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   BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04   

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https://dejure.org/2005,639
BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04 (https://dejure.org/2005,639)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2005 - IV ZR 46/04 (https://dejure.org/2005,639)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - IV ZR 46/04 (https://dejure.org/2005,639)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung - Arglist durch das Verschweigen des ungünstigen Schadensverlaufs bei den Vorversicherungen - Anspruch der Versicherung auf Rückerstattung der geleisteten Versicherungsleistungen - ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; VVG § 40 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1; VVG § 40 Abs. 1
    Einbehaltung gezahlter Prämien trotz Arglistanfechtung des Vertrags durch den Versicherer gem. § 40 Abs. 1 VVG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG

  • RA Kotz

    Versicherungsvertrag: Anfechtung durch Versicherer wegen arglistiger Täuschung - Prämien und erbrachte Versicherungsleistungen

  • Prof. Dr. Lorenz

    Kondiktionsausschluß nach § 40 VVG bei arglistiger Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei Abschluß des Versicherungsvertrages; Verfassungsmäßigkeit: Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und Art. 3 I GG

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; VVG § 40 Abs. 1
    Rechtsstellung des Versicherers nach wirksame Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arglistige Täuschung der Versicherung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Direktanspruch gegen den Versicherer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arglistige Täuschung beim Vertragsschluss - Versicherung ficht deshalb Vertrag an - muss sie dann die Prämien zurückzahlen?

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Versicherer können Leistungen zurückfordern

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Leitsatz)

    Prämieneinbehalt nach wirksamer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Versicherer können Leistungen zurückfordern

  • 123recht.net (Kurzinformation, 22.6.2006)

    Die Folgen der Vertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung

Papierfundstellen

  • BGHZ 163, 148
  • NJW 2005, 2549
  • MDR 2005, 1351
  • NZV 2005, 513
  • VersR 2005, 1065
  • JR 2006, 421
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 22.05.2001 - 9 U 7/00

    Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung wegen mehrerer Einbruchsdiebstähle;

    Auszug aus BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04
    Diese Bedenken haben andere Gerichte dagegen nicht überzeugt (neben dem Berufungsgericht vgl. OLG Köln NVersZ 2001, 500, 502 f.).
  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 40 Abs. 2 S. 2 VVG

    Auszug aus BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04
    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BGHZ 115, 347, 349 f. und BVerfG VersR 1999, 1221 f.; beide m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2000 - 5 U 624/00

    Ex-tunc-Nichtigkeit einer begründeten Täuschungsanfechtung vollzogener

    Auszug aus BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04
    Selbst wenn die Regelung in § 40 Abs. 1 VVG, soweit sie auch für den Fall einer Anfechtung des Versicherungsvertrages gilt, nichtig wäre, wie das Oberlandesgericht Nürnberg meint (aaO), gezahlte Versicherungsprämien also uneingeschränkt zurückverlangt werden könnten, stünde dies dem Anspruch des Versicherers auf Rückgewähr der von ihm erbrachten Leistungen nicht entgegen (OLG Saarbrücken VersR 2001, 751, 752; zu Bedenken gegen die Rechtsfortbildung des OLG Nürnberg ferner Dreher, VersR 1998, 539, 541; Langheid/Müller-Frank, NJW 2001, 111, 113).
  • OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger

    Auszug aus BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04
    Der abweichenden Ansicht des Oberlandesgerichts Nürnberg (vgl. insbesondere VersR 2000, 437) sei nicht zu folgen.
  • BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95

    Rüge der Verfassungsmäßigkeit der Prämienzahlung für die gesamte

    Auszug aus BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04
    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BGHZ 115, 347, 349 f. und BVerfG VersR 1999, 1221 f.; beide m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

    Vielmehr kann er sich insgesamt vom Vertrag lösen, ohne dass es etwa auf eine Kausalität i.S. des § 21 VVG a.F. ankäme (Fortführung von BGHZ 163, 148).

    Der Senat hat die Geltung der umfassenden Nichtigkeitsfolge der Anfechtung für das Versicherungsrecht im Senatsurteil vom 1. Juni 2005 (BGHZ 163, 148) ausdrücklich bestätigt und dabei insbesondere den Umstand berücksichtigt, dass dem Versicherer trotz der anfänglichen Unwirksamkeit gemäß § 40 Abs. 1 VVG a.F. die vereinbarten Prämien verbleiben.

    Die Versuchung eines Antragstellers, Vorerkrankungen zu verschweigen, würde hierdurch in nicht hinnehmbarer Weise gesteigert (vgl. dazu BGHZ 163, 148, 153).

    Auf der anderen Seite der Abwägung steht das legitime Interesse des Versicherers an der Aufdeckung von Falschangaben und der Verhinderung der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von - insbesondere wiederkehrenden - Versicherungsleistungen (vgl. BGHZ 163, 148, 153 f.; BVerfG VersR 2006, 1669, 1672).

  • OLG Dresden, 22.11.2016 - 4 U 864/15

    Zurechnung von unrichtigen Angaben im Rahmen der Bearbeitung der

    Nach wirksamer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist der Versicherer berechtigt, bereits erbrachte Versicherungsleistungen zurückzufordern, ohne dass er seinerseits gezahlte Prämien rückerstatten muss (BGH, Urt. v. 01.06.2005, IV ZR 46/04, juris Leitsatz).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 16 KR 735/13

    Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

    Dem steht weder entgegen, dass infolge der Anfechtung des Versicherungsvertrages durch die DKV das Rechtsgeschäft anfänglich nichtig ist (§ 142 BGB), noch der Umstand, dass die DKV erbrachte Leistungen nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB kondizieren könnte (vgl. BGH, Urteil vom 1.6.2005, IV ZR 46/04 = juris).
  • OLG Nürnberg, 02.05.2006 - 8 U 597/06

    Zur Eintrittspflicht des Versicherers für Versicherungsfälle vor Anfechtung des

    Der Bundesgerichtshof hält in seinem Urteil vom 01.06.2005 (VersR 2005, 1065) § 40 Abs. 1 VVG auch in der Alternative der Anfechtung des Versicherungsvertrages nicht für verfassungswidrig.
  • BGH, 30.09.2009 - IV ZR 1/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anfechtung bei

    Die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung wegen der Frage, ob die Arglistanfechtung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung uneingeschränkt auch dann möglich sei, wenn die Vorerkrankung, über die arglistig getäuscht wurde, keinerlei Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles gehabt habe, ist durch das Senatsurteil vom 1. Juni 2005 geklärt (BGHZ 163, 148, 150 f.).
  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 22/05

    Berufung des Versicherers auf die Unwirksamkeit des Versicherungsvertrages wegen

    Der Senat hat durch Urteil vom heutigen Tage (IV ZR 46/04) ausgesprochen, daß die Berufung des Versicherers auf die sich aus § 142 BGB ergebende Rückwirkung auch dann keine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der vor Anfechtung gewährte Versicherungsschutz nicht durch die Täuschung des arglistigen Versicherungsnehmers beeinflußt war (entgegen OLG Nürnberg VersR 1998, 217; VersR 2000, 437; VersR 2001, 1368).
  • BGH, 22.02.2006 - IV ZR 52/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Die von der Beschwerde angeführte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist durch das Urteil des Senats vom 1. Juni 2005 (IV ZR 46/04 - VersR 2005, 1065 unter 2 a) geklärt.
  • BGH, 25.04.2007 - IV ZR 175/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Arglistanfechtung

    Der geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg hat sich durch das Senatsurteil vom 1. Juni 2005 erledigt (BGHZ 163, 148, 150 f.; das Oberlandesgericht Nürnberg hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, VersR 2006, 1627 f.).
  • LG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 15 S 4/07
    Weil in Teilen der Literatur (vgl.z.B. MünchKommBGB/Lieb § 814 BGB Rn. 13) zumeist ohne Begründung und lediglich unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Reichsgerichts zu § 819 BGB (RGZ 151, 361, 376) eine auf den ersten Blick von der Ansicht der Kammer abweichende Auffassung zum Ausschluss der von der Beklagten geltend gemachten Gegenansprüche nach §§ 142 Abs. 2, 814 BGB vertreten wird und der BGH - soweit ersichtlich - in diesem Sinne bislang nur zu §§ 142 Abs. 2 BGB iVm. 40 Abs. 1 VVG entschieden hat, dass der Versicherer nach wirksamer Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung nicht nur bereits erbrachte Versicherungsleistungen zurückfordern, sondern auch die seit Vertragsschluss erhaltenen Prämien behalten darf (vgl. BGH NJW 2005, 2549 [BGH 01.06.2005 - IV ZR 46/04] ), ist es sowohl zur Fortbildung des Rechts als auch zur künftigen Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung veranlasst, die Revision zuzulassen ( § 543 ZPO ).
  • AG Köln, 15.09.2008 - 139 C 184/08

    Widerruf einer "Maxi Rent-Renten-Founds-Police"; Ausübung des Widerrufs als

    Die Klage kann auch nicht mit dem neu formulierten Hilfsantrag durchdringen: das hilfsweise Auskunfts- und Zahlungsbegehren des Klägers kann nicht mit Erfolg auf die Entscheidung BGHZ 164, 294 ff. (= Versicherungsrecht 2005, 1065 ff.) gestützt werden.
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