Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1801
BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54 (https://dejure.org/1954,1801)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1954 - 1 StR 140/54 (https://dejure.org/1954,1801)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1954 - 1 StR 140/54 (https://dejure.org/1954,1801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,1801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1415 (Ls.)
  • MDR 1954, 531
  • MDR 1954, 564
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54
    Das Erfordernis, die Allgemeinheit vor weiterer Gefährdung durch den Täter zu schützen (§ 42 1 StGB), ist ein vom Strafgesetz besonders vorgesehener Umstand gemäss § 265 Abs. 2 StPO, der die Anordnung des Berufsverbots als Sicherungsmassregel rechtfertigt (BGHSt 2, 85).
  • RG, 22.09.1936 - 4 D 699/36

    1. Bleibt die Verteidigung nach dem § 140 Abs. 2 n. F. StPO. auch dann

    Auszug aus BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54
    Spätestens ergab sich dies während der Hauptverhandlung, zumal das Landgericht davon ausgeht, dass die Straftaten des Angeklagten auch ohne sein Geständnis offen zutage liegen (vgl. RGSt 70, 317).
  • RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34

    1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.)

    Auszug aus BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54
    Der Verstoss ist ein unbedingter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO und führt zur Aufhebung und Zurückverweisung im ganzen (RGSt 68, 397).
  • OLG Hamm, 29.01.2004 - 3 Ss 15/04

    Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Beiordnung; Rechtsanwalt

    Dem steht auch nicht entgegen, dass der Angeklagte selbst Rechtsanwalt ist und der Durchführung der Verhandlung in Abwesenheit seines Verteidigers zugestimmt hat, denn die Notwendigkeit der Verteidigung nach § 140 besteht auch bei Rechtskundigen, selbst wenn er zu den nach § 138 Abs. 1 StPO zu Verteidigern wählbaren Personen gehört (BGH MDR 1954, 564), da eine Selbstbestellung unzulässig ist (Meyer-Goßner 46. Aufl. § 138, Rn 6).
  • BGH, 25.07.1967 - 1 StR 195/67

    Parteiverrat und versuchte Gebührenüberhebung - Bestellung eines auswärtigen

    Auch ein Rechtsanwalt bedarf also in diesem Falle eines Verteidigers (vgl. BGH MDR 1954, 564).
  • BGH, 07.10.1959 - 2 StR 323/59

    Rechtsmittel

    Das folgt schon daraus, daß der Verteidiger selbständig ist und weitere Rechte als der Angeklagte (z.B. Akteneinsicht) hat (BGH Urt. v, 1. Juni 1954 - 1 StR 140/54, MDR 1954, 564 und Urt. v. 30. Oktober 1956 - 5 StR 313/56).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht