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   BGH, 01.04.1980 - 5 StR 165/80, alt: 5 StR 145/79   

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BGH, 01.04.1980 - 5 StR 165/80, alt: 5 StR 145/79 (https://dejure.org/1980,16893)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1980 - 5 StR 165/80, alt: 5 StR 145/79 (https://dejure.org/1980,16893)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1980 - 5 StR 165/80, alt: 5 StR 145/79 (https://dejure.org/1980,16893)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer beantragten Vernehmung eines Zeugen im Strafprozess - Befragung einer minderjähigen Tochter eines Angeklagten als Zeugin

 
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  • BGH, 29.09.1959 - 1 StR 375/59

    Unerlässlichlichkeit einer Frage i.S.v. § 68a Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - 5 StR 165/80
    Ungeeignet sind Fragen, die nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung nicht gestellt werden sollen (BGHSt 13, 252, 254; 21, 334, 360).

    Wird die Frage aus diesem Grund zurückgewiesen oder in den Fällen des § 241 a Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen dem Verlangen eines Verfahrensbeteiligten nicht gestellt, so muß der Richter regelmäßig im einzelnen angeben, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Gegenstand der Frage bedeutungslos ist; denn nur so wird der Antragsteller in die Lage versetzt, sein weiteres Prozeßverhalten darauf einzurichten (BGHSt 2, 284, 286; 13, 252, 255; BGH Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 5 StR 577/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 371, und vom 6. Mai 1975 - 5 StR 204/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 726; BGH Urteile vom 4. Mai 1976 - 5 StR 180/75 - und vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 -).

    Im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens (BGHSt 13, 252, 255) hätte der Tatrichter zwar die Frage ohne Verletzung des Verfahrensrechts mit der Begründung ablehnen können, daß die Angaben der Zeugin Irmgard V. zum Tatgeschehen selbst dann glaubwürdig sein würden, wenn die Zeugin von ihrem Ehemann geschlagen und beschuldigt worden wäre, sie lasse sich von jedem anfassen.

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - 5 StR 165/80
    Ungeeignet sind Fragen, die nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung nicht gestellt werden sollen (BGHSt 13, 252, 254; 21, 334, 360).

    Sie ist dagegen nicht erforderlich und damit im Sinne des § 241 Abs. 2 StPO ungeeignet, wenn sie für die Entscheidung, ob sich der Angeklagte im Sinne der Anklage schuldig gemacht hat, ohne Bedeutung ist (BGHSt 21, 334, 360).

  • BGH, 13.02.1973 - 5 StR 577/72

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs wegen Verschleppungsabsicht des Antragstellers

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - 5 StR 165/80
    Wird die Frage aus diesem Grund zurückgewiesen oder in den Fällen des § 241 a Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen dem Verlangen eines Verfahrensbeteiligten nicht gestellt, so muß der Richter regelmäßig im einzelnen angeben, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Gegenstand der Frage bedeutungslos ist; denn nur so wird der Antragsteller in die Lage versetzt, sein weiteres Prozeßverhalten darauf einzurichten (BGHSt 2, 284, 286; 13, 252, 255; BGH Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 5 StR 577/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 371, und vom 6. Mai 1975 - 5 StR 204/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 726; BGH Urteile vom 4. Mai 1976 - 5 StR 180/75 - und vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 -).
  • BGH, 06.05.1975 - 5 StR 204/75

    Zur Ablehnung eines Beweisantrages - Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - 5 StR 165/80
    Wird die Frage aus diesem Grund zurückgewiesen oder in den Fällen des § 241 a Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen dem Verlangen eines Verfahrensbeteiligten nicht gestellt, so muß der Richter regelmäßig im einzelnen angeben, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Gegenstand der Frage bedeutungslos ist; denn nur so wird der Antragsteller in die Lage versetzt, sein weiteres Prozeßverhalten darauf einzurichten (BGHSt 2, 284, 286; 13, 252, 255; BGH Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 5 StR 577/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 371, und vom 6. Mai 1975 - 5 StR 204/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 726; BGH Urteile vom 4. Mai 1976 - 5 StR 180/75 - und vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 -).
  • BGH, 04.05.1976 - 5 StR 180/75

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages aus Gründen der fehlenden

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - 5 StR 165/80
    Wird die Frage aus diesem Grund zurückgewiesen oder in den Fällen des § 241 a Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen dem Verlangen eines Verfahrensbeteiligten nicht gestellt, so muß der Richter regelmäßig im einzelnen angeben, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Gegenstand der Frage bedeutungslos ist; denn nur so wird der Antragsteller in die Lage versetzt, sein weiteres Prozeßverhalten darauf einzurichten (BGHSt 2, 284, 286; 13, 252, 255; BGH Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 5 StR 577/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 371, und vom 6. Mai 1975 - 5 StR 204/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 726; BGH Urteile vom 4. Mai 1976 - 5 StR 180/75 - und vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 -).
  • BGH, 20.01.1977 - 3 StR 446/76

    Voraussetzungen des korrigierenden Eingriffs des Revisionsgerichts in die

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - 5 StR 165/80
    Wird die Frage aus diesem Grund zurückgewiesen oder in den Fällen des § 241 a Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen dem Verlangen eines Verfahrensbeteiligten nicht gestellt, so muß der Richter regelmäßig im einzelnen angeben, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Gegenstand der Frage bedeutungslos ist; denn nur so wird der Antragsteller in die Lage versetzt, sein weiteres Prozeßverhalten darauf einzurichten (BGHSt 2, 284, 286; 13, 252, 255; BGH Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 5 StR 577/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 371, und vom 6. Mai 1975 - 5 StR 204/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 726; BGH Urteile vom 4. Mai 1976 - 5 StR 180/75 - und vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 -).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - 5 StR 165/80
    Wird die Frage aus diesem Grund zurückgewiesen oder in den Fällen des § 241 a Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen dem Verlangen eines Verfahrensbeteiligten nicht gestellt, so muß der Richter regelmäßig im einzelnen angeben, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Gegenstand der Frage bedeutungslos ist; denn nur so wird der Antragsteller in die Lage versetzt, sein weiteres Prozeßverhalten darauf einzurichten (BGHSt 2, 284, 286; 13, 252, 255; BGH Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 5 StR 577/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 371, und vom 6. Mai 1975 - 5 StR 204/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 726; BGH Urteile vom 4. Mai 1976 - 5 StR 180/75 - und vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 -).
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