Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1956 - 2 StR 127/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,791
BGH, 01.06.1956 - 2 StR 127/56 (https://dejure.org/1956,791)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1956 - 2 StR 127/56 (https://dejure.org/1956,791)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1956 - 2 StR 127/56 (https://dejure.org/1956,791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit bei Einstieg in ein Gebäude mit Mundraubvorsatz und Entwendung wertvoller Gegenstände - Einschleichem bei unbemerktem Betreten eines bewohnten Gebäuden zur Nachtzeit in diebischer Absicht - Voraussetzungen für das Einschleichen i.S.d. § 243 Abs. 1 Nr. 7 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 253
  • NJW 1956, 1526
  • MDR 1956, 626
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 07.04.1884 - 669/84

    Gehört zum Thatbestande des Einschleichens im Sinne des §. 243 Ziff. 7 St.G.B.'s

    Auszug aus BGH, 01.06.1956 - 2 StR 127/56
    Ein Dieb handelt fast immer heimlich zu diesem für jeden Dieb typischen Verhalten muss noch irgend eine Vorsichtsmaßregel, eine listige Art der Ausführung hinzukommen, um die Tat zu einem Verbrechen im Sinne des § 243 Abs. 1 Nr. 7 zu machen (vgl hierzu RGSt 10, 280: Der Dieb hatte die Schuhe ausgezogen und die Haustür geräuschlos geöffnet; und HRR 1939 Nr. 660: Der Dieb war auf allen Vieren den Korridor entlang an der Küchentür vorbeigeschlichen, hinter der er einen Schlafenden wusste).
  • BGH, 26.06.1952 - 5 StR 517/52
    Auszug aus BGH, 01.06.1956 - 2 StR 127/56
    Aus diesem Grunde hat der Bundesgerichtshof z.B. räuberischen Diebstahl angenommen, wenn der Täter nach Begehung eines Mundraubes den Tatbestand des § 252 StGB verwirklicht hat (BGHSt 3, 76).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 01.06.1956 - 2 StR 127/56
    Diese Rüge ist unzulässig, weil nicht angegeben wird, auf welchem Wege der Tatrichter die weitere Aufklärung hätte versuchen, insbesondere welche Beweismittel er hierzu hätte benutzen müssen (BGHSt 2, 168).
  • RG, 07.07.1886 - 999/86

    1. Von welchen Umständen hängt es ab, ob dann, wenn aus einem zum Zwecke der

    Auszug aus BGH, 01.06.1956 - 2 StR 127/56
    (Im Anschluss an RGSt 14, 312).
  • BGH, 07.07.1965 - 2 StR 64/65

    Geräuschloses Hineingehen in ein Haus oder eine Wohnung zur Nachtzeit als

    Soweit sie aber bereits in dem geräuschlosen Hineingehen in ein Haus oder eine Wohnung zur Nachtzeit ein Einschleichen sehen will, ist dem, wie der Senat bereits entschieden hat, nicht zuzustimmen (BGHSt 9 253; so auch Urteil 5 StR 430/64 vom 20. Oktober 1964).
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 190/61

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung

    Es kann insoweit auf BGHSt 9, 253 verwiesen werden.
  • BGH, 16.05.1961 - 5 StR 52/61

    Rechtsmittel

    Es muß hinzukommen, daß sich der Täter durch besondere Vorsichtsmaßregeln oder durch die Anwendung einer List der Wahrnehmung zu entziehen sucht (BGHSt 9, 253; 10, 135 [BGH 08.02.1957 - 1 StR 514/56]; 14, 198) [BGH 22.10.1959 - 1 StE 2/58].

    Im Falle N. scheidet die Annahme von Mundraub schon deshalb aus, weil der Angeklagte dort auch Bargeld gestohlen hat (s. BGHSt 9, 253).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht