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   BGH, 01.06.2017 - I ZR 140/16   

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https://dejure.org/2017,37391
BGH, 01.06.2017 - I ZR 140/16 (https://dejure.org/2017,37391)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2017 - I ZR 140/16 (https://dejure.org/2017,37391)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - I ZR 140/16 (https://dejure.org/2017,37391)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 138 Abs. 1 ZPO, § 139 ZPO, § 142 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 142 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zwingende erforderliche Einvernahme von Zeugen zur Wahrung des rechtlichen Gehörs; Entscheidungserheblichkeit der Gehörsverletzung

  • ra.de
  • der-rechtsberater.de

    Zu den Anforderungen an die Darlegungslast von Makler und Auftraggeber hinsichtlich der vereinbarten Maklerleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwingende erforderliche Einvernahme von Zeugen zur Wahrung des rechtlichen Gehörs; Entscheidungserheblichkeit der Gehörsverletzung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 139 ; ZPO § 544 Abs. 7 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Zwingende erforderliche Einvernahme von Zeugen zur Wahrung des rechtlichen Gehörs; Entscheidungserheblichkeit der Gehörsverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15

    Wettbewerbsverstoß: Erstinstanzlich bei der Verurteilung zur Unterlassung nicht

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 140/16
    b) Eine Gehörsverletzung ist schon dann entscheidungserheblich, wenn nicht auszuschließen ist, dass das Gericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZR 241/15, GRUR 2017, 295 Rn. 13 = WRP 2017, 303 - Entertain; Beschluss vom 10. Januar 2017 - XI ZR 365/14, BKR 2017, 164 Rn. 20, jeweils mwN).
  • BGH, 10.01.2017 - XI ZR 365/14

    Rückabwicklungsprozess wegen Bankenhaftung aus fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 140/16
    b) Eine Gehörsverletzung ist schon dann entscheidungserheblich, wenn nicht auszuschließen ist, dass das Gericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZR 241/15, GRUR 2017, 295 Rn. 13 = WRP 2017, 303 - Entertain; Beschluss vom 10. Januar 2017 - XI ZR 365/14, BKR 2017, 164 Rn. 20, jeweils mwN).
  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 195/14

    Beweisvorbringen im Zivilprozess: Nichtberücksichtigung wegen "ins Blaue hinein"

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 140/16
    Aus diesem Grund können für einen Klageantrag, sofern nicht eine bewusste Verletzung der Wahrheitspflicht gemäß § 138 Abs. 1 ZPO vorliegt, in tatsächlicher Hinsicht widersprechende Begründungen gegeben werden, wenn das Verhältnis dieser Begründungen zueinander klargestellt ist, sie also nicht als ein einheitliches Vorbringen geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2015 - IX ZR 195/14, NJW-RR 2015, 829 Rn. 9, 15 und 16).
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