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   BGH, 01.06.2017 - AK 23/17   

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https://dejure.org/2017,21215
BGH, 01.06.2017 - AK 23/17 (https://dejure.org/2017,21215)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2017 - AK 23/17 (https://dejure.org/2017,21215)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - AK 23/17 (https://dejure.org/2017,21215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO
    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (deutsches Strafrecht; Fluchtgefahr; Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft; Bestehen des Haftgrunds der Fluchtgefahr; Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer terrorristischen Vereinigung im Ausland (hier: "Islamischer Staat"/IS)

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.2016 - StB 1/16

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - AK 23/17
    Es entspricht zudem der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die durch objektive Kriterien zu bestimmende Angemessenheit der Verfahrensdauer etwa auch von der Anzahl der beteiligten Personen abhängen kann (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - StB 1/16, juris Rn. 20 mwN).
  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - AK 23/17
    Dies folgt jedenfalls aus § 3 StGB in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 1 und 4 StGB: Die Unterstützungshandlungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verübt; die Tat wurde mithin durch eine in Deutschland ausgeübte Tätigkeit begangen und die Beschuldigten befinden sich in Deutschland (vgl. zum Strafanwendungsrecht nach § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB auch BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 15 16 - AK 52/16, juris Rn. 34 ff.).
  • BGH, 11.01.2017 - StB 41/16

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - AK 23/17
    Betreffend den Beschuldigten F. Y. nimmt der Senat insoweit zunächst Bezug auf seinen Beschluss vom 11. Januar 2017 (StB 41/16), mit dem er die Haftbeschwerde dieses Beschuldigten verworfen hat.
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