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   BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03   

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https://dejure.org/2003,4481
BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03 (https://dejure.org/2003,4481)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2003 - 4 StR 96/03 (https://dejure.org/2003,4481)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2003 - 4 StR 96/03 (https://dejure.org/2003,4481)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 179 StGB; § 261 StPO; § 72 StPO
    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person; Beweiswürdigung (Anforderungen an die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit bei geistig behinderten Personen; eigene Sachkunde; sachverständige Beratung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person; Notwendige Feststellungen; Psychische Widerstandsunfähigkeit gegenüber sexuellen Übergriffen; Geistige Behinderung ; Im Betreuungsverfahren erstattetes fachpsychiatrisches Gutachten ; In der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 179

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 179
    Widerstandsunfähigkeit bei bloßer Schuldunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 602
  • StV 2004, 204
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.10.1999 - 2 StR 248/99

    Ausnutzen einer Lage, in das Opfer schutzlos ist, bei der sexuellen Nötigung;

    Auszug aus BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03
    Entscheidend kommt aber hinzu, daß der in dem schriftlichen Gutachten aus dem Betreuungsverfahren niedergelegte Befund schon für sich genommen nicht belegt, daß Kai L. aufgrund seiner diagnostizierten geistigen Behinderung psychisch widerstandsunfähig (vgl. dazu BGHSt 32, 183, 185; 36, 145, 147; 45, 253, 260 f.) gegenüber den sexuellen Übergriffen des Angeklagten war.
  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03
    Entscheidend kommt aber hinzu, daß der in dem schriftlichen Gutachten aus dem Betreuungsverfahren niedergelegte Befund schon für sich genommen nicht belegt, daß Kai L. aufgrund seiner diagnostizierten geistigen Behinderung psychisch widerstandsunfähig (vgl. dazu BGHSt 32, 183, 185; 36, 145, 147; 45, 253, 260 f.) gegenüber den sexuellen Übergriffen des Angeklagten war.
  • BGH, 06.12.1983 - 1 StR 651/83

    Mißbrauch - Schutzgut - Persönliche Bewegungsfreiheit

    Auszug aus BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03
    Entscheidend kommt aber hinzu, daß der in dem schriftlichen Gutachten aus dem Betreuungsverfahren niedergelegte Befund schon für sich genommen nicht belegt, daß Kai L. aufgrund seiner diagnostizierten geistigen Behinderung psychisch widerstandsunfähig (vgl. dazu BGHSt 32, 183, 185; 36, 145, 147; 45, 253, 260 f.) gegenüber den sexuellen Übergriffen des Angeklagten war.
  • BGH, 08.05.2001 - 4 StR 58/01

    Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Beleidigung; Hilflose Lage; Sexueller

    Auszug aus BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03
    Jedenfalls genügt allein die Feststellung einer § 20 StGB unterfallenden geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht, um die Annahme der Widerstandsunfähigkeit im Sinne des § 179 StGB zu begründen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2001 - 4 StR 58/01 -, insoweit in StV 2001, 679 nicht abgedr.
  • BGH, 13.11.2002 - 4 StR 438/02

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03
    und vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02 - (Oligophrenie); Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 179 Rdn. 9 und 11 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der

    Die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein genügt für die Annahme von Widerstandsunfähigkeit aber nicht (BGH NStZ 2003, 602; BGH, Beschluß vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04; Tröndle/ Fischer StGB 52. Aufl. § 179 Rdn. 9, 11).
  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; sexueller Missbrauch

    Entscheidend kommt hinzu, dass die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein die Annahme von Widerstandsunfähigkeit nicht belegt (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05, NStZ-RR 2005, 232; BGH, Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602; BGH, Beschluss vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02, BGHR StGB § 179 I Widerstandsunfähigkeit 9; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 179 Rn. 9).
  • BGH, 26.01.2005 - 2 StR 456/04

    Widerstandsunfähigkeit (geistige Behinderung; Überzeugungsbildung; Begründung)

    Eine Widerstandsunfähigkeit in diesem Sinne folgt nicht allein daraus, daß der Geschädigte geistig behindert ist (BGH NStZ 2003, 602).
  • BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17

    Strafzumessung (Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat);

    Eine Widerstandsunfähigkeit konnte danach nicht schon ohne nähere Begründung auf die Feststellung einer geistigen Behinderung und daraus resultierende allgemeine Kompetenzmängel gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 385/08, NStZ-RR 2009, 14; Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04, NStZ-RR 2005, 172, 173; Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602, 603).
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