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   BGH, 01.06.2011 - 2 StR 459/10   

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https://dejure.org/2011,12931
BGH, 01.06.2011 - 2 StR 459/10 (https://dejure.org/2011,12931)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2011 - 2 StR 459/10 (https://dejure.org/2011,12931)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 2 StR 459/10 (https://dejure.org/2011,12931)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - 2 StR 459/10
    Sie können aber ersetzt werden, wenn die Tat durch andere Umstände ausreichend charakterisiert wird (vgl. BGH StV 1998, 580; KK/Schneider, StPO, 6. Aufl. § 200 Rn. 3; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl. § 200 Rn. 19).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - 2 StR 459/10
    Die von der Strafkammer unterlassene Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Tatgerichts, sondern hat in aller Regel zu erfolgen (vgl. BGHSt 36, 378, 381).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "gerade vollstreckt" in Art. 54 SDÜ;

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - 2 StR 459/10
    Da die erforderlichen Tatsachen im angefochtenen Urteil mitgeteilt werden, hat der Senat den Rechtsfehler auf die Sachrüge zu berücksichtigen; er kann die Anrechnungsentscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst nachholen (vgl. BGH NStZ 2001, 163, 164).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

    Der Umstand, dass dabei das genaue Datum der Schadensmeldung nicht benannt wird, ist unschädlich, denn der Verfahrensgegenstand wird durch die Benennung der jeweiligen Versicherungen, der geltend gemachten Summen und des Schadensfalles in sachlicher Hinsicht zuverlässig bezeichnet (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 2 StR 459/10, Rn. 2 mwN).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21

    Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig

    Dass die Angaben zu Tatzeit und Tatort im Anklagesatz einerseits und im Urteil andererseits divergieren, steht der "Nämlichkeit" der Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO nicht entgegen, wenn die Beschreibung des Tatbildes zeigt, dass derselbe geschichtliche Lebenssachverhalt gemeint ist (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 2 StR 459/10 Rn. 2 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 06.10.2014 - Ss 50/14

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Ausreichende Individualisierung der

    Sie können aber ersetzt werden, wenn die Tat durch andere Umstände ausreichend charakterisiert wird (vgl. BGHSt 22, 90 ff. - Rn. 6 ff. nach juris; BGH, Beschl. v. 01.06.2011 - 2 StR 459/10, Rn. 2 nach juris; OLG Celle, Beschl. v. 06.11.2013 - 2 Ws 322/13, Rn. 15 nach juris; Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, a. a. O., § 264 Rn. 101).
  • BGH, 20.09.2016 - 1 StR 124/16

    Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe im Rahmen der Verurteilung wegen

    Anhaltspunkte dafür, dass eine anteilige Anrechnung im Umfang von je einem Monat auf beide gegen den Angeklagten G. verhängten Gesamtfreiheitsstrafen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 2 StR 459/10) erfolgen oder die Kompensation nur eine Gesamtfreiheitsstrafe betreffen sollte, lassen sich dem Urteil nicht entnehmen.
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