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   BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62   

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BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62 (https://dejure.org/1962,230)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1962 - 4 StR 88/62 (https://dejure.org/1962,230)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1962 - 4 StR 88/62 (https://dejure.org/1962,230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit mehrerer mit Strafe bedrohter Handlungen eines Täters im Zustand der Volltrunkenheit - Fahrlässige Tötung nach schuldhaftem Sichversetzen in einen schweren Rauschzustand

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Schuldunfähigkeit bei fahrlässiger Begehung einer Straftat unter Alkoholkonsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 330a, § 73

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 333
  • NJW 1962, 1830
  • MDR 1962, 1003
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.05.1957 - 5 StR 127/57
    Auszug aus BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62
    Die Rauschtat wird, obwohl sie keinen schuldhaft zu verwirklichenden Straftatbestand darstellt, in den strafrechtlichen Vorwurf mit einbezogen, weil der Täter in noch verantwortlichem Zustand bereits eine vorwerfbare innere Beziehung zu ihr hergestellt hat, indem er sich von dem übermäßigen Alkoholgenuß schuldhaft nicht durch die Vorstellung abhalten ließ, er werde im Rausch möglicherweise eine bestimmte Straftat (BGHSt 10, 247, 251) begehen, sei es, daß er diese Möglichkeit fahrlässig nicht bedachte, sei es, daß er sich eine solche Möglichkeit zwar vorgestellt, aber sich darüber hinweggesetzt hatte in der Hoffnung, es werde schon gut gehen (fahrlässige actio libera in causa), oder indem er sich sogar in dem Bewußtsein betrank, er werde eine bestimmte Straftat begehen, und diesen Erfolg billigte (vorsätzliche actio libera in causa: 4 StR 79/62 vom 4. Mai 1962, zum Abdruck in der Amtlichen Entscheidungssammlung bestimmt).

    Deshalb tritt der § 330 a StGB bei der actio libera in causa hinter der Strafvorschrift, die für die schuldhafte Rauschtat gelten würde, zurück (BGH NJW 1955, 1037 [BGH 21.04.1955 - 4 StR 75/55] Nr. 15; BGHSt 10, 247, 251; 2, 15, 17).

  • RG, 26.09.1932 - II 625/32

    Rechtliches Verhältnis zwischen Tabakmaterialsteuerhinterziehung,

    Auszug aus BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62
    Hinzukommen muß, daß mindestens ein Teil der einheitlichen Handlung zur Herstellung des Tatbestandes sowohl der einen als auch der anderen Verfehlung mitwirkt (RGSt 49, 272; 59, 318; 66, 359, 362; HER 1942, 420 und die dort angeführten Entscheidungen; BGHSt 4, 219).
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62
    Bei der Volltrunkenheit ist die strafbare Willensbetätigung das Sichversetzen in einen so schweren Rauschzustand, daß er den sicheren Bereich des § 51 Abs. 2 StGB überschreitet (BGHSt 16, 187), während die im Vollrausch verübte Tat keinen strafrechtlichen Schuldvorwurf begründet; denn sie ist kein Tatbestandsmerkmal, sondern steht außerhalb des Tatbestands und löst als sog. Bedingung der Strafbarkeit die Strafe für die Volltrunkenheit aus (BGHSt 16, 124, 127 und die dort angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62
    Deshalb ist auch die Strafvorschrift, unter die die Rauschtat fällt, neben § 330 a StGB nicht anwendbar (BGHSt 2, 14, 18).
  • RG, 17.09.1915 - IV 348/15

    1. Kann einheitliches Zusammentreffen von Jagdvergehen und verbotenem

    Auszug aus BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62
    Hinzukommen muß, daß mindestens ein Teil der einheitlichen Handlung zur Herstellung des Tatbestandes sowohl der einen als auch der anderen Verfehlung mitwirkt (RGSt 49, 272; 59, 318; 66, 359, 362; HER 1942, 420 und die dort angeführten Entscheidungen; BGHSt 4, 219).
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62
    Hinzukommen muß, daß mindestens ein Teil der einheitlichen Handlung zur Herstellung des Tatbestandes sowohl der einen als auch der anderen Verfehlung mitwirkt (RGSt 49, 272; 59, 318; 66, 359, 362; HER 1942, 420 und die dort angeführten Entscheidungen; BGHSt 4, 219).
  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 79/62

    Voraussetzungen des verantwortlichen Ingangsetzens des Geschehensablaufs (actio

    Auszug aus BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62
    Die Rauschtat wird, obwohl sie keinen schuldhaft zu verwirklichenden Straftatbestand darstellt, in den strafrechtlichen Vorwurf mit einbezogen, weil der Täter in noch verantwortlichem Zustand bereits eine vorwerfbare innere Beziehung zu ihr hergestellt hat, indem er sich von dem übermäßigen Alkoholgenuß schuldhaft nicht durch die Vorstellung abhalten ließ, er werde im Rausch möglicherweise eine bestimmte Straftat (BGHSt 10, 247, 251) begehen, sei es, daß er diese Möglichkeit fahrlässig nicht bedachte, sei es, daß er sich eine solche Möglichkeit zwar vorgestellt, aber sich darüber hinweggesetzt hatte in der Hoffnung, es werde schon gut gehen (fahrlässige actio libera in causa), oder indem er sich sogar in dem Bewußtsein betrank, er werde eine bestimmte Straftat begehen, und diesen Erfolg billigte (vorsätzliche actio libera in causa: 4 StR 79/62 vom 4. Mai 1962, zum Abdruck in der Amtlichen Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 102/61
    Auszug aus BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62
    Bei der Volltrunkenheit ist die strafbare Willensbetätigung das Sichversetzen in einen so schweren Rauschzustand, daß er den sicheren Bereich des § 51 Abs. 2 StGB überschreitet (BGHSt 16, 187), während die im Vollrausch verübte Tat keinen strafrechtlichen Schuldvorwurf begründet; denn sie ist kein Tatbestandsmerkmal, sondern steht außerhalb des Tatbestands und löst als sog. Bedingung der Strafbarkeit die Strafe für die Volltrunkenheit aus (BGHSt 16, 124, 127 und die dort angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 75/55
    Auszug aus BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62
    Deshalb tritt der § 330 a StGB bei der actio libera in causa hinter der Strafvorschrift, die für die schuldhafte Rauschtat gelten würde, zurück (BGH NJW 1955, 1037 [BGH 21.04.1955 - 4 StR 75/55] Nr. 15; BGHSt 10, 247, 251; 2, 15, 17).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    aa) Durch diese Rechtsfigur wird der strafrechtliche Vorwurf auf die im Rausch begangene Tat - trotz fehlender Schuld im Zeitpunkt ihrer Begehung - erstreckt, weil der Täter in noch verantwortlichem Zustand bereits eine vorwerfbare innere Beziehung zur späteren Tat hergestellt hat, indem er sich von dem übermäßigen Alkoholgenuß schuldhaft nicht durch die Vorstellung abhalten ließ, er werde im Rausch möglicherweise eine bestimmte Straftat begehen (BGHSt 17, 333, 334 f.).

    Es bedarf hier keiner umfassenden Auseinandersetzung mit der in Rechtsprechung und Literatur weithin anerkannten (RGSt 22, 413; 60, 29; BGHSt 2, 14, 17; 17, 259; 17, 333; 21, 381; 34, 29, 33; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 18; Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 20 Rdn. 76; Lackner StGB 21. Aufl. § 20 Rdn. 25; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Auf 1. § 20 Rdn. 33 - jeweils mit weiteren Nachweisen), wenn auch hinsichtlich der richtigen Begründung umstrittenen (vgl. Jähnke aaO Rdn. 77, 78 m.w.N.) Rechtsfigur der actio libera in causa.

    An seiner in BGHSt 17, 333 - allerdings ohne Begründung - vertretenen abweichenden Auffassung hält der Senat nicht fest.

    (1) Mit der Erwägung, daß, wenn der Alkoholkonsum zur Schuldunfähigkeit führt, bereits das Sichbetrinken die eigentliche Tatbestandshandlung darstellt (vgl. BGHSt 17, 333, 335; BayObLG bei Janiszewski NStZ 1988, 264), kann die Anwendung der actio libera in causa auf die Straßenverkehrsgefährdung und das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht begründet werden.

  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Demgegenüber wird derjenige wegen der Berauschung mit Strafe oder Geldbuße sanktioniert, der in diesem Zustand in rechtswidriger Weise einen Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestand verwirklicht und hierfür nicht bestraft oder mit Geldbuße belegt werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war bzw. nicht vorwerfbar gehandelt hat oder dies zumindest nicht auszuschließen ist (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 1951 - 4 StR 78/50, BGHSt 1, 124, 125; vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 125 f.; vom 1. Juni 1962 - 4 StR 88/62, BGHSt 17, 333, 334; vom 26. Oktober 1965 - 1 StR 394/65, BGHSt 20, 284, 285; vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242 f.; Beschlüsse vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 55 f.; vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; KK/Rengier, OWiG, 4. Aufl., § 122 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Er hat lediglich die Ahndung des schuldhaften Sich-Berauschens durch die Einfügung einer objektiven Bedingung der Strafbarkeit bzw. der Bußgeldbewehrung dahin eingeschränkt, dass ein "folgenloser' Rausch keine Sanktion nach sich ziehen soll, während derjenige, der in diesem Zustand eine rechtswidrige Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht, für die er nicht bestraft oder mit Geldbuße belegt werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war bzw. nicht vorwerfbar gehandelt hat oder dies zumindest nicht auszuschließen ist, wegen der Berauschung mit Strafe oder Geldbuße sanktioniert wird (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 1951 - 4 StR 78/50, BGHSt 1, 124, 125; vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 125 f.; vom 1. Juni 1962 - 4 StR 88/62, BGHSt 17, 333, 334; vom 26. Oktober 1965 - 1 StR 394/65, BGHSt 20, 284, 285; vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242 f.; Beschlüsse vom 18. August 1983 - 4 StR 142/83, BGHSt 32, 48, 55 f.; vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; KKOWiG/Rengier, 4. Aufl., § 122 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67

    Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung

    Die Annahme eines verantwortlichen In-Gang-Setzens der Ursachenreihe in der Form der vorsätzlichen Begehung setzt allerdings voraus, dass sich der Täter in noch nicht berauschtem Zustand zu der Ausführung einer bestimmten Tat, die er dann später nach dem Eintritt des Rausches tatsächlich begeht, mindestens mit bedingtem Vorsatz entschlossen hat (RGSt 73, 177, 182; BGHSt 2, 14, 17; 17, 260, 261, 262; 17, 333, 335).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    In der Entscheidung BGHSt 16, 187 wurde auf der Grundlage des Beschlusses des Großen Senats für Strafsachen ausgeführt, es spiele für die Strafbarkeit des schuldhaften Sichberauschens keine Rolle, ob der Täter bei Begehung der ihm zur Last gelegten Rauschtat mit Gewißheit oder nur möglicherweise schuldunfähig gewesen sei; entscheidend sei nur, daß der Täter den sicheren Bereich des - damaligen - § 51 Abs. 2 StGB überschritten habe und somit die Strafvorschrift für die Rauschtat nicht mehr eingreife (ebenso BGHSt 17, 333, 334).
  • BGH, 22.11.2023 - 2 StR 152/23

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Er muss den Geschehensablauf in verantwortlichem Zustand in Gang gesetzt (vgl. BGH, Urteile vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 238; vom 1. Juni 1962 - 4 StR 88/62, BGHSt 17, 333, 334 ff.), den Zustand seiner verminderten oder aufgehobenen Schuldfähigkeit also schuldhaft herbeiführt haben - gleich ob dies vorsätzlich oder nur fahrlässig geschah (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1970 - 2 StR 313/70, BGHSt 23, 356, 358).
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 385/18

    Voraussetzungen einer ausgeschlossenen oder erheblich verminderten

    Ein "folgenloser' Rausch soll keine Sanktion nach sich ziehen; demgegenüber wird derjenige wegen der Berauschung mit Strafe oder Geldbuße sanktioniert, der in diesem Zustand in rechtswidriger Weise einen Straftatbestand verwirklicht und hierfür nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder dies zumindest nicht auszuschließen ist (vgl. auch BGH, Urteile vom 12. April 1951 - 4 StR 78/50, BGHSt 1, 124, 125; vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 125 f.; vom 1. Juni 1962 - 4 StR 88/62, BGHSt 17, 333, 334; vom 26. Oktober 1965 - 1 StR 394/65, BGHSt 20, 284, 285; vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242 f.; Beschlüsse vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 55 f.; vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5).
  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70

    Vor Beginn der Tat vorliegende Zurechnungsunfähigkeit - Vorliegen einer

    Die Voraussetzungen einer "actio libera in causa" sind nicht erfüllt; der Angeklagte hat den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt (BGHSt 2, 15 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]; 17, 333 [BGH 11.05.1962 - 4 StR 81/62]; vgl. auch BGHSt 23, 133, 135) [BGH 09.10.1969 - 2 StR 376/69].
  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

    Jedoch zeigt sich der innere Zusammenhang von Vollrausch und Rauschtat schon an der Bedeutung der Rauschtat als Bedingung der Strafbarkeit (BGHSt 16, 124, 127 ), in der Abhängigkeit von Strafantrag, Ermächtigung und Strafverlangen in § 323 a Abs. 3 StGB, im Vorrang der actio libera in causa (BGHSt 2, 14, 17 f; 17, 333, 336 ), in der zulässigen Berücksichtigung von Anzahl, Schwere und Auswirkungen der Rauschtaten als Anzeichen der Gefährlichkeit des Rauschzustandes (BGHSt 16, 124, 127; 23, 375, 376; BGH VRS 34, 349; 41, 93, 96 ) sowie im Charakter des Delikts als Auffangtatbestand (BGHSt 32, 48, 50, 51).
  • BGH, 15.04.1975 - 5 StR 149/75

    Revision wegen fehlender Feststellung der Häufigkeit von sexuellen Handlungen an

    Dieses geschah vorsätzlich, weil er sich immer bewußt war, wenigstens bei Trinkbeginn, daß er Alkohol zu sich nahm.' Bei diesen Feststellungen kommt auch fahrlässige actio libera in causa in Betracht, wenn nämlich der Angeklagte sich zwar die Möglichkeit vorgestellt hat, er werde im Rausch die genannten rechtswidrigen Taten begehen, er sich aber darüber hinweggesetzt hatte, in der Hoffnung, es werde schon gut gehen (vgl. BGHSt 17, 333, 335).

    Dann stellte aber das Sichbetrinken die eigentliche Tatbestandshandlung dar (BGHSt 17, 333, 335).

  • BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62

    Zurechnungsunfähigkeit - Alkoholgehalt - Ausschluß des Hemmungsvermögens -

  • BGH, 25.05.2016 - 5 StR 85/16

    Lückenhafte Beweiswürdigung zur alkoholbedingten Schuldunfähigkeit (fehlende

  • BGH, 05.07.1973 - 4 StR 315/73

    Voraussetzungen für die Strafbarkeit wegen einer Rauschtat - Anforderungen an die

  • OLG Hamburg, 17.11.1981 - 1 Ss 114/81

    Alkohol; Medikamente; Steigerung der Wirkung; Schuld des Rauschtäters;

  • OLG Köln, 07.06.1984 - 3 Ss 295/84

    Erreichen des Zustandes der Schuldunfähigkeit; actio libera in causa

  • BGH, 18.03.1969 - 1 StR 612/68

    Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit nach Alkoholgenuss - Berechnung eines

  • BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Volltrunkenheit - Rüge der Verletzung förmlichen

  • BGH, 27.06.1969 - 2 StR 564/68

    Verurteilung wegen Unzucht zwischen Männern und wegen Volltrunkenheit - Verstoß

  • BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen des

  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

  • BGH, 20.10.1976 - 2 StR 329/76

    Actio libera in causa - Entzugserscheinungen - Beschaffung von Betäubungsmitteln

  • BGH, 16.10.1973 - 1 StR 428/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten unbefugten Fahrzeuggebrauchs in Tateinheit mit

  • KG, 26.08.2011 - 1 Ss 293/11

    Verurteilung wegen fahrlässigen Vollrauschs durch Einnahme von Schmerzmitteln und

  • BGH, 27.11.1974 - 2 StR 546/74

    Fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Volltrunkenheit - Aufhebung

  • BGH, 08.08.1974 - 4 StR 246/74

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung von drei Menschen in Tateinheit mit

  • BGH, 24.02.1972 - 4 StR 521/71

    Revisionsrechtliche Beurteilung einer fortgesetzten Unzucht mit Kindern -

  • BGH, 18.01.1967 - 2 StR 465/66

    Fehlende Zurechnungsfähigkeit im Fall eines alkoholbedingten Rauschzustandes -

  • BGH, 02.04.1965 - 4 StR 103/65

    Erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit durch wiederkehrende

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