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   BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11   

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https://dejure.org/2011,11434
BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11 (https://dejure.org/2011,11434)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2011 - V ZB 26/11 (https://dejure.org/2011,11434)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2011 - V ZB 26/11 (https://dejure.org/2011,11434)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Dauer einer Freiheitsentziehung nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 16 Abs. 1; FamFG § 425 Abs. 1
    Berechnung der Dauer einer Freiheitsentziehung nach dem FamFG im Falle der Anordnung einer befristeten Sicherungshaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11
    1. Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, Rn. 5, juris; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97) und dem Betroffenen durch die mögliche Vollziehung schon jetzt größere Nachteile drohen als der beteiligten Behörde bei Aussetzung der Vollziehung (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).

  • BayObLG, 14.08.1996 - 3Z BR 205/96
    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11
    Selbst ein solcher ausdrücklich angeordneter Beginn der Sicherungshaft wäre unzulässig (OLG Frankfurt, InfAuslR 1996, 144, 145; Bay- ObLG, FGPrax 1996, 240).
  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09

    Ausländerrecht: Zuständige Ausländerbehörde für den Antrag auf Anordnung der

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11
    Darüber hinaus ist jede Ausländerbehörde am Aufgriffsort grundsätzlich befugt, einen untergetauchten Ausländer nach § 62 Abs. 4 AufenthG festzuhalten und die Abschiebungshaft zu beantragen (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, FGPrax 2010, 156, 157).
  • BGH, 07.05.2010 - V ZB 121/10

    Rechtmäßigkeit der Dauer einer Haftanordnung im Falle eines behördlich

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11
    1. Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, Rn. 5, juris; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158).
  • BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07

    Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses in der

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11
    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97) und dem Betroffenen durch die mögliche Vollziehung schon jetzt größere Nachteile drohen als der beteiligten Behörde bei Aussetzung der Vollziehung (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).
  • BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10

    Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11
    1. Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, Rn. 5, juris; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158).
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