Rechtsprechung
BGH, 01.04.1965 - III ZR 45/64 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,4189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtswirksamkeit des Erbvertrages - Voraussetzung einer Irrtumsanfechtung - Nachweis für das Vorliegen von die Entziehung des Pflichtteils berechtigenden Gründen - Nachprüfbarkeit der Entscheidung über die wiederholte Vernehmung eines Zeugen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.03.1952 - IV ZR 152/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.04.1965 - III ZR 45/64
Die Revision irrt, wenn sie unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. März 1952 - IV ZR 152/51 - (LM § 2294 BGB Nr. 1) meint, es bestanden Zweifel über den Umfang dieser Beweislast.
- BGH, 18.03.1982 - III ZR 157/81
Umfang der Nachprüfungmöglichkeiten eines Revisionsgerichts - Unterscheidung …
Ob und wieweit das Berufungsgericht sich der Beweiswürdigung des Landgerichts anschloß oder eine erneute Zeugenvernehmung durchführte, lag nach § 398 I ZPO in seinem pflichtgemäßen Ermessen; dessen Ausübung ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich entzogen (Senatsurteil vom 1. April 1965 - III ZR 45/64).