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   BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15   

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https://dejure.org/2017,26434
BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15 (https://dejure.org/2017,26434)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2017 - I ZR 272/15 (https://dejure.org/2017,26434)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - I ZR 272/15 (https://dejure.org/2017,26434)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. L 180 vom 19. Juli 2000, S. 22)

    Art 2 Abs 2 Buchst a EGRL 43/2000, Art 2 Abs 2 Buchst b EGRL 43/2000, Art 3 Abs 1 Buchst g EGRL 43/2000, § 2 Abs 1 Nr 7 AGG, § 3 Abs 2 AGG
    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft: Begriff der Bildung; mittelbare Diskriminierung eines Bewerbers bei der Vergabe von Stipendien zur Förderung von ...

  • IWW

    Richtlinie 2000/43/EG, Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/43/EG, Art. 2 Abs. 2 Buchst. b, Art. 3 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2000/43/EG, Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs... . 3 AEUV, § 21 Abs. 1, 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG, § 21 Abs. 5 Satz 1 AGG, § 2 Abs. 1 Nr. 7 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 19 Abs. 2 AGG, Art. 2, 3 der Richtlinie 2000/43/EG, § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 AGG, § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AGG, § 3 Abs. 1 AGG, Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/43/EG, § 1 AGG, Richtlinie 76/207/EWG, Richtlinie 2000/78/EG, Art. 2 der Richtlinie 2000/43/EG, § 1, Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2000/43/EG, Art. 1, 2 der Richtlinie 2000/43/EG, § 8 BAföG, § 3 AGG, Art. 1 der Richtlinie 2000/43/EG, 2 Abs. 1 der Richtlinie 2000/43/EG, Richtlinie 75/117/EWG

  • Wolters Kluwer

    Vergabe von Stipendien zur Förderung der Forschungs- oder Studienvorhaben im Ausland durch einen eingetragenen Verein; Vergabe im Rahmen des "Bucerius-Jura-Programms"; Begriff der Bildung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG); Benachteiligung eines ...

  • rewis.io

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft: Begriff der Bildung; mittelbare Diskriminierung eines Bewerbers bei der Vergabe von Stipendien zur Förderung von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabe von Stipendien zur Förderung der Forschungs- oder Studienvorhaben im Ausland durch einen eingetragenen Verein; Vergabe im Rahmen des "Bucerius-Jura-Programms"; Begriff der Bildung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ( AGG ); Benachteiligung eines ...

  • rechtsportal.de

    Vergabe von Stipendien zur Förderung der Forschungs- oder Studienvorhaben im Ausland durch einen eingetragenen Verein; Vergabe im Rahmen des "Bucerius-Jura-Programms"; Begriff der Bildung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ( AGG ); Benachteiligung eines ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Berufsrecht: Bildungsbegriff

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft: Begriff der Bildung; mittelbare Diskriminierung eines Bewerbers bei der Vergabe von Stipendien zur Förderung von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1172
  • NZA-RR 2018, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15
    Die sich nachteilig auswirkende Maßnahme muss direkt an das nach § 1 AGG verbotene Merkmal anknüpfen, wobei unerheblich ist, ob diese Anknüpfung offen oder verdeckt erfolgt (vgl. BAGE 138, 166 Rn. 33; BAGE 142, 158 Rn. 25).

    Bei der mit Blick auf Art. 2 der Richtlinie 2000/43/EG obligatorischen unionsrechtlichen Auslegung dieser Begriffe kann auf das in deren 3. Erwägungsgrund genannte Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 7. März 1966 (BGBl. 1969 II, S. 961) zurückgegriffen werden (vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, BT-Drucks. 16/1780, S. 31; BAGE 142, 158 Rn. 31), wonach zu den Kriterien Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationaler Ursprung oder Volkstum gehören, auch wenn die Verwendung des Begriffs der Rasse nach Erwägungsgrund 6 der Richtlinie 2000/43/EG nicht die Akzeptanz von Theorien impliziert, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können unter einer ethnischen Gruppierung Bevölkerungsteile verstanden werden, die durch die gemeinsame Herkunft, eine lange gemeinsame Geschichte, Kultur oder Zusammengehörigkeitsgefühl verbunden sind (vgl. BAGE 142, 158 Rn. 31; Däubler in ders./Bertzbach, AGG, 3. Aufl., § 1 Rn. 27 f.; Palandt/Ellenberger, BGB, 76. Aufl., § 1 AGG Rn. 2; MünchKomm.BGB/Thüsing aaO § 1 AGG Rn. 55).

    Eine scheinbar allein auf die Staatsangehörigkeit abstellende Differenzierung kann allerdings eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft beinhalten, wenn tatsächlich die Zugehörigkeit zur Volks- und Kulturgemeinschaft für die Zurückstellung tragend ist (vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, BT-Drucks. 16/1780, S. 31; BAGE 142, 158 Rn. 31; Schleusener in ders./Suckow/Voigt, AGG, 4. Aufl., § 1 Rn. 44; Däubler in ders./Bertzbach aaO § 1 Rn. 34; Meinel/Heyn/Herms aaO § 1 Rn. 14).

    Danach erfasst der Begriff der ethnischen Herkunft sowohl Fälle, in denen die Benachteiligung eine bestimmte Herkunft betrifft, als auch solche, in denen die Benachteiligung allein daran anknüpft, dass der Betroffene nicht inländischer Herkunft ist (vgl. zur öffentlichen Bekundung eines Unternehmens, keine Menschen fremder Herkunft einzustellen, EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-54/07, Slg. 2008, I-5187 = NJW 2008, 2767 - Feryn; ferner BAGE 142, 158 Rn. 31; Däubler in ders./Bertzbach aaO § 1 Rn. 38, 44; Palandt/Ellenberger aaO § 1 Rn. 2).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-83/14

    Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil,

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass bei einem Sachverhalt, in dem in einem Stadtviertel, in dem im Wesentlichen Personen mit Roma-Herkunft wohnen, sämtliche Stromzähler in einer Höhe von sechs bis sieben Metern an den Masten des Freileitungsnetzes angebracht sind, während solche Zähler in den übrigen Stadtvierteln in einer Höhe von weniger als zwei Metern angebracht sind, der Begriff der Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft in Art. 1 und 2 Abs. 1 der Richtlinie 2000/43/EG unterschiedslos anzuwenden ist, gleichviel ob die fragliche Maßnahme Personen einer bestimmten ethnischen Herkunft oder Personen anderer Herkunft betrifft, die durch diese Maßnahme zusammen mit Ersteren weniger günstig behandelt oder in besonderer Weise benachteiligt werden (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-83/14, EuGRZ 2015, 482 Rn. 60 - CHEZ Razpredelenie Bulgaria AD/Komisia za zashtita ot diskriminatsia).

    Zur Begründung hat der Gerichtshof der Europäischen Union darauf verwiesen, dass der Schutzzweck der Richtlinie 2000/43/EG nicht eng definiert werden darf und der Diskriminierungsschutz nach Erwägungsgrund 16 für alle Personen gilt und nicht auf die Angehörigen einer bestimmten Ethnie beschränkt ist (EuGH, EuGRZ 2015, 482 Rn. 56 ff. - CHEZ Razpredelenie Bulgaria AD/Komisia za zashtita ot diskriminatsia).

  • EuGH, 18.03.2014 - C-363/12

    Z - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG -

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15
    Um eine verdeckte Anknüpfung handelt es sich, wenn an ein in § 1 AGG nicht enthaltenes Merkmal angeknüpft wird, das in einem untrennbaren Zusammenhang mit einem in dieser Vorschrift genannten Grund steht (vgl. BVerfG, FamRZ 2011, 1134 Rn. 54; BAGE 138, 107 Rn. 23; Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, BT-Drucks. 16/1780 S. 32; vgl. ferner zur Richtlinie 76/207/EWG EuGH, Urteil vom 8. November 1990 - C-177/88, Slg. 1990, I-3941 Rn. 10 - Dekker; zur Richtlinie 2000/78/EG EuGH, Urteil vom 18. März 2014 - C-363/12, NZA 2014, 525 Rn. 51 - Z./A Government department und The Board of management of a community school; Adomeit/Mohr aaO § 3 Rn. 74; Schleusener in ders./Suckow/Voigt aaO § 3 Rn. 20; Schiek in dies.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union liegt etwa eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Arbeitnehmer des einen Geschlechts als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts benachteiligt (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - C-1/95, Slg. 1997, I-5253 Rn. 30 - Gerster; Urteil vom 20. Oktober 2011 - C-123/10, Slg. 2011, I-10003 Rn. 56 - Brachner; Urteil vom 20. Juni 2013 - C-7/12, BeckEuRS 2012, 648635 - Riezniece; Urteil vom 18. März 2014 - C-363/12, NZA 2014, 525 Rn. 51 - Z./A Government department und The Board of management of a community school).

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15
    Dasselbe gilt, wenn sich die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm besonders zum Nachteil von Personen auswirken, bei denen ein Merkmal des § 1 AGG besteht (vgl. BAGE 134, 160 Rn. 21; 137, 80 Rn. 27; BAG, NZA 2013, 577 Rn. 21).

    Im Vergleich dieser Gruppen ist zu prüfen, ob die Träger eines Merkmals des Art. 1 der Richtlinie 2000/43/EG und des § 1 AGG im oben genannten Sinn besonders benachteiligt sind (vgl. BAGE 137, 80 Rn. 28; BAG, NZA 2013, 577 Rn. 22).

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15
    Dasselbe gilt, wenn sich die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm besonders zum Nachteil von Personen auswirken, bei denen ein Merkmal des § 1 AGG besteht (vgl. BAGE 134, 160 Rn. 21; 137, 80 Rn. 27; BAG, NZA 2013, 577 Rn. 21).

    Im Vergleich dieser Gruppen ist zu prüfen, ob die Träger eines Merkmals des Art. 1 der Richtlinie 2000/43/EG und des § 1 AGG im oben genannten Sinn besonders benachteiligt sind (vgl. BAGE 137, 80 Rn. 28; BAG, NZA 2013, 577 Rn. 22).

  • EuGH, 20.06.2013 - C-7/12

    Riezniece - Sozialpolitik - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung männlicher

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union liegt etwa eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Arbeitnehmer des einen Geschlechts als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts benachteiligt (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - C-1/95, Slg. 1997, I-5253 Rn. 30 - Gerster; Urteil vom 20. Oktober 2011 - C-123/10, Slg. 2011, I-10003 Rn. 56 - Brachner; Urteil vom 20. Juni 2013 - C-7/12, BeckEuRS 2012, 648635 - Riezniece; Urteil vom 18. März 2014 - C-363/12, NZA 2014, 525 Rn. 51 - Z./A Government department und The Board of management of a community school).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union liegt etwa eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Arbeitnehmer des einen Geschlechts als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts benachteiligt (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - C-1/95, Slg. 1997, I-5253 Rn. 30 - Gerster; Urteil vom 20. Oktober 2011 - C-123/10, Slg. 2011, I-10003 Rn. 56 - Brachner; Urteil vom 20. Juni 2013 - C-7/12, BeckEuRS 2012, 648635 - Riezniece; Urteil vom 18. März 2014 - C-363/12, NZA 2014, 525 Rn. 51 - Z./A Government department und The Board of management of a community school).
  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10

    Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15
    Die sich nachteilig auswirkende Maßnahme muss direkt an das nach § 1 AGG verbotene Merkmal anknüpfen, wobei unerheblich ist, ob diese Anknüpfung offen oder verdeckt erfolgt (vgl. BAGE 138, 166 Rn. 33; BAGE 142, 158 Rn. 25).
  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 1409/10

    Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15
    Um eine verdeckte Anknüpfung handelt es sich, wenn an ein in § 1 AGG nicht enthaltenes Merkmal angeknüpft wird, das in einem untrennbaren Zusammenhang mit einem in dieser Vorschrift genannten Grund steht (vgl. BVerfG, FamRZ 2011, 1134 Rn. 54; BAGE 138, 107 Rn. 23; Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, BT-Drucks. 16/1780 S. 32; vgl. ferner zur Richtlinie 76/207/EWG EuGH, Urteil vom 8. November 1990 - C-177/88, Slg. 1990, I-3941 Rn. 10 - Dekker; zur Richtlinie 2000/78/EG EuGH, Urteil vom 18. März 2014 - C-363/12, NZA 2014, 525 Rn. 51 - Z./A Government department und The Board of management of a community school; Adomeit/Mohr aaO § 3 Rn. 74; Schleusener in ders./Suckow/Voigt aaO § 3 Rn. 20; Schiek in dies.
  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10

    Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15
    Um eine verdeckte Anknüpfung handelt es sich, wenn an ein in § 1 AGG nicht enthaltenes Merkmal angeknüpft wird, das in einem untrennbaren Zusammenhang mit einem in dieser Vorschrift genannten Grund steht (vgl. BVerfG, FamRZ 2011, 1134 Rn. 54; BAGE 138, 107 Rn. 23; Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, BT-Drucks. 16/1780 S. 32; vgl. ferner zur Richtlinie 76/207/EWG EuGH, Urteil vom 8. November 1990 - C-177/88, Slg. 1990, I-3941 Rn. 10 - Dekker; zur Richtlinie 2000/78/EG EuGH, Urteil vom 18. März 2014 - C-363/12, NZA 2014, 525 Rn. 51 - Z./A Government department und The Board of management of a community school; Adomeit/Mohr aaO § 3 Rn. 74; Schleusener in ders./Suckow/Voigt aaO § 3 Rn. 20; Schiek in dies.
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

  • EuGH, 10.07.2008 - C-54/07

    ÖFFENTLICHE ÄUSSERUNGEN, DURCH DIE EIN ARBEITGEBER KUNDTUT, DASS ER KEINE

  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

  • EuGH, 06.02.1996 - C-457/93

    Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation / Lewark

  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

  • EuGH, 24.02.1994 - C-343/92

    Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 272/15

    Anwendbarkeit des AGG bei der Auswahlentscheidung über die Vergabe von Stipendien

    Der Senat hat mit Beschluss vom 1. Juni 2017 dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. g und Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, WRP 2017, 1204):.
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