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   BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 304/10   

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https://dejure.org/2011,4341
BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 304/10 (https://dejure.org/2011,4341)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2011 - VIII ZR 304/10 (https://dejure.org/2011,4341)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - VIII ZR 304/10 (https://dejure.org/2011,4341)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 566a BGB, § 572 aF BGB
    Wohnraummietverhältnis: Vertragseintritt des Letzerwerbers einer Veräußerungskette trotz Nichtweiterleitung einer an einen ehemaligen Vermieter unter Geltung alten Rechts gezahlten Kaution

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 566a
    Eintritt in Rechte und Pflichten bzgl. Mietsicherheit auch bei vorangehenden Veräußerungsgeschäften vor Inkrafttreten von § 566a BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintritt des Wohnraumerwerbers in sämtliche durch die Kautionszahlung an den bisherigen Vermieter begründeten Rechte im Falle eines nach Inkrafttreten von § 566a BGB erfolgten Erwerbs; Umfang der Haftung des Erwerbers von vermietetem Wohnraum für vor seinem Erwerb ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vermieter haftet für Kaution

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kautionsrückzahlung bei Kettenveräußerung

  • rewis.io

    Wohnraummietverhältnis: Vertragseintritt des Letzerwerbers einer Veräußerungskette trotz Nichtweiterleitung einer an einen ehemaligen Vermieter unter Geltung alten Rechts gezahlten Kaution

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummietverhältnis: Vertragseintritt des Letzerwerbers einer Veräußerungskette trotz Nichtweiterleitung einer an einen ehemaligen Vermieter unter Geltung alten Rechts gezahlten Kaution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 566a; BGB a.F. § 572a
    Eintritt des Wohnraumerwerbers in sämtliche durch die Kautionszahlung an den bisherigen Vermieter begründeten Rechte im Falle eines nach Inkrafttreten von § 566a BGB erfolgten Erwerbs; Umfang der Haftung des Erwerbers von vermietetem Wohnraum für vor seinem Erwerb ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kautionsrückzahlung nach Eigentümerwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung des Wohnungskäufers für die Mietkaution

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erwerber einer Mietwohnung haftet für Kaution

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter haftet für nicht weitergereichte Kaution

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    § 566a BGB setzt keine ununterbrochene "Kautionskette" voraus

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Erwerber haftet für Kautionen

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Zurückzahlung der Kaution durch letzten Erwerber der Wohnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erwerber haftet für Kaution

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erwerber haftet für Kaution

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss der Hauserwerber die Kaution ausbezahlen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Immobilienerwerbers für Rückzahlungen von Kaution

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erwerber muss auch nicht erhaltene Kaution zurückzahlen! (IMR 2011, 315)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 910
  • NZM 2012, 81
  • ZMR 2011, 785
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 381/03

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Pflicht des

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 304/10
    Infolge einer nach Inkrafttreten von § 566a BGB erfolgten Veräußerung vermieteten Wohnraums tritt der Erwerber auch dann in die durch die Zahlung der Kaution an den ursprünglichen Vermieter begründeten Rechte und Pflichten ein, wenn es zuvor - noch unter der Geltung des § 572 BGB a.F. - weitere Veräußerungsgeschäfte gegeben hat und die Kaution in der Kette der vorangegangenen Vermieter nicht weitergeleitet worden war (im Anschluss an Senatsurteil vom 9. März 2005, VIII ZR 381/03, NZM 2005, 639 unter II 2b).

    Denn anderenfalls würde das berechtigte Vertrauen eines Erwerbers, der bei Vertragsschluss entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Regelung davon ausgehen durfte, dass er nur für eine an ihn weitergeleiteten Kaution einzustehen hatte, enttäuscht und der gesetzlichen Neuregelung eine unzulässige "echte" Rückwirkung beigelegt (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03, NZM 2005, 639, unter II 2 b (1); vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Juni 2009 - XII ZR 145/07, NJW-RR 2009, 1164 Rn. 10 f.).

  • BGH, 24.06.2009 - XII ZR 145/07

    Rückzahlung der Mietsicherheit durch den Erwerber in Übergangsfällen

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 304/10
    Denn anderenfalls würde das berechtigte Vertrauen eines Erwerbers, der bei Vertragsschluss entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Regelung davon ausgehen durfte, dass er nur für eine an ihn weitergeleiteten Kaution einzustehen hatte, enttäuscht und der gesetzlichen Neuregelung eine unzulässige "echte" Rückwirkung beigelegt (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03, NZM 2005, 639, unter II 2 b (1); vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Juni 2009 - XII ZR 145/07, NJW-RR 2009, 1164 Rn. 10 f.).
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