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   BGH, 01.04.1998 - XII ZB 26/98   

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https://dejure.org/1998,5356
BGH, 01.04.1998 - XII ZB 26/98 (https://dejure.org/1998,5356)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1998 - XII ZB 26/98 (https://dejure.org/1998,5356)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1998 - XII ZB 26/98 (https://dejure.org/1998,5356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintritt einer Unterbrechung bei Übermittlung einer Berufungsbegründungsschrift per Telefax - Pflicht einer Anwaltsgehilfin zur Wiederholung des gesamten Übertragungsvorganges oder zur Unterrichtung des Prozeßbevollmächtigten von der Störung - Organisatorische ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Pflicht des Rechtsanwalts zu organisatorischer Vorsorge für Störungen des Faxgeräts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 519 Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1361
  • VersR 1999, 379
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/93

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - XII ZB 26/98
    Auch von zuverlässigen Bürokräften kann nicht erwartet werden zu beurteilen, welche Maßnahmen geeignet sind, schädliche Auswirkungen technischer Pannen der vorliegenden Art zu vermeiden (vgl. auch Senatsbeschluß vom 24. März 1993 - XII ZB 12/93 - BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 2 = NJW 1993, 1655).
  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 427/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    b) Der neue Sachvortrag aus dem Schriftsatz vom 8. März 2002 schließt auch nicht aus, daß ein dem Beklagten nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnender Organisationsmangel darin liegt, daß offenbar nicht durch entsprechende Belehrung sichergestellt worden ist, bei verspätetem Beginn des Faxversands kurz vor Fristablauf den problemlos möglichen Weg des Einwurfs eines überlangen und deshalb für einen Faxversand in einer halben Stunde kaum geeigneten Schriftsatzes in den Nachtbriefkasten des Gerichts zu wählen (zum Maßstab der Sorgfaltspflichten des Anwalts BGH 1. April 1998 - XII ZB 26/98 - NJW-RR 1998, 1361).
  • OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01

    Rechtsmitteleinlegung per Telefax - Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit -

    Insbesondere hat er sich vor der Absendung davon zu überzeugen, dass den Schriftsätzen alle fristwahrenden Unterlagen und Anlagen beigegeben sind (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 1361, 1362, unter I.).
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