanke ist in anderem Zusammenhang in der Entscheidung BGHSt 2, 223 ausgesprochen.
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