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   BGH, 01.04.2008 - X ZR 150/05   

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https://dejure.org/2008,6835
BGH, 01.04.2008 - X ZR 150/05 (https://dejure.org/2008,6835)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2008 - X ZR 150/05 (https://dejure.org/2008,6835)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2008 - X ZR 150/05 (https://dejure.org/2008,6835)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Individualvereinbarung als eine im Revisionsverfahren nur eingeschränkt überprüfbare Aufgabe des Tatrichters; Vorliegen einer planwidrigen Vereinbarungslücke als Voraussetzung für die Durchführung einer ergänzenden Vertragsauslegung; Erforderlichkeit der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangshypothek als Grund für Rücktritt von Grundstücksschenkung; Belastungsverbot und Zwangshypothek

  • Judicialis

    ZPO § 41; ; ZPO § 41 Nr. 6; ; ZPO § 178 Abs. 2; ; BGB § 130 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1041; ; BGB § 1042; ; BGB § 1043; ; BGB § 1044; ; BGB § 1045; ; BGB § 1046; ; BGB § 1047; ; BGB § 1051

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 31/02

    Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - X ZR 150/05
    Die Mitwirkung an der Versagung der Prozesskostenhilfe füllt den Ausschlussgrund des § 41 Nr. 6 ZPO im Hinblick auf das Berufungsurteil nicht aus (vgl. BSG, Beschl. v. 14.4.2004 - B 9 VG 3/03 BH, in juris veröffentlicht), zumal, da die Regelung in § 41 ZPO die Ausschließungsgründe abschließend aufführt und diese Vorschrift schon wegen der verfassungsmäßigen Anforderung, den gesetzlichen Richter im voraus möglichst eindeutig zu bestimmen, einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich ist (BGH, Beschl. v. 20.10.2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 m.w.N.).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - X ZR 150/05
    Das Berufungsgericht, das diesen Vortrag wegen nicht ausreichender Substantiierung als unbeachtlich angesehen hat, hat dabei nicht hinreichend beachtet, dass ein Sachvortrag bereits dann erheblich ist, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen, und dass die Angabe näherer Einzelheiten nur erforderlich ist, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (vgl. nur Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 77/89, NJW 1991, 2707, 2709).
  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - X ZR 150/05
    cc) Zunächst hat das Berufungsgericht richtig gesehen, dass eine planwidrige Lücke des Vereinbarten (vgl. nur BGHZ 127, 138, 142) Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist.
  • BSG, 14.04.2004 - B 9 VG 3/03 BH

    Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - X ZR 150/05
    Die Mitwirkung an der Versagung der Prozesskostenhilfe füllt den Ausschlussgrund des § 41 Nr. 6 ZPO im Hinblick auf das Berufungsurteil nicht aus (vgl. BSG, Beschl. v. 14.4.2004 - B 9 VG 3/03 BH, in juris veröffentlicht), zumal, da die Regelung in § 41 ZPO die Ausschließungsgründe abschließend aufführt und diese Vorschrift schon wegen der verfassungsmäßigen Anforderung, den gesetzlichen Richter im voraus möglichst eindeutig zu bestimmen, einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich ist (BGH, Beschl. v. 20.10.2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 m.w.N.).
  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 346/02

    Rechte des Käufers nach Erlöschen der Baugenehmigung und Rückzahlung der

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - X ZR 150/05
    Eine solche planwidrige Lücke liegt dann vor, wenn die Parteien mit der getroffenen Regelung ein bestimmtes Ziel erreichen wollten, dies aber wegen der Lückenhaftigkeit des Vereinbarten nicht gelungen ist (BGH, Urt. v. 20.3.2003 - V ZR 346/02, NJW-RR 2004, 554 = BGH-Report 2004, 425).
  • BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96

    Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - X ZR 150/05
    aa) Die Auslegung der Individualvereinbarung zwischen den Parteien ist zunächst Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf überprüfbar, ob sie auf Verfahrensfehlern beruht, etwa weil wesentliches Tatsachenmaterial außer Acht gelassen wurde, oder gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder gesetzliche Auslegungsregeln verstoßen worden ist (vgl. z.B. Sen.Urt. v. 9.10.2002 - X ZR 80/01, BGH-Report 2003, 150; Urt. v. 25.2.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968; BGHZ 135, 269, 273).
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - X ZR 150/05
    Auch das ist im Revisionsverfahren nur eingeschränkt überprüfbar (BGH, Urt. v. 17.4.2002 - VIII ZR 297/01, WM 2002, 1229).
  • BGH, 09.10.2002 - X ZR 80/01

    Fehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung wegen innerer Widersprüche

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - X ZR 150/05
    aa) Die Auslegung der Individualvereinbarung zwischen den Parteien ist zunächst Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf überprüfbar, ob sie auf Verfahrensfehlern beruht, etwa weil wesentliches Tatsachenmaterial außer Acht gelassen wurde, oder gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder gesetzliche Auslegungsregeln verstoßen worden ist (vgl. z.B. Sen.Urt. v. 9.10.2002 - X ZR 80/01, BGH-Report 2003, 150; Urt. v. 25.2.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968; BGHZ 135, 269, 273).
  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 251/93

    Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - X ZR 150/05
    Die Folgerung des Berufungsgerichts, auch dieser Fall habe dem Rücktrittsrecht unterworfen werden sollen, ist deshalb aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. auch BGH, Urt. v. 22.9.1994 - IX ZR 251/93, NJW 1994, 3299 = MDR 1995, 791).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - X ZR 150/05
    aa) Die Auslegung der Individualvereinbarung zwischen den Parteien ist zunächst Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf überprüfbar, ob sie auf Verfahrensfehlern beruht, etwa weil wesentliches Tatsachenmaterial außer Acht gelassen wurde, oder gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder gesetzliche Auslegungsregeln verstoßen worden ist (vgl. z.B. Sen.Urt. v. 9.10.2002 - X ZR 80/01, BGH-Report 2003, 150; Urt. v. 25.2.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968; BGHZ 135, 269, 273).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 21 U 23/02

    Grundstücksschenkungsvertrag: Anwendungsbereich einer durch Vormerkung

  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 60/02 B

    Ausschluß eines ehrenamtlichen Richters im Berufungsverfahren - Mitwirkung an der

  • OLG Köln, 07.04.2009 - 15 U 70/05

    Recht eines Grundstückseigentümers auf Rückauflassung wegen vertraglich

    Auf die von dem Beklagten hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der 10. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Revision mit Beschluss vom 22.01.2008 - X ZR 150/05 - zugelassen (Bl. 53 BGH-GA).
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